Guten Morgen,
Ich bin derzeit in der Wiedereingliederung nach 2 Jähriger Therapie im Hamburgischen Modell.
Muss ich während dieser Zeit meine IGF Daten ablegen?
Wenn Nein, wo steht das? Weil ich finde nichts zu dem Thema.
Mein Spieß hatte mir das mal gesagt aber jetzt muss ich das belegen können. Ich bitte um schnelle Hilfe.
MKG
Naja. Auch im hamburger Modell arbeitet man. In der Arbeitszeit ist Dienst zu verrichten. Es ist zudem auch vom betreffenden Soldaten zu verlangen, in dieser Zeit die abverlangten IGF Leistungen abzulegen.
Servus,
Hamburger Modell (=verkürzte Arbeitszeit?) muss doch von jemandem (per 90/5 Dienstfähigkeit) festgelegt worden sein? Und, aufgrund Hamburger Modell und Therapie hast Du ja wohl engen Kontakt zu den entsprechenden Truppenärzten. Und die können doch wohl sagen: kein IGF, kein DSA, Sport nach eigenem Ermessen etc. Also: die Entscheidung, WAS Du während Deiner durch Arzt festgestellten eingeschränkten Tauglichkeit machen darfst, trifft letztendlich dieser.
Das HD ist kein Freifahrtschein. Es soll zur Wiedereingliederung in den normalen Dienst dienen.
Ich hatte in meiner TE erst eine Kameradin, die nach Hamburger Modell gearbeitet hat. Und auf mein Anraten hat Chef 90/5 erstellen lassen, was die Kameradin machen darf und was nicht. Ist der gangbarste, für alle Beteiligten sicherste, Weg. HD bedeutet ja, dass man nur eingeschränkt dienstfähig ist?
Es kommt auf die zugrundeliegende Krankheit an. Hamburger Modell ist erstmal unabhängig von der Art des Dienstes. Man sollte aber beachten dass das Kameraden sind die länger krank waren und evtl erstmal wieder einen Trainingsrückstand aufholen müssen bevor es sinnvoll ist sie IGFs ablegen zu lassen.
Es ist nach Absprache auch möglich, dass ein Soldat seine Hambruger Modell Stunden auf seiner Funktion macht (z.B. Büroarbeit) und zusätzlich am Dienstsport teilnimmt weil es ihm gut tut und das Wiedereingliederungsziel fördert.
Das "Hamburger Modell" ist für Beamte und Soldaten nicht gesetzlich geregelt.
Es sollen aber die bestehenden Regelungen für Arbeitnehmer adäquat angewendet werden.
Um für beide Seiten - also Disziplinarvorgesetzte/r und Soldat/Soldatin - eine sichere Basis zu schaffen, hat sich in der Praxis bewährt:
1.
Es wird eine Wiedereingliederungsvereinbarung zw. Disziplinarvorgesetzte/r und Soldat/Soldatin schriftlich fixiert, die auf Festlegungen des Truppenarztes basiert
2.
Hierzu legt der zuständige Truppenarzt fest,
> wie lange das "Hamburger Modell" zunächst dauern soll
> in welchem zeitlichen Umfang der Soldat/die Soldatin wöchentlich am Dienst teilnehmen kann
> und welche Tätigkeiten ausgeübt werden können, bzw. welche nicht ausgeübt werden dürfen ( dies ggf. auch in Absprache mit dem Betriebsarzt ), Fachtätigkeiten, Sport, IGF, was auch immer...
3.
Grundsätzlich gilt es zu beachten
> Ziel ist die Genesung und Wiederherstellung der Dienstfähigkeit (bei dauerhaft Behinderten - im Rahmen der verbleibenden Leistungsfähigkeit ) !
> Für die medizinische Richtigkeit des Wiedereingliederungsplans ist allein die Truppenärztin oder der Truppenarzt verantwortlich
> Während des Hamburger Modells soll keine Mehrarbeit angeordnet werden ! Widerspruch zum Eingliederungsziel Genesung !
> Der Soldat/die Soldatin leistet maximal die in der Wiedereingliederungsvereinbarung festgelegte Dienstzeit (ärztliche Vorgabe!).
> Abweichungen von den ärztlichen Vorgaben bedürfen der Zustimmung der/des Truppenärztin/Truppenarzt.