Guten Tag,
ich bin FWDLer und habe mich in weiser Vorraussicht bei mehreren verschiedenen Landespolizeien beworben. Im Bewerbungspaket gibt es auch einen ärztlichen Fragebogen der durch den, Zitat: "zuständigen Hausarzt", auszufüllen ist. Da man im Zuge des Wehrdienstes ja kostenlose Heilfürsorge durch den Bund genießt, hat der Durchschnittssoldat auch keinen Hausarzt. Meine Frage ist nun, muss ich den ärztlichen Fragebogen durch einen meinen Truppenarzt im StandortSanZ ausfüllen lassen oder muss ich da zu meinem vorherigen zivilen Hausarzt gehen? Soweit ich weiß soll ich dem Polizeiarzt meine Krankengeschichte der letzten 5 Jahre vorlegen. Da ich aber erst seit 7 Monaten in der Truppe bin und der Truppenarzt nicht auf meine zivile Krankenakte zugreifen kann stelle ich mir nun die Frage ob nicht vllt. sogar ein 90/5er reicht.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Den Bundeswehrteil füllt der Truppenarzt aus.
Und wenn du was von davor brauchst, dann lässt das vom Hausarzt machen.
Bei den Formularen soll in der Regel auch angegeben werden, für welchen Zeitraum der Arzt zuständig war.
Lassen sich vom Hausarzt keine Angaben mehr bekommen (z.B. Praxis aufgegeben) fordert die Polizei meist die Abrechungsunterlagen der Krankenkasse an.
Nein, 90/er reicht nicht.
Guten Tag zusammen,
ich hab da ne Frage zum Notfallsanitäter. Ich habe heute mit dem Karrierecenter gesprochen und die haben mir mitgeteilt das ich zu alt bin. Ich bin seit Feb. 30, also raus, das versteh ich ja. Jetzt hat er mir aber gesagt ich könne als Mannschafter in den Sanitätsdienst. So jetzt zu meiner Frage: Wenn ich jetzte als Mannschafter zum Bund geh und dann sage "Hey ich will doch Feldwebel Notfallsanitäter werden" ist das technisch dann möglich?
Ich danke im voraus.
MfG
Zitat... Ich habe heute mit dem Karrierecenter gesprochen und die haben mir mitgeteilt das ich zu alt bin. Ich bin seit Feb. 30, also raus ...
Die haben keine Ahnung und sollten mal wieder Gesetzestexte lesen. Die Altersgrenze ist mit Inkrafttreten der aktuellen Fassung der Soldatenlaufbahnverordnung aufgehoben. §17 der SLV nennt jedenfalls
keine Altersbegrenzung.
ZitatIch bin seit Feb. 30, also raus, das versteh ich ja.
Das ist seit Sommer weggefallen, da stimmt was nicht an der Aussage mit dem Alter.
Und was hat das ganze bitte mit dem eigentlichen Thema aus 2019 zu tun? Ich mach hier dicht, bis sich der TE mit einem eigenen Titel an das Team gewandt hat. Dann können wir den Teil unter dem neuen Titel abtrennen.
Kapern von Beiträgen, kein nettes Verhalten.