Guten Tag liebe Gemeinde,
folgendes Problem hat sich aufgetan.
Kurze Zusammenfassung.
Ich möchte Wiedereinsteller machen, war beim KC der BW Und wurde Feldwebeltauglich geprüft.
Mir hat man eine stelle zum 1.7. Angeboten, das Problem bei der Sache ist, dass ich da 4 WOCHEN zu alt bin.
Das KC hat mir jetzt angeboten, dass ich aus der Truppe heraus als Mannschafter einen Laufbahnwechsel machen soll, da gibt es die Altersgrenze für Fw in TrD angeblich nicht.
Ich hatte meine Traumstelle und nun werde ich enttäuscht.
Gibt es Vorschriften oder Erfahrungen dazu die diese Problematik ein wenig entzerren oder worauf ich mich stützen kann?
Denn so wirklich glaub ich es nicht, dass es die Altersgrenze innerhalb der Truppe nicht gibt.
Freue mich auf zahlreiche Antworten.
Grüße
Zitat... Das KC hat mir jetzt angeboten, dass ich aus der Truppe heraus als Mannschafter einen Laufbahnwechsel machen soll, da gibt es die Altersgrenze für Fw in TrD angeblich nicht. ...
Nicht "angeblich", das ist so. Soldaten, die sich in einem Gefreitendienstgrad befinden, können einen Laufbahnwechsel in die Laufbahn Fw TrDst beantragen. Da Sie die Feldwebeleignung bereits haben, sollte dem eigentlich nichts entgegen stehen, weil die Eignung 2 Jahre Gültigkeit hat.
Zitat... Gibt es Vorschriften oder Erfahrungen dazu die diese Problematik ein wenig entzerren oder worauf ich mich stützen kann? ...
Ja, die Soldatenlaufbahnverordnung, konkret § 19 SLV:
Zitat... § 19 Aufstieg aus der Laufbahngruppe der Mannschaften
(1) Mannschaften aller Laufbahnen können zu einer Laufbahn der Feldwebel zugelassen werden, wenn sie sich in einem Gefreitendienstgrad befinden, eine Hauptschule mit Erfolg besucht oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand erworben haben und über einen förderlichen Berufsabschluss verfügen. Zugelassen werden kann auch, wer sich in einem Gefreitendienstgrad befindet und das Zeugnis über den erfolgreichen Besuch einer Realschule oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt.
(2) Nach ihrer Zulassung führen sie im Schriftverkehr bis zu ihrer Beförderung zum Feldwebel ihre Dienstgradbezeichnung mit dem Zusatz ,,(Feldwebelanwärterin)", ,,(Feldwebelanwärter)" oder ,,(FA)". ...
Ob die Traumstelle dann noch frei ist, ist natürlich eine andere Frage (falls sich das auch auf den Standort/Verwendung und nicht nur auf eine Truppengattung bezieht).
Es geht ja um den Diensteintritt, der muss vor dem 30. Lj sein, Warum bietet dir der Einplaner keinen früheren Dienstantritt an? Bspw. zum 01.06. (wenn die TSK so etwas anbietet). Einplaner können den Diensteintritt auch in Grenzen schieben.
Er hat mir einen früheren Dienstantritt angeboten.
Da ich mich aber bis Anfang Juni in der Prüfungsphase befinde, möchte ich meine Ausbildung ungerne abbrechen.
Danke erstmal für die Antwort 😊
Ist es möglich 2 stellen zu blocken für einen Wiedereinsteller?
Man kann auch 100 Stellen blockieren. Nur warum sollte das ein Einplaner machen. Es gilt schließlich die Stellen zu besetzen.
Er könnte ja meine Traumstelle blocken. Ich würde am Tag der Ernennung zum SaZ, sofort einen Laufbahnwechsel machen. So wurde es mir vorgeschlagen.
So hätte ich wenigstens eine Garantie das ich die Stelle bekomme, die vorher ja sowieso für mich geblockt wurde
Sie würde ja von mir besetzt werden
Es geht nicht am "Tag der Ernennung", sondern erst mit Erreichen des Gefreitendienstgrades - also nach 3 Monaten ...
Ich werde als OSG wieder eingestellt. Dann geht das schon
Und wenn dein Chef sagt, den neuen OSG sehe ich noch nicht als Fw, ich befürworte zum jetzigen Zeitpunkt keinen Laufbahnwechsel?
Letztendlich muss man aber auch mal festhalten, dass hier vorsätzlich eine Laufbahnverordnung umgangen wird.
Und es wird ein Dienstposten auf der Strecke bleiben, nämlich der Msch-Dienstposten. Vielleicht ist das auch hinnehmbar, weil er einfach zu besetzen ist.
Aber wenn alle mitspielen und du mit den vielen wenn/falls leben kannst. Rechtlich jedenfalls umstritten.
