Moin,
Ich habe per Google so einiges gefunden, aber irgendwie keine präszise Antwort auf das was ich gesucht habe.
Die Situation ist folgende, ich bin Schweizer und 30. Meine Freundin und ich heiraten im Sommer (sie ist deutsche) und ich ziehe zu ihr nach Deutschland. Ich habe hier in der Schweiz Milizdienst geleistet und war Hauptfeldwebel/Spiess.
Nun Militärdienst war immer eine grosse Leidenschaft meinerseits, mein Traumberuf sozusagen. Leider gibt es in der Schweiz kaum Möglichkeiten und mit der Veränderung in meinem Privatleben könnte sich ja jetzt eine neue Möglichkeit offenbaren.
Kann ich denn mit 30+ (bin 30, werde im September 31) der Bundeswehr beitreten? Soweit ich bisher gesehen habe habe ich das Maximalalter für die Offizierslaufbahn/Feldwebellaufbahn, welches 29 ist? überschritten. Mannschaftler soll ja höher geben, wenn ich das richtig recherchiert habe, sofern Berufsabschluss vorhanden. (was er auch ist) Mannschaftsgrad, ist aber nicht wirklich das was man mit 30+ als sinnvolle Karriere einschlagen kann, sondenr eher eine Sackgasse. Oder kann man da noch aufsteigen?
Schulabschluss, erlernter Beruf?
Soweit ich weis ist die Altersgrenze inzwischen auch bei den anderen Laufbahnen abgeschafft. Näheres dazu können sicher unsere Personaler sagen.
Wenn Sie einen verwertbaren Berufs- oder Hochschulabschluss haben, der auch in Deutschland anerkannt ist, können Sie gegebenenfalls mit höherem Dienstgrad eingestellt werden, auch wenn Sie älter als 30 sind. Und nein, Ihr schweizer Dienstgrad ist kein Berufsabschluss.
Ich bin Elektroinstallateur EFZ, welches in der Schweiz eine 4Jährige Berufsausbildung ist.
Verwertbarer Beruf, heisst das, dass man seinen Beruf beim Bund ausübt oder wie ist das zu verstehen?
Zitat... Soweit ich weis ist die Altersgrenze inzwischen auch bei den anderen Laufbahnen abgeschafft. ...
Nein, ist sie eben (noch) nicht. Es gibt noch keine Änderung der SLV.
Zitat... Verwertbarer Beruf, heisst das, dass man seinen Beruf beim Bund ausübt oder wie ist das zu verstehen? ...
Nicht ganz, Sie können in einer "artverwandten" Verwendung z.B. in der Laufbahn "Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes" mit höherem Dienstgrad eingestellt werden und dann gilt auch die Altergrenze nicht. Welche Verwendungen das konkret sind kann ich aber nicht sagen, weil ich nicht weiß, ob und wie weit der Schweizer und der Deutsche Berufsabschluß deckungsgleich sind.
Das ist doch alles hinfällig ohne deutsche Staatsangehörigkeit.
Also bei der Bundeswehr gibt es zwei verschiedene Arten von Feldwebeln:
Feldwebel des Truppendienst: Quasi die klassischen Kämpfer. Dafür braucht man keine Berufsausbildung und man fängt im niedrigsten Dienstgrad an.
Das würde bei dir wegen dem Alter zur Zeit nur über einen (eher unsicheren Umweg) funktionieren.
Feldwebel des Fachdienstes: Dazu gehört immer ein Beruf. Der Dienstposten auf den man kommt, erfordert auch immer den Beruf. Was man dann genau macht und wie sehr man den Beruf wirklich ausübt hängt sehr vom Dienstposten ab.
Da kannst du mit höherem Dienstgrad eingestellt werden, falls dein Beruf nutzbar ist- also wenn es Verwendungen gibt, für die dein Beruf Voraussetzung ist. Als Elektroinstallateur könnte es z.B. im Bereich der Marine was geben, aber durchaus auch so in Richung Fernmelder, eventuell auch Pioniere.
Vielleicht kann jemand mal schauen ob es ein verwertbarer Beruf ist, sonst musst du einen Termin beim Karriereberater machen und der kann nachschauen.
Naja, Kleingeld, schon richtig. Jedoch impliziert der Betreff, dass er die Deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat.
Für mich sieht es eher so aus als ob er denkt er bekommt die mit der Heirat....
