Hallo zusammen,
vorab, ich liebe meinen Job! Meine Frau ist schwerkrank geworden mit zwei Kindern im Bauch, wir haben ein grosses Gelände mit Werkstätten, Hallen und Wohnflächenvermietung.
Ich selbst bin bei der Bundeswehr, im xten Jahr und meine Frau kann nicht mehr arbeiten und die Arbeit des Geländes ist vielseitig und aufwendig.
Nun bin ich am Überlegen ob ich es nicht schaffe als Härtefall die Bundeswehr als "Vollzeit" zu verlassen, und aber als Reservist meinen Job weiterhin zu machen, und die Kameraden zu unterstützen, aber eben nicht mehr in diesem Umfang, sondern eben 6-10 Monate auf das Jahr verteilt....
Warum nicht einen Verwalter einstellen?
Koschd bloss Geld, und hatte ich das letzte halbe Jahr schon.... habe schon eine Pflegekraft für meine Frau das schon Geld frisst....
Für Geld erhält man ja eine Leistung - darum geht es.
Eine Neben- / Haupttätigkeit ist kein "Härtefall" - ebensowenig wie eine temporäre Erkrankung der Frau.
Gute Besserung.
temporäre Erkrankung, Glaskugel zuhause? ich habe schwer krank geschrieben, das hat nix mit Husten und Schnupfen zu tun!! ebensowenig ist es keine Nebentätigkeit das mit einem Gewerbe was zu tun hat, aber egal...
Ihnen auch ne gute Besserung, vielleicht wird es noch
Gehe zum Sozialdienst - aber auch dort ist eine treffende Situationsbeschreibung hilfreich.
Viel Erfolg.
Als SaZ die Bundeswehr vorzeitig zu Verlassen ist schon recht schwer. Wie viel Jahre haben Sie den noch vor sich?
Und wenn Sie als Reservist weiter Dienen möchten, kann Ihnen keiner vorher eine Garantie geben, das Sie so vile Reserveübungen erhalten und das jedes Jahr.
Wie schon angedeutet, müssen Sie eine Entscheidung treffen, wenn Ihnen die Bewirtschaftung Ihrer Immobilien zu groß wird, Stichwort abgeben oder von externen Bewirtschaften lassen.
Wenn Ihre frau eine Pflegestufe hat, durch Krankheit, gibt es schon recht gute Fürsorge seitens der BW, aber diese sind nicht Unerschöpflich.
Nein, das ist so nicht vorgesehen und wird auch so nicht funktionieren. Du kannst nicht einerseits sagen, dass so ein schwerwiegender Härtefall vorliegt, dass du unbedingt entlassen werden msust, aber andererseits Wehrübungen bis zu 10 Monaten möglich sein sollen.