Guten Tag,
Folgender Sachverhalt:
Ich war von 2013-2014 kein Soldat nach meinem Wehrdienst. Bin dann als Wiedereinsteller in die Bw eingetreten und habe ein neues schießbuch erhalten. Das alte ist unauffindbar, die alte Einheit weiß auch nicht wo es ist. An wen kann ich mich da wenden? Werden die zentral aufbewahrt ?
An das für Ihren Wohnort zuständige Karrierecenter. Wenn Sie aber Ihre alten Truppenausweis und die Erkennungsmarke wiederbekommen haben, sehe ich schwarz für das Schießbuch.
Gibt es eine andere Möglichkeit um die ablegten Schießübungen nachzuvollziehen ? Schießkladde etc?
Dann solltest du genau wissen an welchen Tag du bei welcher Einheit wo geschossen hast ;)
Und selbst dann ist das eher unwahrscheinlich
Schießkladden werden ja auch nicht unbegrenzt archiviert.
Zitat von: Nutcho am 18. März 2019, 19:22:37
Gibt es eine andere Möglichkeit um die ablegten Schießübungen nachzuvollziehen ? Schießkladde etc?
Wozu sollte denn so ein Aufwand betrieben werden?
Da ich z.B. Am MG ausgebildet wurde und damit ich es wieder schießen darf, ein Nachweis darüber gefordert wird.
Na dann nimmst Du halt einfach nochmal an einer MG Ausbildung teil, was nach einer solch langen Pause ja so oder so Sinn macht.
Wenn sie das MG benötigen, wird man Sie erneut drauf Einweisen. Ruhig weniger Gedanken machen außer darüber sich n neues Schießbuch zu holen.
Ich vermute ganz stark, dass Ihre ehemalige Einheit nach Ihrer Entlassung das Schießbuch nicht an das KC zurück geschickt hat.
Hinterher ist man schlauer - Tipp fürs Leben: Fotos machen, in Verbindung mit dienstlicher Erklärung kann man so Dokumente wiederherstellen.
Zitat von: Nutcho am 18. März 2019, 19:22:37
Gibt es eine andere Möglichkeit um die ablegten Schießübungen nachzuvollziehen ? Schießkladde etc?
Mit der Einheitsschießkladde sind diese Zeiten eh vorbei, als Nachweis für die Schießleistungen gilt das Schießbuch des Soldaten.
Einfach alles neu machen, schaden tut es bestimmt nicht.
@ DE:
Grundsätzlich richtig - allerdings ( müssen?) oft noch alte Kladden genutzt werden - ein Zugriff darauf ist allerdings schwierig.
Kennt jemand die Aufbewahrungsfristen?
ZitatGrundsätzlich richtig - allerdings ( müssen?) oft noch alte Kladden genutzt werden
Ich habe seit Jahren keine alte Kladde mehr gesehen, ich bin der Meinung nur noch die Einheitsschießkladde ist zulässig.
5 Jahre aber bitte nagel mich nicht darauf fest.
Negativ - ich sehe die alten Kladden regelmäßig in Nutzung. (FrwResArbeit)
Altes Schießbuch nützt wenig, mittlerweile muss man einen Aufkleber im Schießbuch haben mit Angaben zur Waffenausbildung der nicht älter als 2 Jahre ist.. Gerade wieder alles ( was ICH brauche) erneuert, da wurde es uns so kommuniziert.
Das würde die Schießbücher und vergangenen Leistungen unserer gesamten Dienststelle obsolet machen.
@ JeeDee:
Quelle?
Natürlich benötigt man Ausbildung und Vorübungen ... Aber Aufkleber ?
Hehe frag mich nicht nach einer Quelle, ihr wisst ja sowas kann ich nicht. Ich habe nachdem ich SE war auch nur nach 1Stündiger ,,Was war noch alles gleich" Erklärung einen Aufkleber ins Schießbuch bekommen. Nachdem ich dann im 1 Jahr die IGF nicht erfüllt habe zeitlich bedingt, gab es den Aufkleber nochmal. Ob das bei erfüllter IGF hinfällig gewesen wäre.... ka
Ich mache meine IGF jedes Jahr - und wenn ein Kamerad Bedarf für Waffenausbildung hat, dann schule ich den ... Auch Einweisung für ausländische Kameraden ...
... Soll ich jetzt Aufkleber machen ...
Da hat F_K recht, wenn man die entsprechenden Übungen im Schießbuch hat reicht das vollkommen aus.
Eine Einweisung "wie war das noch gleich" ersetzt eh nicht die für die Ausbildung erforderlichen Übungen aus der einschlägigen Vorschrift.
F_K hat im Weiteren genauso Recht im Bezug auf die alten Kladden. Die zu verwendende Kladde richtet sich wenn überhaupt nach der Art des Schießens. Da man aber auch nSAK in die alten Kladden eintragen kann ist es wayne, welche man nimmt, solange es korrekt gemacht wird. Ist halt deutlich mehr Schreibkram...wobei sich das bei einem separat zu führenden Leistungsnachweis bei einer Einheitsschießkladde auch relativiert.
Im Zweifelsfall hilft euch euer S4 gerne weiter...
Die einzigen Aufkleber in meinem Schieß sind die versschiedenen MHD (Helm, ABC) sowie Nachweis über Dichtigkeitsprüfung mit CS und Portacount-Test
und das ist nur blöd wenn das Schießbuch voll ist und noch "gültige" Aufkleber drin sind, dann muss man zwei Schießbücher mit rumschleppen..
Reden wir jetzt darüber das ich einen Aufkleber als solchen nicht erkenne, sie mir einbilde oder die Rechtmäßigkeit nicht gegeben ist ? Ich hab im übrigen noch einen Aufkleber gefunden ,, AGSHP-Evolution" Bediener :o Auch falsch 🤔?
DEn AGSHP- Bediener hat ich auch mal im Schießbuch, alles gut, du bildest dir nichts ein ;-)
Korrekt, Aufkleber im Schießbuch sind schon ok. AGSHP, SKIV-Einweisung, ABC-Schnuffi, Helm, Lärmschutz gehört da alles rein.
Nur für eine Waffenausbildung ists nunmal käsig weil die über die notwendigen Schießübungen nachzuweisen ist.
Ist ja auch logisch, denn mal ne Stunde oder zwei befingern der Waffe ist eben keine fertige Ausbildung an der Waffe, solange die Übungen net nachgewiesen sind
Dann Buchen wir das wohl unter -> soll nicht verständlicher weise aber ISSO ab :D.