Hallo Kameraden (aller Geschlechter),
folgende Situation:
Der Oberstabsgefreite Dosenkohl möchte Wiedereinsteller sein,
- Er verfügt derzeit über keine eigene Wohnung.
- Er verfügt derzeit über keinen eigenen Hausstand
- Die Entfernung zwischen dem Wohnort und dem zukünftigen Dienstort beträgt ca. 80 Km und soll mittels privatem PKW täglich zurückgelegt werden.
- Er plant keinen Umzug.
Um nach seinem Dienstantritt (variabel) in der Zukunft eine anerkannte und berücksichtigigungsfähige Wohnung im Hinblick auf die Gewährung von §6 TGV vorweisen zu können muss was beachtet werden?
- Bestätigung der Einwohnermeldebehörde?
- Kopie vom Mietvertrag?
- Nachweis über die Einrichtung/ Anschaffung vom Hausstand?
Wieviele Monate VOR Dienstantritt muss die Wohnung und der Hausstand bezogen/ angeschafft werden?
Für eine zielgerichtete Beantwortung wäre ich euch sehr dankbar!
Vor Bewerbung - wenn es sicher sein soll ...
- Bestätigung der Einwohnermeldebehörde?
- Kopie vom Mietvertrag?
... das sollte ausreichend.
Über deine Anschaffungen brauchst du keine Nachweise einreichen.
Möglichst vor Eröffnung der Einplanung im KarrCBw sollten die o.g. Nachweise vorliegen, um diese anerkennen und berücksichtigungsfähig zu machen.. Bei mir hat aber der Nachweis der Wohnung noch 2 Monate vorm Dienstantritt ausgereicht, da ich umgezogen bin.
Die Wohnung soll vor der Einplanung anerkannt werden. Deshalb wird man ja aufgefordert, zum Eignungstest den Mietvertrag mitzubringen.
Vielen Dank für alle eure Antworten Kameraden, Ihr habt mir wirklich sehr geholfen!
Ich wünsche euch noch einen schönen Sonntag! :)
@F_K
Das Bild mit der Katze/ dem Löwen suche ich bei Zeiten mal. ;)
Vielleicht können ja Kameraden von der DSK berichten, ob beim "Roten Greif" ein verlorenes Kätzchen oder ein einzelner Löwe ihren kompletten Sprengtrupp auseinandergenommen hat. ;)
#GebietFeindfrei#Falschmeldung#Förmliche
Zitat von: Angemon84 am 31. März 2019, 20:36:43
Möglichst vor Eröffnung der Einplanung im KarrCBw sollten die o.g. Nachweise vorliegen, um diese anerkennen und berücksichtigungsfähig zu machen.. Bei mir hat aber der Nachweis der Wohnung noch 2 Monate vorm Dienstantritt ausgereicht, da ich umgezogen bin.
Wenn das KC/AC nach der
aktuellen Vorschriftenlage handelt,
muss der Nachweis über einen berücksichtigungsfähigen Hausstand spätestens
VOR der verbindlichen Einstellungszusage, durch das KC/AC,
dort vorliegen. Ohne Ausnahme !!!
Zitat von: LwPersFw am 01. April 2019, 18:36:41
Wenn das KC/AC nach der aktuellen Vorschriftenlage handelt, muss der Nachweis über einen berücksichtigungsfähigen Hausstand spätestens VOR der verbindlichen Einstellungszusage, durch das KC/AC, dort vorliegen. Ohne Ausnahme !!!
Vielen Dank, dann ist dass ja alles im grünen Bereich bei mir.