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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: LwPersFw am 19. März 2019, 08:33:36

Titel: Doppelte Staatsbürgerschaft vs Dienst in anderen Streitkräften
Beitrag von: LwPersFw am 19. März 2019, 08:33:36
Ich wurde diese Woche gefragt, ob ein Deutscher, der auch die US-Staatsbürgerschaft hat, problemlos in den US-Streitkräften dienen darf, ohne das er die deutsche Staatsbürgerschaft verliert ?

Meine erste Antwort war... ja verliert er...wenn nicht von Deutschland genehmigt...

Aber... die Recherche ergab... kann er ohne Genehmigung  machen:


"Deutsche, die freiwillig ohne Zustimmung der zuständigen deutschen Behörde in den Dienst von Streitkräften oder vergleichbaren bewaffneten Verbänden eines Staates eintreten, dessen Staatsangehörigkeit sie ebenfalls besitzen, verlieren die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch kraft Gesetzes.

Diese Regelung gilt seit dem 06.07.2011 nicht, wenn freiwilliger Dienst in den Streitkräften
+ eines EU-Mitgliedsstaates,
+ eines NATO-Mitgliedstaates,
+ eines EFTA-Landes oder
+ in Australien, Neuseeland, Israel oder der Republik Korea
geleistet wird
." 

Quelle: auswaertiges-amt.de