Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Gast8 am 23. Februar 2019, 18:27:32

Titel: Urlaub Offizieranwärterlehrgang als Vorgedienter
Beitrag von: Gast8 am 23. Februar 2019, 18:27:32
Guten Tag,
eine Frage an die Kameraden, die den Offizieranwärterlehrgang in einem der OA-Bataillone besucht haben. Ich bin derzeit ROA, 3 Jahre Dienstzeit hinter mir, schon in der Mannschaftslaufbahn einiges gemacht, dann knapp ein Jahr als GrpFhr Rekruten ausgebildet und zudem den OL1 absolviert. Da ich erwäge, in die Offizierlaufbahn zu wechseln, befürchte ich wohl, dann noch auf den OAL geschickt zu werden. Inhalte dürften dort für mich sicherlich keine neuen vermittelt werden, aber sei es drum. Nur würde ich gerne für den Sommer einen Urlaub planen. Ist jemanden hier bekannt, ob die Möglichkeit auf dem OAL besteht, allgemein oder zumindest für einen Vorgedienten, mal zwei Wochen EU zu nehmen oder ist das dort nicht gestattet?
Danke im Voraus und Horrido!
Titel: Antw:Urlaub Offizieranwärterlehrgang als Vorgedienter
Beitrag von: DeltaEcho am 23. Februar 2019, 19:29:05
EU genehmigen lassen, noch bist du nicht in der Laufbahn. Wenn er dann aufgehoben wird, geht dies nur aus zwingend dienstlichen Gründen. Die Bw muss dann auch die enstandenen Kosten zahlen.

Wenn du ROA 3 bist dann hast du doch den OAL, OL1 schon besucht ?
Titel: Antw:Urlaub Offizieranwärterlehrgang als Vorgedienter
Beitrag von: ulli76 am 23. Februar 2019, 19:38:00
Im OAL werden auch andere Inhalte vermittelt, so dass zwar möglich ist, mal einen oder zwei Tage für dringliche Erledigungen Urlaub zu nehmen, aber 2 Wochen sind da nicht vorgesehen- abgesehen von den geplanten Urlaubsphasen innerhalb des Lehrgangs.
Titel: Antw:Urlaub Offizieranwärterlehrgang als Vorgedienter
Beitrag von: SolSim am 23. Februar 2019, 19:55:41
Den OAL machen obwohl man den OL1 schon absolviert hat?
Titel: Antw:Urlaub Offizieranwärterlehrgang als Vorgedienter
Beitrag von: Gast8 am 23. Februar 2019, 20:12:52
Ich bin Roa SaZ2, hab dementsprechend noch nicht den OAL besucht. Nur den OL1 und davor einen Ergänzungslehrgang an der OSH, welcher die Wehrrecht-Inhalte des OAL ausbildet wodurch die ATN Uffz LaSk erworben wird.
Ob ich den OAL besuchen müsste, weiß ich auch nicht, ich befürchte es aber schon alleine deswegen, da auch altgediente Hauptfeldwebel/Oberfeldwebel, welche Offz werden, noch dorthin geschickt werden.
Titel: Antw:Urlaub Offizieranwärterlehrgang als Vorgedienter
Beitrag von: Gast8 am 23. Februar 2019, 20:14:56
Urlaub jetzt schon genehmigen lassen, klappt nicht, weil ich aktuell am 1.7. DZE habe und die Dienstzeit erst mit dem OA verlängert werden würde. Logischerweise kann ich keinen Urlaub nehmen, für Zeit, in der ich nach aktuellem Stand gar kein Soldat mehr bin.
Titel: Antw:Urlaub Offizieranwärterlehrgang als Vorgedienter
Beitrag von: DeltaEcho am 23. Februar 2019, 22:01:29
Zitatich befürchte es aber schon alleine deswegen, da auch altgediente Hauptfeldwebel/Oberfeldwebel,

Diese haben auch keine OL1 durchlaufen, der OAL soll in Teilen auf den OL1 vorbereiten. Irgendwann hat sich ein Feldwebel mal beschwert, als er in Dresden durchgefallen ist, seit dem Zeitpunkt dürfen alls UmP den OAL besuchen.

ZitatUrlaub jetzt schon genehmigen lassen, klappt nicht, weil ich aktuell am 1.7. DZE habe und die Dienstzeit erst mit dem OA verlängert werden würde. Logischerweise kann ich keinen Urlaub nehmen, für Zeit, in der ich nach aktuellem Stand gar kein Soldat mehr bin.
Dann abwarten und schauen was kommt, wann ist den der Termin am ACFüKr in Köln?