Hey,
Wie sieht dass eigentlich aus, wenn man durch eine WDB untauglich für den Wehrdienst wird, kann man dann noch Berufssoldat werden oder die Verpflichtungszeit verlängern?
Beispiel: Ein PJler im Medizinstudium (SanOA) kriegt beim Blutabnehmen eines HIV infiziösen Patienten im BWK die Spritze aus Versehen ab und steckt sich an, die PEP Behandlung danach schlägt fehl. Somit wäre er danach durch WDB ja eigentlich untauglich.
Dass die laufende Verpflichtung aus Fürsorgründen in der Regal ja beibehalten wird kenn ich, aber bei einer langfristigen Bindung würde mich das mal interessieren.
Bei HIV gibt es wohl eine Sonderregelung was die Tauglichkeit angeht.
Ansonsten ist die Ursache der Dienstunfähigkeit getrennt von Tauglichkeiten zu betrachten.
Gegebenenfalls kommt auch eine Ausnahmegenehmigung in Betracht.