In der aktuellen Zentralvorschrift A1-2630/0-9804 (11.10.2018) Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr wird unter 583. a:) Schießen mit dem Maschinengewehr MG3 als Wertungsübung (MG-S-3) vorgegeben. Mit Fußnote auf die Zentralrichtlinie A2-222/0-0-4750 "Schießen mit Handwaffen verwiesen.
So weit ich weiß ist diese nicht mehr gültig und die MG-S-3 (WÜ) gibt es eigentlich nicht mehr.
Wie ist hier zu verfahren um die Voraussetzungen für das Reservistenleistungsabzeichen zu erfüllen?
Im Moment weiß wohl niemand wie es weiter geht, auch nicht das Kompetenzzentrum für Reservistenangelegenheiten. Hatte wohl niemand auf dem Schirm, dass es da noch eine alte Wertungsübung gibt, als Voraussetzung.
Habe mich mit der gleichen Frage auch noch einmal an das Kompetenzzentrum für Reservisten gewandt. Bin gespannt, ob es eine Lösung gibt, da weder MG-S-3 noch MG-GL-2 als Wertungsübung angeboten werden.
Die A1-2630/0-9804 , Version 2 , 01.10.2019 führt - neu - aus:
5.12.3 Reservistenleistungsabzeichen
"584. Voraussetzungen und Bedingungen
( ... )
Reservistinnen und Reservisten können neben dem Leistungsabzeichen das Reservistenleistungsabzeichen
erwerben, wenn sie zusätzlich zu den Bedingungen der entsprechenden Stufe des
Leistungsabzeichens (Abschnitt 5.12.2) die nachfolgend aufgeführten Bedingungen erfüllen:
a) Schießen mit dem Maschinengewehr:
+ Schießübung MG-S-3 für nicht nach neuem Schießausbildungskonzept (nSAK) Ausgebildete 129
oder
+ Schießübung MG-GL-2 für nach nSAK ausgebildete Soldatinnen und Soldaten 130
Bedingungen jeweils erfüllt.
( ... )
d) Ableistung von mindestens zehn Tagen Reservistendienst im Kalenderjahr der Abnahme."
Coole Sache - jetzt hat auch ein "nur mittelprächtiger" MG Schütze wie Ich eine Chance ..
Schön, dann kann ich Nr. 9 beantragen :D
Was macht man damit!? ^^
@ MMG und andere:
Spätestens bei Nr. 10 ein doch "seltenes" Abzeichen zu besitzen, und damit zu demonstrieren, dass man nicht nur "vor Jahren" mal sportlich war, sondern über Jahrzehnte sportliche und militärsportliche Leistungen unter Beweis gestellt zu haben und auch darüber noch aktuell zu verfügen.
Und unabhängig davon, ob man es trägt - es gibt wohl Reservisten / Dienststellen, die können mit der gezeigten Leistungsfähigkeit etwas anfangen ...
(Gegenbeispiel sind dann die unbeorderten Reservisten, die "Stolz" ein Abzeichen tragen, dass in einem anderen Jahrtausend erworben wurde - und gleichzeitig den "Wohlstandbauch", mit dem schon optisch sowohl BMI als auch WtHR "gerissen" werden).
evtl kann auch bei einem Reservisten diese Leistung (neben anderen Faktoren) für eine hochwertigere Beorderungstelle mit eingerechnet werden ;)
wenn man zu Spitzendienstgraden (OStFw d R - OTL d.R. ) ansteht und eine Stelle dafür benötigt - sind diese Urkunden auch ein Nachweis für jahrelang gezeigte Leistung (wird zwar nicht direkt bewertet - kann aber bei der Beurteilung des DV mit in die Beurteilung einfließen ;) )
Gibt es für das Reservistenleistungsabzeichen Sonderregelungen für den Sanitätsdienst? Und die 10 Tage umfassen auch DVags?
Ist das mit dem Handgranatenwerfen und Hiba? noch drin?
@ Ulli:
Die Neufassung kenne ich nur in Auszügen,
- Nein, keine Sonderregelung ZSan
- Reservistendienst meint RDL, Dvag sind ein anderes Dienstverhältnis
- Die Bedingungen b und c werden wohl wie bisher HiBa und HGr sein.
Die neue Zentralvorschrift A1-2630/0-9804 ist Online als PDF verfügbar:
https://www.reservisten.bundeswehr.de/resource/resource/dGlmVUdwS0swbUFZbXQ5L3lsT2daTTlheE5peW1zS25tSk1PMEQva3ZtUjVvSGFKQ1NCQ2tPMGRLbVNUclAvOUgrVms4bWNXQkQ5QnZsSG00UDd2Ymplbm03SEQ4T09TZmU3cFdTdEJtMmM9/A1-2630-0-9804-V2-H-20191001.pdf
ZitatReservistinnen und Reservisten können neben dem Leistungsabzeichen das Reservistenleistungsabzeichen
erwerben,
Mal zur Verständnis, da steht ja
neben dem Leistungsabzeichen, können die Reservisten dann auch weiterhin
normale Leistungsabzeichen ablegen und nur zusätzlich das mit mehr Anforderungen versehene Reservistenleistungsabzeichen? Oder bleibt den Reservisten auch nur das für Reservisten vorbehalten?