Vielleicht kann er uns ja mitteilen ob er diese wirklich schon hat.
Ist ja selten das man als Schweizer in der Schweiz eine deutsche Staatsangehörigkeit bekommt.
Naja, so min. 2 Jahre verheiratet sein, ... Dauert also ..
Und 3 Jahre in Deutschland leben...
Plus ich weiß nicht ob das noch ein Problem ist bei einer Einstellung, in einer anderen Armee gedient...
Nein ich habe sie nicht. Der Titel suggeriert das leider ixt wohl unvorteilhaft formuliert. Der Text aber nicht. In die Richtunghabe ich mich dann aber definitiv zuwenig informiert. Das es 3Jahre dauert wussteich nicht. danke.
war mir auch neu dachte das würde sofort sein bei Heirat.
Gibt doch genug Fake-Ehen diesbezüglich (Aufenthalt und Staatsbürgerschaft).
@ Flexscan:
Die Heirat schafft sofort ein Aufenthaltsrecht - darum geht es vordringlich bei Scheinehen.
Ist doch egal. Vielleicht will er sich erstmal nur informieren, was möglich ist wenn er die deutsche Staatsbürgerschaft hat.
WENN die deutsche Staatsbürgerschaft vorliegt, muss zunächst auch geprüft werden, ob der Beruf in Deutschland anerkannt wird.
https://www.bmbf.de/de/anerkennung-auslaendischer-berufsqualifikationen-1091.html
DANN kann die Einstellung in der Laufbahn der Feldwebel im Fachdienst mit höherem Dienstgrad erfolgen. Und das bedeutet dann, dass man tatsächlich artverwandt eingesetzt wird.
Auch guter Einwand, danke. Ich weiss das es umgekehrt nicht der Fall ist. Also die deutsche Ausbildung bei uns nicht anerkannt wird.
Zitat von: Geralt am 18. März 2019, 18:17:55
Nein ich habe sie nicht. Der Titel suggeriert das leider ixt wohl unvorteilhaft formuliert. Der Text aber nicht. In die Richtunghabe ich mich dann aber definitiv zuwenig informiert. Das es 3Jahre dauert wussteich nicht. danke.
Bitte sehr.
Falls sie wirklich in Betracht ziehen sich zu verpflichten sobald sie die Staatsangehörigkeit haben, schadet es sicherlich nicht bereits sobald sie in Deutschland sind Karrierecenter Kontakt aufzunehmen.
Vielleicht kônnen sie ja noch mit ihrer Schweizer Staatsangehörigkeit eine Ausbildung, woanders machen, die ihnen dann einen direkten höheren Einstieg bei der Bundeswehr ermöglicht.
Viel Erfolg und eine schöne Hochzeit.
Zitat von: Flexscan am 18. März 2019, 18:21:51
war mir auch neu dachte das würde sofort sein bei Heirat.
In der Schweiz war das früher so, gilt aber auch schon viele Jahre nicht mehr.
Es gibt einiges zu beachten. Zunächst muss die Ehe mindestens 2 Jahre bestanden haben und auch als solche gelebt worden sein, sprich ein gemeinsamer Haushalt muss bestanden haben. Dann muss der Einbügerungsbewerber für mindestens 3 Jahre seinen rechtmäßigen und regelmäßigen Aufenthalt in Deutschland gehabt haben. Als Schweizer muss man für einen Umzug nach Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
Erst wenn alles erfüllt ist, kann man die Einbürgerung beantragen.
Du hast also noch ein paar Jahre Zeit im dich darüber zu informieren was du bei der Bundeswehr machen wollen würdest und könntest.
Bitte unbedingt auch - aus schweizerischer Sicht - rechtlich die Frage beleuchten, wie es die Schweiz sieht, wenn jemand (ohne staatliche Genehmigung) Dienst in fremden Streitkräften versieht.
Gruß Andi
Reisläufer sind doch gute Tradition :D
Zitat von: Andi am 19. März 2019, 07:35:49
Bitte unbedingt auch - aus schweizerischer Sicht - rechtlich die Frage beleuchten, wie es die Schweiz sieht, wenn jemand (ohne staatliche Genehmigung) Dienst in fremden Streitkräften versieht.
Gruß Andi
Das ist, mit Ausnahme der Schweizergarde, verboten.