Moin,
gerade vom 90/05er Büro gesagt bekommen, dass ich bis 2020 ein bescheuerten 5KG-Schein habe.
Möchte aber einen AVR Wechsel machen zu den Fallschirmjägern, bin momentan Stuffz FA.
Ist der Wechsel erst sinnig/möglich, wenn ich in den Augen der Ärtze wieder "gesund" bin oder kann ich auch schon jetzt bereits die AVR "wechseln" ?
Ich möchte nicht bis 2020 warten um den Antrag zu stellen.
Liebe Grüße
Sind Sie in der Laufbahn FWD TrDst oder Fw allgFD? Falls Letzteres: würden Sie mit höherem Dienstgrad eingestellt?
Zitat von: KlausP am 05. März 2019, 16:18:20
Sind Sie in der Laufbahn FWD TrDst oder Fw allgFD? Falls Letzteres: würden Sie mit höherem Dienstgrad eingestellt?
Moin, nein schon einige Jahre dabei und Laufbahnwechsel gemacht. Leider kurz vor Lehrgangsantritt AMT verletzt und nun zieht sich alles ewig.
Eingeplant bin ich als IT-Fw, AVR-Wechsel laut meines Bearbeiters aber möglich, da noch keine Fachspezifischen Lehrgänge angefangen.
Okay. Das wird aber wohl nichts werden, weil beim Verwendungswechsel auch die Verwendungsfähigkeit für die Truppengattung geprüft wird. Und mit einem "5 kg-Schein" sehe ich da schwarz. Der kommt ja nicht aus heiterem Himmel, da wird wohl etwas mit dem Rücken oder den Knien (meine unfachmännische Meinung als Nichtmediziner) nicht in Ordnung sein.
Zitat von: KlausP am 05. März 2019, 16:29:30
Okay. Das wird aber wohl nichts werden, weil beim Verwendungswechsel auch die Verwendungsfähigkeit für die Truppengattung geprüft wird. Und mit einem "5 kg-Schein" sehe ich da schwarz. Der kommt ja nicht aus heiterem Himmel, da wird wohl etwas mit dem Rücken oder den Knien (meine unfachmännische Meinung als Nichtmediziner) nicht in Ordnung sein.
Leider liegt es tatsächlich "nur" an einer Platte in meinem Arm, welche in 1-2 Monaten rauskommt.
Ich habe tatsächlich sogar Gesundheitsziffern gestrichen bekommen und wurde auf explizite Nachfrage tauglich für Fallschirmjäger geschrieben.
Hatte bei meiner Musterung damals eine Ziffer bekommen, welche mich untauglich für Fallschirmjäger machte (war damals nicht so schlimm, ist auch nicht mein Wunsch gewesen) - diese wurde nun gestrichen.
Alles in Einem ist das ganze wirklich nur ein temporärer Zustand und selbst jetzt mit Platte, bin ich wieder voll Funktionsfähig und mache u.A 200kg Kreuzheben auf Wiederholung. (Keine Angeberei, nur zur Verdeutlichung wie sehr der Arm belastbar ist)
Ich lehne mich mal aus dem Fenster und behaupte, an der Gesundheit i.d.S wird es nicht scheitern, lediglich der o.g Zustand bringt mich in meine jetzige Lage.
Wäre es in Anbetracht meiner Situation möglich (auch sinnvoll) diesen Antrag bereits jetzt zu stellen oder aber erst 2020 ?
Bin am verzweifeln und möchte nicht noch mehr Zeit verschwenden.
Liebe Grüße
Ich hätte da erst einmal grundsätzliche Zweifel, ob man dich aus einer Mangelverwendung (IT) rauslässt. Das ist nämlich Voraussetzung für eine Wechsel.
Derzeit bist du wahrscheinlich nicht geeignet für eine mögliche Verwendung, also wird man einen Wechsel der Verwendung auch derzeit nicht zustimmen.
Zitat von: Ralf am 05. März 2019, 17:00:06
Ich hätte da erst einmal grundsätzliche Zweifel, ob man dich aus einer Mangelverwendung (IT) rauslässt. Das ist nämlich Voraussetzung für eine Wechsel.
Derzeit bist du wahrscheinlich nicht geeignet für eine mögliche Verwendung, also wird man einen Wechsel der Verwendung auch derzeit nicht zustimmen.
Zum Ersten, zum Glück schon mit BaPers gesprochen - ist möglich, sogar ohne große Probleme - da keine fachspezifischen Lehrgänge begonnen/abgeschlossen wurden.
Zum Zweiten, alles klar, also abwarten bis die Platte rauskommt, auf neuen 90/05er bestehen und Antrag stellen.
Meine gehört zu haben, dass wenn man einmal einen 90/05 für einen Verwendungswechsel "verkackt" wird es auch in Zukunft schwierig sein.
