Hallo zusammen.
Meine Frau hat sich vor geraumer Zeit bei der Bundeswehr beworben. nicht militärischer mittlerer dienst beworben. Es wurde alles durchlaufen was gemacht werden musste. Nun hat sie heute leider eine Absage bekommen bzw. Steht sie auf der Warteliste. Nach dem Tränentrocknen und zusprechen sagte ich ihr das wir weiter gucken und Montag uns nochmal erkundigen werden wie man jetzt verfahren kann. Sie würde sehr gerne zur Bundeswehr da wir das aus verwandten Kreisen kennen als auch von mir.
Frage;
Kann Sie den Cat Test beim nächsten Auswahlverfahren im Sept. Wiederholen oder gilt dieser Test auch 2Jahre? Kriegt man i.w. Die Ergebnisse der Tests?
Wie hoch sind die Chancen das Teilnehmer abspringen und wartende nachrücken?
Danke für Ihre Hilfe. Möchte sie wieder etwas aufbauen da sie sich viele Vorwürfe macht.
MkG
Zitat... Wie hoch sind die Chancen das Teilnehmer abspringen und wartende nachrücken? ...
Zwischen 0 und 100 %. Ich liebe solche Fragen. ::)
Und natürlich wie alles bei der Bw wird ja viel gerechnet. Evtl. Gibt es ja hier auch eine Aussteiger Quote?
Ich liebe diese Antworten.... Das Kommentar brachte keinen weiter
Das Gesamtergebnis ist 2 Jahre gültig. Bei einer erneuten Bewerbung wird durch die Einstellungsbehörde bewertet, ob Teile zu wiederholen sind, weil bspw. eine Weiterentwicklung stattgefunden hat (z.B. ein höherer Schulabschluss). Es muss ja auch nicht am CAT gelegen haben, sondern vielleicht auch am Prüfgespräch.
Zitat... Evtl. Gibt es ja hier auch eine Aussteiger Quote? ...
Klar gibt es immer wieder welche, die sich das dann doch anders überlegen. Aber die Zahlen sind mit Sicherheit immer unterschiedlich und die Bw stellt auch keinen "Sicherheitszuschlag" ein, um das abzufangen. Deshalb gibt es ja Wartelisten. Das ist bei miltärischen Berufen (besonders in der Offizierlaufbahn) nicht anders. Aber auch da wird niemand eine seriöse Aussage treffen können, wie viele Bewerber ihre Stelle doch nicht antreten. Und genau deshalb liebe ich solche Fragen ...
Danke für die Antworten. Wir/sie denkt auch das es eher am Gespräch gelegen hat. Wenn da darauf wert gelegt wird das man weiß/den Persern sagt, das ein Vorteil des Dienstes ein höheres Gehalt(was nicht mal so wäre) sei, weiß ich nicht ob das zielführend ist oder im sinne des Dienstherren ist....
Nochmals danke für die antworten Montag wird nochmal in Straußberg angerufen und dann sieht man weiter
Zitat von: K3vin am 30. März 2019, 11:25:06
Danke für die Antworten. Wir/sie denkt auch das es eher am Gespräch gelegen hat. Wenn da darauf wert gelegt wird das man weiß/den Persern sagt, das ein Vorteil des Dienstes ein höheres Gehalt(was nicht mal so wäre) sei, weiß ich nicht ob das zielführend ist oder im sinne des Dienstherren ist....
Nochmals danke für die antworten Montag wird nochmal in Straußberg angerufen und dann sieht man weiter
In "meiner" Behörde auf Landesebene wollen die Perser lieber hören, dass man das sichere Einkommen und die Sicherheit des Arbeitsplatzes zu schätzen weiß, anstatt hochtrabend philosophisch angehauchte Bekenntnisse herunterzubeten.
Das Erstere zeugt doch eher von einer realistischen Einschätzung. Niemand arbeitet schließlich nur für Luft & Liebe...
Absolut richtig. Wenn wert drauf gelegt wird was man alles in Besoldungstabellen etc finden kann ,ja...Schlimm genug das im Karrierecenter einen keiner eine adäquate Anwort zur Familiensituation (Betreuung )geben kann...Aber zum Geld,wie viel doch Leute bei der Bundeswehr verdienen und hier Zuschläge und da... ob das alles so sein soll...Ich weiß ja nicht.
Geht es um die Ausbildung oder Direkteinstellung?
In meinem Schreiben (Direkteinstellung) zB steht, dass eine Eignung kein Garant auf eine Stelle ist ( Bestenauswahl ).
Wenn man diese bekommen hat, aber keine Stelle, darf man sich für den nächsten Einstellungstermin berücksichtigen lassen, ansonsten gilt die Absage tatsächlich für zwei Jahre.
Zitat von: K3vin am 30. März 2019, 13:27:26
Absolut richtig. Wenn wert drauf gelegt wird was man alles in Besoldungstabellen etc finden kann ,ja...Schlimm genug das im Karrierecenter einen keiner eine adäquate Anwort zur Familiensituation (Betreuung )geben kann...Aber zum Geld,wie viel doch Leute bei der Bundeswehr verdienen und hier Zuschläge und da... ob das alles so sein soll...Ich weiß ja nicht.
Hä? Das müssen Sie den Gesetzgeber fragen und nicht "die Bundeswehr". Die muss nur das Bundesbesoldungs
gesetz rechtsfehlerfrei anwenden. Und dazu gehört auch, dass sie ihren "Beschäftigten" die ihnen
gesetzlich zustehende Besoldung zahlt.
Wir haben heute mal Telefonisch Kontakt aufgenommen. Es wurden sofort Termine vergeben für Ärztliche Untersuchung etc. Nach dem erstellten ranking ist meine Frau direkt auf der nächsten stelle für "Nachrücker". Laut Strausberg ist die warscheinlichkeit sehr hoch aber eben Bundesweit. Nicht nur für einen bestimmten Bereich.
Es geht um eine Zweijährige Ausbildung/Weiterbildung zur Verwaltungs...... Ihre Bewerbung wird ebenfalls beim nächsten Einstellungstermin Berücksichtigt.
Es ging nicht darum wer was zahlt oder wer was bestimmt sondern darum das beim Gespräch es ausschließlich um das Geld ging. Von Familienbetreuung oder ähnlichem kam nichts zur Sprache. Auch nicht auf Nachfrage. Selbst bei meiner Bewerbung als wiedereinsteller ging es ausschließlich um das Geld.... und das ist einfach nur Traurig und zeugt von Inkompetenz.