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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: DerNeue149 am 22. Februar 2019, 11:00:52

Titel: Anerkennung einer ATN fremden Verwendung
Beitrag von: DerNeue149 am 22. Februar 2019, 11:00:52
Guten Morgen,

wie bereits oben im Betreff geschrieben ist meine Frage relativ simpel.

Gibt es die Möglichkeit wenn jemand ATN fremd verwendet wird, dass nach einer gewissen Zeit dieser Person diese ATN zuerkannt werden kann ?

Beispiel: Gelernter Ladungsmeister wird als Flugberater eingesetzt?
Wie gesagt es ist nur ein Beispiel.
Titel: Antw:Anerkennung einer ATN fremden Verwendung
Beitrag von: F_K am 22. Februar 2019, 11:08:56
WENN eine entsprechende Ausbildung auf dem neuen Dienstposten stattfindet, der DV dies anerkennt UND die Ausbildung "einfach" ist, dann ist das möglich (nennt sich das AAP - Ausbildung am Arbeitsplatz).

Für höher qualifizierte Ausbildungen (z. B. Flugberater, Fw und Aufwärts) ist dies nicht möglich - da ist die Ausbildung in der Regel lehrgangsgebunden und nur dort (in der Schule) werden die ATB vergeben.
Titel: Antw:Anerkennung einer ATN fremden Verwendung
Beitrag von: milFd2017 am 22. Februar 2019, 12:20:32
Auch für höhere Verwendungen ist dies möglich. Im IT Bereich häufig praktiziert, da Lehrgänge teilweise erst einige Zeit mach Einführung eines IT-Systems an den eigenen Schulen eingeführt wird. Auch die Erstellung der ATN usw dauert etwas. Anerkennung erfolgt in Abstimmung dem jeweiligen Fachkommando (z.b. KdoITBw) in Abstimmung mit den Schulen (ggf. Nachprüfung)
Auf jeden Fall müssen es aber gut begründete Einzelfälle sein.
Titel: Antw:Anerkennung einer ATN fremden Verwendung
Beitrag von: Ralf am 22. Februar 2019, 12:22:13
Wirst du denn auf so einem DP auch verwendet? Also hat BAPersBw die Genehmigung erteilt, über eine längere Zeit ATN-fremd eingesetzt zu werden? Eine Zuerkennung würde ja auch nur Sinn machen, wenn du den Werdegang wechselst und dort verwendet werden würdest.
Titel: Antw:Anerkennung einer ATN fremden Verwendung
Beitrag von: DerNeue149 am 22. Februar 2019, 14:11:38
Vielen Dank für die Antworten.

Bei mir ist es so.
Ich bin Flubetriebsfeldwebel und werde als Flugberater eingesetzt und das seit knapp vier Jahren.
 BAPers ist darüber soweit auch informiert, da es Schwierigkeiten gibt Fachpersonal zu bekommen.
Deshalb meine Frage: Bestejt diese Möglichkeit der ATN Anerkennung ? Wenn dem so ist würde ich natürlich mit meinem S1 sprechen, ob wir da nicht was machen können.
Titel: Antw:Anerkennung einer ATN fremden Verwendung
Beitrag von: 32Cent am 22. Februar 2019, 14:18:09
Das man sie überhaupt ohne ATN auf solch einen DP arbeiten lässt wundert mich, ist sicherlich auch rechtlich etwas bedenklich.

Titel: Antw:Anerkennung einer ATN fremden Verwendung
Beitrag von: KlausP am 22. Februar 2019, 14:20:31
Vielen Dank für die Antworten.

Bei mir ist es so.
Ich bin Flubetriebsfeldwebel und werde als Flugberater eingesetzt und das seit knapp vier Jahren.
 BAPers ist darüber soweit auch informiert, da es Schwierigkeiten gibt Fachpersonal zu bekommen.
Deshalb meine Frage: Bestejt diese Möglichkeit der ATN Anerkennung ? Wenn dem so ist würde ich natürlich mit meinem S1 sprechen, ob wir da nicht was machen können.

Gibt es denn eine schriftliche Genehmigung vom BAPersBw, dass Sie so lange nicht dienstpostengerecht eingesetzt sind? Oder wurden Sie auf den Dienstposten versetzt?
Titel: Antw:Anerkennung einer ATN fremden Verwendung
Beitrag von: DerNeue149 am 22. Februar 2019, 14:23:40
Moment ☝🏿

Soweit ich darüber informiert bin, bin ich nicht offiziell auf dem DP, sondern übe die Tätigkeit nur aus.
Eine DP ist aber kein Problem, da dies schonmal in Betracht gezogen wurde um die Zulage zu erhalten.
Hier wurden wir dann eines besseren belehrt, da man selber die ATN besitzen muss.
Titel: Antw:Anerkennung einer ATN fremden Verwendung
Beitrag von: KlausP am 22. Februar 2019, 14:33:07
Also werden Sie seit 4 Jahren nicht dienstpostengerecht verwendet. Das ist schon bei mehr als 6 (?) Monaten durch das BAPersBw genehmigungspflichtig, dazu gibtves einen entsprechenden Erlass.

Steht das denn eigentlich auch immer schön in Ihrer Beurteilung?  ;)
Titel: Antw:Anerkennung einer ATN fremden Verwendung
Beitrag von: DerNeue149 am 22. Februar 2019, 14:42:05
Wie gesagt, dass ist mein stand der Dinge.

Deshalb meine Frage, ob es diese Möglichkeit gibt.