Ja, Reservisten auf RDL sind Soldaten und können dann das Leistungsabzeichen ablegen (unter anderem Beurteilung gefordert!) und auch das Reservistenleistungsabzeichen.
ZitatReservistinnen und Reservisten können neben dem Leistungsabzeichen das Reservistenleistungsabzeichen
erwerben, wenn sie zusätzlich zu den Bedingungen der entsprechenden Stufe des
Leistungsabzeichens (Abschnitt 5.12.2) die nachfolgend aufgeführten Bedingungen erfüllen:
Da gibt es wenig zu "deuteln" an dem Vorschriftenzitat.
Zitat von: LwPersFw am 01. Oktober 2019, 08:04:31
Die A1-2630/0-9804 , Version 2 , 01.10.2019 führt - neu - aus:
5.12.3 Reservistenleistungsabzeichen
"584. Voraussetzungen und Bedingungen
( ... )
Reservistinnen und Reservisten können neben dem Leistungsabzeichen das Reservistenleistungsabzeichen
erwerben, wenn sie zusätzlich zu den Bedingungen der entsprechenden Stufe des
Leistungsabzeichens (Abschnitt 5.12.2) die nachfolgend aufgeführten Bedingungen erfüllen:
a) Schießen mit dem Maschinengewehr:
+ Schießübung MG-S-3 für nicht nach neuem Schießausbildungskonzept (nSAK) Ausgebildete 129
oder
+ Schießübung MG-GL-2 für nach nSAK ausgebildete Soldatinnen und Soldaten 130
Bedingungen jeweils erfüllt.
( ... )
d) Ableistung von mindestens zehn Tagen Reservistendienst im Kalenderjahr der Abnahme."
Klarstellung zu 584 d) ... gültig ab 17.12.2019:
"d) Ableistung von mindestens zehn Tagen Reservistendienst (nach dem IV. und V. Abschnitt des Soldatengesetzes) im Kalenderjahr der Abnahme."
Ja, DVag "zählen" auch - der Bearbeiter der Vorschrift hat die Ungenauigkeit der vorherigen Formulierung nach Hinweis sofort erkannt - SKA benötigte da etwas mehr Zuspruch - insgesamt nach nur 2 Monaten eine Vorschriftenänderung nach Anregung, ist schon eine Leistung.
Anmerkung - nun auch geschafft.
Weitere Frage:
Kann jemand etwas zu der Tatsache sagen, dass es hier beim Reservisten LA keine "anderen" Anforderungen für weibliche Kameraden gibt?
@ beim aktiven Leistungsabzeichen ist die Weiblichkeit doch nur im Sportabzeichen (und Schwimmen?) besonders beruecksichtigt, oder? oder haben die bei HiBa auch andere Vorgaben? Ist das beim Reservisten- LA nicht genau so?
Richtig - Marsch und Schiessen sind für alle Geschlechter (3 oder mehr) gleich, BFT differenziert aber nach 2 Geschlechtern.
HGr in Entfernung 30 / 35 Meter benötigt aber durchaus Kraft, was (so jedenfalls laut Wertung BFT) beim weiblichen Geschlecht im Querschnitt weniger vorhanden ist.
Nur mal der Interesse wegen:
Wie sieht es denn mit der Trageweise aus? Dürfen LA und RLA nebeneinander getragen werden? Oder schließt das Eine das Andere aus?
Wo ist das geregelt?
(Die Nr. 5.12 der A1-2630/0-9804 ist mir bekannt.)
Viele Dank für die Auskunft.
@ KimFurth:
Da es nur EINE zulässige Stelle gibt, wo das Leistungsabzeichen getragen werden darf, muss hier ggf. eine Auswahl getroffen werden - wie bei vielen anderen Abzeichen auch.
(Siehe 5.12, 7.1 und Gesamtsystematik der Vorschrift).
Okay, vielen Dank.
Hallo,
ich habe beim Schießen beide Wertungsübungen in Gold geschossen. Zählt das für das normale LA oder muß das NSAK sein?
Gruß
NSAK
Hallo,
hat einer eine Verlinkung oder eine genaue Angabe zu der Vorschrift, die das regelt? Es ändert sich ja ständig etwas, so dass ich da auf dem laufenden bleiben möchte.
Danke vorab.
A1-221/0-24 my best guess.