Hallo Kameraden,
ich (bereits SAZ 25) spiele mit dem Gedanken mich mit meinem Zivil erlernten Beruf (Koch) für die Laufbahn der Unteroffiziere zu bewerben. Für mich ist jetzt nicht ganz klar ob, und wenn sie noch gezahlt wird nur im Zuge einer Weiterverpflichtung gezahlt würde, oder ob hier die Voraussetzung ausreicht diese ATN zu besetzen.
Und ich würd mich freuen wenn mir da jemand allgemein was zu den ATN Mangel Prämien sagen kann.
Vielen Dank im Voraus
Es muss eine Verlängerung der Dienstzeit erfolgen, nur dann. So sind die gesetzl. Grundlagen.
Die Prämien sind Verpflichtungsprämien, nicht Zuschläge. Sprich: die Firma zahlt Ihnen was, damit Sie bei Ihr anfangen bzw. länger bleiben, da auf Ihrer Verwendung ein Mangel besteht. Wenn Sie schon da sind, muss die Bundeswehr ja keine Anstrengungen unternehmen, Ihnen die Verpflichtung schmackhaft (haha, Koch) zu machen. Also gehen Sie in dem Falle leer aus.
Klingt hart, ist aber so. Klar ist das doof, dass die, die schon da sind, in die Röhre gucken.
nebenbei aus reinem Interesse,
ist der VpflUffz mittlerweile eine mangel ATN ?
MkG
Was sagt denn Ihr PersFw dazu?
Unter Regelungen online findet man die aktuelle Vorschrift mit den Mangelfachbereichen. Auch in Wiki gibt es eine eigene Seite dafür. Es macht schon Sinn dort nachzuschauen, weil es ja auch Einschränkungen auf bestimmte OrgBer geben kann.
Zitat von: Gaszkin am 19. März 2019, 06:35:11
nebenbei aus reinem Interesse,
ist der VpflUffz mittlerweile eine mangel ATN ?
MkG
War es zeitweise, tatsächlich. Ein Kamerad hat sich für 16 Jahre über ein schönes Sümmchen freuen dürfen =)