Der Chef muss schon begründen können warum ich nicht geeignet bin. Und da er mich nicht kennt kann er es nicht.
Man kann auch mit Menschen reden. Da ich mich bei ihm vermutlich vorstellen muss werde ich ihm und den Spieß den Sachverhalt
Zitat von: Christian Marschall am 28. Februar 2019, 14:38:02
Der Chef muss schon begründen können warum ich nicht geeignet bin. Und da er mich nicht kennt kann er es nicht.
Man kann auch mit Menschen reden. Da ich mich bei ihm vermutlich vorstellen muss werde ich ihm und den Spieß den Sachverhalt
Und deswegen kann man er es eben doch, wenn er möchte ;)
ZitatDer Chef muss schon begründen können warum ich nicht geeignet bin. Und da er mich nicht kennt kann er es nicht.
Lustige Sichtweise - gerade mit dem Argument "kenne ich nicht", kann ich NICHT beurteilen und eben keine positive Eignung vergeben - sondern völlig berechtigt sagen, den schaue ich mir erstmal "an", und dann beurteile ich ggf. positiv.
Der Chef muss erst nach einem Jahr Dienstzeit eine Stellungnahme zum Bewerbungsvorgang abgeben. Vorher nicht, deswegen ist das ein "Wenn" weniger.
Also kann ich erst nach einen Jahr einen Laufbahnwechsel beantragen?
Nein, vorher wird der Antrag ohne Stellungnahme bearbeitet.
Zitat von: Andi am 28. Februar 2019, 15:34:38
Nein, vorher wird der Antrag ohne Stellungnahme bearbeitet.
Ist das neu? Die mir vorliegenden Bewerbersofortmeldung (auf eine mglw. aktuelle kann ich derzeit nicht zugreifen) sieht das generell vor
Zitat von: Andi am 28. Februar 2019, 15:08:28
Der Chef muss erst nach einem Jahr Dienstzeit eine Stellungnahme zum Bewerbungsvorgang abgeben. Vorher nicht, deswegen ist das ein "Wenn" weniger.
Auch die aktuelle Bewerbersofortmeldung, die eine Aussage zur Befürwortung/Nichtbefürwortung enthält, gibt keinen Hinweis auf ein Jahr Dienstzeit.
Die GAIP ist doch eindeutig...
"Bewerbungen von Mannschaften ... sind umgehend BAPersBw Ref IV 2.1.2 Laufbahnwechsel ... mitzuteilen."
U.a. vorzulegen
•das Formblatt "Bewerbungssofortmeldung" > inkl. StN nächster DV
•der Ergebnisbericht positiv durchgeführter Eignungsfeststellungen (sofern vorhanden)
Will der nächste DV nicht befürworten > kann er > dann aber Vorlage des Vorgangs mit StN nächster und nächsthöherer DV, unter Beachtung der Anhörungsvorschriften.
Zitat von: Ralf am 01. März 2019, 04:39:50
Auch die aktuelle Bewerbersofortmeldung, die eine Aussage zur Befürwortung/Nichtbefürwortung enthält, gibt keinen Hinweis auf ein Jahr Dienstzeit.
Es leben die jeden Tag sinnbefreit änderbaren Vorschriften und regelungen. Aber zugegebenermaßen ist meine Info aus der Praxis hier tatsächlich drei Jahre alt. :D
So wie ich das jetzt verstanden habe, kann ich nach Ernennung zu SaZ einen Laufbahnwechsel beantragen.
Dieser geht dann direkt zum BAPersBw?
Es steht auch in der Dienstpostenbeschreibung drin, dass ich nach Eintritt in die Bundeswehr einen Laufbahnwechsel machen möchte und das die Kp auf freie Stellen prüfen soll. Habe heute meinen Voreinplanungsvermerk bekommen. Der Einplaner gab mir nochmal 4 Wochen Zeit um mich zu entscheiden.
Zitat von: Chris12345 am 01. März 2019, 15:24:27
So wie ich das jetzt verstanden habe, kann ich nach Ernennung zu SaZ einen Laufbahnwechsel beantragen.
Dieser geht dann direkt zum BAPersBw?
Es steht auch in der Dienstpostenbeschreibung drin, dass ich nach Eintritt in die Bundeswehr einen Laufbahnwechsel machen möchte und das die Kp auf freie Stellen prüfen soll. Habe heute meinen Voreinplanungsvermerk bekommen. Der Einplaner gab mir nochmal 4 Wochen Zeit um mich zu entscheiden.
Klar kannst du einen Laufbahnwechsel beantragen und das kann auch so wie du dir es wünschst funktionieren.
Allerdings solltest du dabei im Hinterkopf haben, dass da noch einiges nicht nach deinen Wünschen laufen kann.