Hallo liebe Kameraden,
ich studiere an der Hochschule seit knapp 4 Jahren und kurz vor Ende meiner Förderungszeit sichtet ein BFD-Berater meine in den Jahren eingereichten Anträge.
Dafür ruft er bei der Hochschule und anderen Institutionen an, bei denen ich in der Zeit tätig war, und erfragt Arbeitszeiten und erbrachte Leistungen.
Nun stellt sich mir die Frage, ob der BFD dazu berechtigt ist personenbezogene Daten bei Dritten einzuholen ohne die Zustimmung meiner Person?
Er unterstellt mir, dass meine Trennungsgeldanträge nicht der tatsächlichen Arbeitszeit entsprechen würden, und das obwohl ich werktagtäglich an die Hochschule fahre und einen sehr guten Notenschnitt habe.
Wäre toll, wenn sich jemand melden könnte, der vielleicht eine ähnliche Erfahrung gemacht hat.
Liebe Grüße
Die Frage sollten sich die Hochschule und die Institutionen stellen.
Ich denke es gibt dafür keinerlei Grundlage
Zitat von: Emil42 am 20. März 2019, 11:59:41
Nun stellt sich mir die Frage, ob der BFD dazu berechtigt ist personenbezogene Daten bei Dritten einzuholen ohne die Zustimmung meiner Person?
Es geht offenkundig um die Überprüfung der von dir gemachten Angaben. Natürlich ist der BFD dazu berechtigt. Ob die "Dritten" alle oder nur einige oder gar keine Daten weitergeben dürfen ist eine ganz andere Frage, um die braucht sich der BFD aber nicht zu kümmern.
Zitat von: Emil42 am 20. März 2019, 11:59:41
Er unterstellt mir, dass meine Trennungsgeldanträge nicht der tatsächlichen Arbeitszeit entsprechen würden,
Wenn der Bearbeiter Zweifel an der Richtigkeit der Angaben hat muss er prüfen, bevor er Gelder freigibt. So einfach ist das.
Gruß Andi
3. Dürfen ohne Einwilligung hier erstmal überhaupt keine Daten weitergeben.
Der BFD verlangt einen Nachweis von ihm und er hat ihn beizubringen, oder dafür zu sorgen das 3. Ihn an den BFD senden.
Die Überprüfung an sich ist natürlich in Ordnung.