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Fragen und Antworten => Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung => Thema gestartet von: Cesar am 16. April 2019, 23:03:17

Titel: Unfallmeldung und wdb-Antrag - Bedeutung und ihre Wirkung
Beitrag von: Cesar am 16. April 2019, 23:03:17
Guten Abend,

Meine Fragen lauten wie folgt:
Was genau ist die Unfallmeldung / Der Wdb-Antrag,
Was bewirken die?
Gibt es Fristen für beide und
Was ist bei einer nicht-Ausfüllung?

Ich danke für eure Hilfe

LG
Cesar
Titel: Antw:Unfallmeldung und wdb-Antrag - Bedeutung und ihre Wirkung
Beitrag von: KlausP am 17. April 2019, 06:29:50
Das sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.

Eine Unfallanzeige/Unfallmeldung ist bei jedem Unfall unverzüglich durch die Einheit zu erstellen und gemäß dem auf dem Formular aufgedruckten Verteiler zu versenden.

Ein WDB-Blatt ist bei jeder Erkrankung und jedem Unfall anzulegen, die spätere Versorgungsleistungen nach sich ziehen könnten. Das WDB-Blatt legt der Truppenarzt an, entweder aus eigenem Entschluss oder, weil der Soldat (!) das will.
Titel: Antw:Unfallmeldung und wdb-Antrag - Bedeutung und ihre Wirkung
Beitrag von: ulli76 am 17. April 2019, 15:45:26
Fristen gibt es nicht direkt. Außer das "unverzüglich". Aber je länger gewartet wird, umso ungenauer werden halt die Angaben und umso schwieriger wird eine Anerkennung.

Aber villeicht kannst ja mal erklären, worum es geht.