Es steht was dazu drin, allerdings hab ich nun nicht den genauen Wortlaut auf der Pfanne sorry 😃
Warum ? Sollte ja positiv sein meines Erachtens.
Titel: Antw:Anerkennung einer ATN fremden Verwendung
Beitrag von: 32Cent am 22. Februar 2019, 15:01:13
Also sie sind ja einer ..
Sie machen einen Job für den sie nicht ausgebildet sind.
Sie haben Einfluss auf den Luftverkehr.
Sie bekommen nicht das ihnen zustehende Gehalt weil ihnen die ATN fehlt.
Wenn es darum geht sie auf mein DP zu setzen merken die Vorgesetzten das das nicht so einfach ist weil sie die ATN benötigen für die sie Zeit x weg wären und lassen es eben bleiben.
Bei Beurteilungen werden sie mit anderen verglichen die ne andere Tätigkeit wahrnehmen.
Das stinkt alles ganz gewaltig und am ende sind sie der Depp.


Titel: Antw:Anerkennung einer ATN fremden Verwendung
Beitrag von: DerNeue149 am 22. Februar 2019, 15:13:22
Nun aber mal zurück zum Thema. Ich weiß alles etwas merkwürdig, aber mir macht es Spaß und ich mache es gerne und was bringt ein Soldat der seinen Job nicht mag etc.

Bestejt die Möglichkeit?

Also es klang ja schon so, als wenn es möglich wäre sich eine ATN anerkennen zulassen wie das zum Beispiel bei den ITlern läuft.
Titel: Antw:Anerkennung einer ATN fremden Verwendung
Beitrag von: Andi8111 am 22. Februar 2019, 15:19:28
Nein.
Titel: Antw:Anerkennung einer ATN fremden Verwendung
Beitrag von: F_K am 22. Februar 2019, 15:19:42
Nochmal: Grundsätzlich ATN durch Schule oder Lehrgang.

MilFD hat eine Ausnahme benannt, die hier nicht zutrifft.
Titel: Antw:Anerkennung einer ATN fremden Verwendung
Beitrag von: KlausP am 22. Februar 2019, 15:25:55
Nun aber mal zurück zum Thema. Ich weiß alles etwas merkwürdig, aber mir macht es Spaß und ich mache es gerne und was bringt ein Soldat der seinen Job nicht mag etc.

Bestejt die Möglichkeit?

Also es klang ja schon so, als wenn es möglich wäre sich eine ATN anerkennen zulassen wie das zum Beispiel bei den ITlern läuft.

Dann soll Ihr Disziplinarvorgesetzter mal den Finger ziehen und das beim BAPersBw schriftlich beantragen. Lange genug Zeit hatte er ja wohl. Dann wird er (und Sie) ja sehen, wie die Sache steht.
Titel: Antw:Anerkennung einer ATN fremden Verwendung
Beitrag von: 33Cent am 22. Februar 2019, 16:15:02
Nun aber mal zurück zum Thema. Ich weiß alles etwas merkwürdig, aber mir macht es Spaß und ich mache es gerne und was bringt ein Soldat der seinen Job nicht mag etc.

Bestejt die Möglichkeit?

Also es klang ja schon so, als wenn es möglich wäre sich eine ATN anerkennen zulassen wie das zum Beispiel bei den ITlern läuft.

Ich verstehe das ihnen das Spaß macht, aber sehn sie es Mal so....
Sie sind als PKW Fahrer angestellt und haben nen PKW Führerschein.

Nun fahren sie aber jeden LKW weil es erforderlich ist, ohne Führerschein und ohne das entsprechende Gehalt.

Meinen Sie das ist okay?
Selbst wenn es ihnen Spaß macht?
Titel: Antw:Anerkennung einer ATN fremden Verwendung
Beitrag von: F_K am 22. Februar 2019, 16:34:41
.... Und nur, weil man ein paar Jahre ohne erwischt zu werden, einen LKW gefahren hat, gibt es keinen Führerschein dafür - im Gegenteil, beantragt man den Führerschein mit der Begründung, wird ein Strafverfahren eröffnet werden - ich hoffe, das Bild ist deutlich.
Titel: Antw:Anerkennung einer ATN fremden Verwendung
Beitrag von: DerNeue149 am 22. Februar 2019, 22:55:25
Bevor es hier wieder mal ausartet.
Das Thema ist durch.
Habe meine Antworten die ich benötige vielen Dank 👍🏻
Titel: Antw:Anerkennung einer ATN fremden Verwendung
Beitrag von: DerNeue149 am 10. März 2019, 23:04:01
Mal ne ganz andere Frage. Hätte ich in diesem Fall Anspruch auf „Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes“?
Titel: Antw:Anerkennung einer ATN fremden Verwendung
Beitrag von: KlausP am 11. März 2019, 07:26:10
Wer soll die bewilligen? Ist das ein "höherwertiges Amt"? Istvjetzist Dienstposten höher dotiert als Ihr originärer Dienstposten?
Titel: Antw:Anerkennung einer ATN fremden Verwendung
Beitrag von: LwPersFw am 11. März 2019, 08:37:12

Gibt es die Möglichkeit ... dass nach einer gewissen Zeit dieser Person diese ATN zuerkannt werden kann ?


Lesen Sie einmal in der GAIP des BAPersBw ... die KennNr GAIP 31-04-00 "Zu- und Aberkennung von Tätigkeitsbegriffen/Qualifikationen"

Wenn Sie nicht wissen wo sie im IntranetBw zu finden ist ... fragen Sie Ihren Pers.


Mal ne ganz andere Frage. Hätte ich in diesem Fall Anspruch auf „Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes“?



Der § 46 BBesG "Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes" wurde zum 01.01.2016 ersatzlos aufgehoben.