Heißt, evtl könnte ich ja ein längeres Truppenpraktikum anstreben bis zur Plattenentfernung.
Die Frage, die ich mir gerade stelle, hat damit wenig bis nichts zu tun, aber wieso haben Sie sich nicht gleich für die Verwendung als Fallschirmjägerfeldwebel beworben?
ZitatZum Ersten, zum Glück schon mit BaPers gesprochen - ist möglich, sogar ohne große Probleme - da keine fachspezifischen Lehrgänge begonnen/abgeschlossen wurden.
Ich wäre mir da nicht so sicher, denn FschJ ist keine Mangelverwendung, IT ist es und wird sogar durch Verpflichtungsprämien/Personalbindungszuschlag ein Wechsel unterstützt. Ein Wechsel wäre nicht zu erklären. Das Entscheidungskriterium ist hier nicht eine nicht begonnen Ausbildung, sondern der dienstl. bedarf. Und der ist hier unzweifelhaft nicht gleichverteilt.
Wenns klappt, freu dich, richtig wäre es nicht.
Nein, nein und nochmal nein.
Das was das "90/5-Büro" da erzählt haben soll, ist hahnebüchener Unsinn. Warum sollte man jemandem mit einer Platte im Arm einen "5kg-Schein" geben und das über das 90/5-Büro und dann noch bis 2020.
Was sein kann ist, dass man über ein BA 90/5 für einen längeren Zeitraum deine Einschränkungen dokumentiert- ist halt sinnvoller als über den Krankenmeldeschein.
davon unterscheiden muss man Gesundheitsziffern, die im Rahmen von Laufbahn- und Verwendungswechseln vergeben werden.
Zitat von: ulli76 am 05. März 2019, 17:50:44
Nein, nein und nochmal nein.
Das was das "90/5-Büro" da erzählt haben soll, ist hahnebüchener Unsinn. Warum sollte man jemandem mit einer Platte im Arm einen "5kg-Schein" geben und das über das 90/5-Büro und dann noch bis 2020.
Was sein kann ist, dass man über ein BA 90/5 für einen längeren Zeitraum deine Einschränkungen dokumentiert- ist halt sinnvoller als über den Krankenmeldeschein.
davon unterscheiden muss man Gesundheitsziffern, die im Rahmen von Laufbahn- und Verwendungswechseln vergeben werden.
Der 90/05er wurde tatsächlich von BaPers angeordnet um meine Verwendungs und Diensttauglichkeit festzustellen nach dem Unfall.
Die Frau aus dem 90/05er Büro war wenig hilfreich und wollte mir nicht das Ergebnis des 90/05ers mitteilen, da, sie dazu ja nochmal lesen müsse, sagte sie nur was von 5KG Schein bis 2020.
Ich selber befinde mich gerade im EU und kann erst nächste Woche einen Blick auf diesen werfen.
In diesen Sachen scheinen Sie sehr belesen zu sein,
können Sie mir anhand dieser Informationen sagen, was das ganze nun für mich heißen könnte?
Auch zwecks AVR Wechsel.
Zitat von: KlausP am 05. März 2019, 17:34:12
Die Frage, die ich mir gerade stelle, hat damit wenig bis nichts zu tun, aber wieso haben Sie sich nicht gleich für die Verwendung als Fallschirmjägerfeldwebel beworben?
Ich bin ehem. grüner und war mir immer sicher, eine Tätigkeit mit Bürostuhl ATN würde mir auch mal ganz gut gefallen.
Zudem bin ich sehr IT affin, somit klang die Verwendung an sich ganz verlockend.
Nach meinem Unfall hatte ich allerdings die Chance dort nun mehrere Monate "reinzugucken" und mich mit vielen IT-Feldwebeln zu unterhalten.
Ausnahmslos
ALLE rieten mir davon ab, selbst mein Chef. :-X
Das einzig IT-Mäßige dort findet lediglich auf dem Papier statt, der Tagesdienst hat rein gar nichts mit IT zutun und ist mehr als deprimierend.
Kaum Chancen auf BS, die Ausbildungen dort sind zivil nicht soviel wert wie gedacht, haben fast ausschließlich Oberfeldwebel dort die alle z.T mehrere Jahre überfällig sind, mit Sport haben dort die wenigsten was am Hut was mich am meisten stört.
Es ist nicht Aufgabe irgendeines Bürosachbearbeiters, dir das Ergebnis einer Begutachtung zu eröffnen.
Das ist Aufgabe des DV, meist erklärt der Truppenarzt das aber schon, bevor der 90/5er raus geht (so nicht unbedingt vorgesehen, eigentlich erst Eröffnung durch den DV, dann bei Bedarf Erörterung durch den Truppenarzt.)
5kg-Schein ist in dem Zusammenhang halt ziemlich unsinnig.