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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Das1968 am 21. März 2019, 17:06:25

Titel: Frage zu SVG § 11 Absatz 3 Satz 1 Halbsatz 2
Beitrag von: Das1968 am 21. März 2019, 17:06:25
Hi Kameraden

Eine Frage zu den oben stehenden Thema.
Welche Eingänge auf der letzten Soldabrechnung rechnen zu den zu berücksichtigenden Bezügen für die Zahlung der Übergangsbeihilfe ?

Grundgehalt + Familienzuschlag ? Oder beispielsweise auch AVZ, oder der Auslandszuschlag ?

Danke im voraus
Titel: Antw: Frage zu SVG § 11 Absatz 3 Satz 1 Halbsatz 2
Beitrag von: KlausP am 21. März 2019, 18:04:20
Zitat... Grundgehalt + Familienzuschlag ...

Genau das.
Titel: Antw: Frage zu SVG § 11 Absatz 3 Satz 1 Halbsatz 2
Beitrag von: didi62 am 22. März 2019, 10:00:33
AVZ und Auslandszuschlag wird bei der Übergangsbeihilfe nicht berücksichtigt.