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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Widerrufler am 07. März 2019, 10:39:29

Titel: Widerruf/ Wie lange darf einen die Bundeswehr da behalten?
Beitrag von: Widerrufler am 07. März 2019, 10:39:29
Hallo, habe Widerruf gezogen in meiner Stammeinheit und mir wurde gesagt dass es bis zum Ende des Monats dauern wird bis ich entlassen werde, da nur dann Entlassungstermine sind. In der Aga jedoch durften Kameraden innerhalb des selben Tages nach Hause. Was stimmt nun?
Titel: Antw:Widerruf/ Wie lange darf einen die Bundeswehr da behalten?
Beitrag von: Ralf am 07. März 2019, 11:58:42
Unverzüglich, heißt so schnell es geht.
Und damit ist nicht Ende des Monats gemeint. Eine Entlassung sollte innerhalb von 24h abzuarbeiten sein.
Titel: Antw:Widerruf/ Wie lange darf einen die Bundeswehr da behalten?
Beitrag von: Wideruflerr am 07. März 2019, 12:37:34
Danke für die Antwort. Mir wurde gesagt dass ich nächste Woche auf jeden Fall noch da sein werde und ich wahrscheinlich erst am 31. entlassen werden kann. Was kann ich tun um den Prozess zu beschleunigen, bzw. wie habe ich vorzugehen?
Titel: Antw:Widerruf/ Wie lange darf einen die Bundeswehr da behalten?
Beitrag von: Ralf am 07. März 2019, 13:03:55
Mit deinem Chef reden. Es gilt einen einvernehmlichen Tag festzulegen. Wenn das heute bzw. bis morgen Mittag nicht klappt, solltest du dafür Verständnis haben. Aber bis Montag Abend sollte das schon erledigt sein.

Aus der GAIP:
NACH Ernennung zum SaZ gilt dann:

"2.1.  Ablauf/Zuständigkeiten

2.1.1.  TrT/DSt

übersendet unverzüglich an BAPersBw Ref PersFü:
•den vom Antragsteller unterschriebenen Widerruf der Verpflichtungserklärung
•eine Kopie der widerruflichen Verpflichtungserklärung
Vorschlag des Entlassungstages aus Sicht der Einheit/Dienststelle

2.2.  BAPersBw Ref PersFü
•setzt die Dienstzeit der Antragsteller gem. (§ 40 Abs. 7 SG) neu fest (die Dienstzeit endet in diesen Fällen mit Ablauf der neu festgesetzten Dienstzeit gem. § 54 Abs. 1 Satz 1 SG).
•erstellt und versendet:
•die Mitteilung über die Beendigung des Dienstverhältnisses bei Widerruf der Verpflichtungserklärung,
•die Mitteilung über die Dauer des Dienstverhältnisses."

Und der Vorschlag kann halt nicht der 31. des Monats sein.