Diese Regelung regelt den Ausgleich von Vermögensschäden wegen des Ausfalls privater Unfall- und Lebensversicherungen nach Einsatzunfall.
Bereichsdienstvorschrift C-1466/7 "Schadensausgleich nach § 63b des Soldatenversorgungsgesetzes"
Was wird darin erläutert ?:
1 ,,Kriegsklausel" in der Lebensversicherung
2 Zumutbare Eigenvorsorge
3 Angebote zu Versicherung des ,,aktiven Kriegsrisikos"
4 Schadensausgleich
5 Versicherung auf fremde Rechnung