Hallo,
Ich habe mal folgende Frage. Unser Zugführer meinte das wir die G-GL 5 brauchen um den Lehrgang zu bestehen.
Soweit ich weiß geht es doch nur bis zur G-GL 3 oder irre ich mich da ?
Bzw wenn es die G-GL 5 gibt, weiß einer welche Vorübungen man dort braucht ?
Danke :)
Es gibt die G-GL-5
(Reaktion bei Nichtwirkung auf mittlere Entfernung)
Ich würde vermuten, dass die G-GL- 4 zuvor erfüllt sein muss. (Bin aber weder Schießlehrer noch Ausbilder)
Daraus würde ich folgern, dass es auch die G-GL-4 gibt. ;)
Zitat von: Löwe von Eutin am 19. März 2019, 14:51:03
Es gibt die G-GL-5
Falsch, die Grundlagenausbildung beinhaltet nur drei Übungen.
Hier ist vermutlich die G-NB I-5 gemeint.
Der TE soll zur Klärung einfach mit seinem ZgFhr Verbindung aufnehmen.
Zitat von: S1NCO am 19. März 2019, 19:57:14
Zitat von: Löwe von Eutin am 19. März 2019, 14:51:03
Es gibt die G-GL-5
Falsch, die Grundlagenausbildung beinhaltet nur drei Übungen.
Hier ist vermutlich die G-NB I-5 gemeint.
Der TE soll zur Klärung einfach mit seinem ZgFhr Verbindung aufnehmen.
In "Ausbildungs- und Schießprogramm A2-22/0-0-4741" [Stand September 2017, Seite 93] wird unter 4065. die "G-GL-5/ Reaktion bei Nichtwirkung auf mittlere Entfernung/G-GL-4 erfüllt", jedoch behandelt. Dies sehe ich als Indiz dafür an, dass sie existiert.
Ich habe weder gesagt, dass diese Übung/ Abwandlung Bestandteil der Grundlagenausbildung ist. Nicht mehr und nicht weniger.
Im Rahmen der Neuen Schießausbildung habe ich u.a. auch erwähnte G-NB I-5 geschossen.
Bei Wikipedia (Beste Quelle :D ) heißt es sinngemäß, dass man, u.a. um die Zuerkennung der ATN ,,Sicherungs- und Wachsoldat Streitkräfte (SK) zu erhalten folgende Schießleistungen erbracht haben muss:
"Erfüllen der Schulschießübungen G36-S-5 (Gewehr G36) und P-S-2 (Pistole) bzw.
erfüllen der Schießübungen G-GL-2 und G-NB-I-5 (Gewehr G36) sowie P-GL-2 und P-NB-I-3 (Pistole), nach dem neuen Schießausbildungskonzept"
Der TE soll einfach alle anstehenden Schießübungen bestehen, oder
Zitat von: S1NCO am 19. März 2019, 19:57:14
Der TE soll zur Klärung einfach mit seinem ZgFhr Verbindung aufnehmen.
Tatsächlich, ich habe nur eben in die "alte" NSaK-Vorschrift geschaut.
Auf 250 Meter schießen dürfte für den ein oder anderen sportlich werden. ;D
Für das Bestehen der GA Heer ist das Erfüllen der G-GL 1 bis 5 gem Antra 1 zwingend erforderlich. Ich gehe daher davon aus, dass das auf dem FA/UA-Lehrgang (sollte ja eigentlich als höherwertig eingestuft sein) auch so sein sollte.