Hallo zusammen!
Zu mir: 24 Jahre jung, habe nach der Schule 3 Jahre erst als FWDLer und dann als SAZler bei den Jägern gedient (nein ich wurde nicht rausgeschmissen, ich war am Anfang in Hardheim da gabs für FWDLer die Option bis zum 30.06.16 SAZ zu werden was bei mir dann halt 3 Jahre waren. Man hat mich dann Gott sei Dank noch wegversetzen lassen bevor in Hardheim nur noch Gammeln angesagt war- also, noch mehr Gammeln als zuvor....aber ich schweife ab ). Ich studiere inzwischen zivil Medizin und muss mir mal langsam meine erste Famulatur organisieren. Dann les ich doch auf dem Zettel vom Landesprüfungsamt dass 1 Monat in einer "ärztlich geleiteten Einrichtung der ambulanten Versorgung, wie z.B. dem Sanitätsdienst der Bundeswehr" abzuleisten sei. Da ich eigentlich sowieso gerne noch mal eine Wehrübung machen wollte, da aber leider nichts draus wurde, hab ich da natürlich gleich spitze Ohren bekommen.
Ob das jetzt sinnvoll ist (in einer städtischen Poliklink sieht man sicher abwechslungsreichere Fälle) sei mal dahingestellt, erst mal die Frage ob das überhaupt möglich ist? Kann man als Medizin studierender Reservist (der ich ja automatisch bin) für 4 Wochen in einem Standortsanzentrum mitarbeiten und das ganze dann wie ne "normale" Famulatur, die man draussen macht, bescheinigt bekommen?
Ja geht. Klär vorher mit deinem LPA, welche Vorraussetzungen die für die Anerkennung als Famulatur haben wollen. Du kannst auch deine Famulaturen als Wehrübung an einem BWK machen oder auch Teile deines Praktischen Jahres. Ich hatte erst vor kurzen eine PJler der war OSG d. R und hat Teile seines PJs als Wehrübung gemacht.
Zitat von: crazy am 27. April 2019, 12:49:10
Klär vorher mit deinem LPA, welche Vorraussetzungen die für die Anerkennung als Famulatur haben wollen.
Das ist der springende Punkt. Beispielsweise erkennt das LPA in Hamburg eine Famulatur beim Truppenarzt nicht als Hausarztfamulatur an.
Deswegen vorher informieren, ansonsten lässt sich da mit etwas Eigeninitiative und Flexibilität sehr viel auf die Beine stellen.
Das hängt halt sehr vom LPA ab. Als ambulante Famulatur wird es anerkannt. Die Hausarztfamulatur ist ja eine etwas spezielle mit einem gesonderten Ziel.
Moin, unbedingt mit dem LPA absprechen und sich was schriftlich geben lassen ;-) .
Ich habe auch Famulaturen über die Bundeswehr gemacht.
Melde dich einfach beim ärztlichen Leiter des SanVersZ und frag ihn/sie, ob das möglich ist. Bei mir hat er sofort ja gesagt.
Es zählt dann als ambulante Famulatur, in den BwKs entsprechend dann ganz normal als stationäre/ Krankenhaus- Famulatur.
Viele Spaß!
Danke für die Antworten Leute! Gut zu hören.
@Luise: Einfach direkt beim fraglichen SanZentrum?
Regeln die dann das Reserve-HickHack ?
Ja, im SanZ fragen. Hickhack wirst trotzdem haben, aber der ResSachbearbeiter unterstützt dabei.
So, jetzt kommen wir alle mal wieder auf den Boden der Tatsachen zurück ;D :
1. Es gibt keine Sanitätszentren mehr!
2. Die Sanitätsversorgungszentren als Nachfolger der Sanitätszentren haben keinerlei Stab!
3. Zuständig ist, wenn überhaupt, der Reservistenbearbeiter im übergeordneten Sanitätsunterstützungszentrum!
4. Für das Jahr 2019 wird das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ohnehin nichts mehr, weil die Wehrübungstage für das laufende Jahr schon verplant sind!
5. Für das nächste Jahr besteht da schon eher die Möglichkeit!
6. Allerdings sollte man sich der Tatsache bewusst sein, dass sehr viele SanUstgZ und SanVersZ personell auf dem Zahnfleisch daher kommen, so dass man seine Wehrübungstage dann doch lieber auf den Personalersatz für Einsatz-Personal, anstelle für "Klötze an den beinen", die Famuli nun mal sind, verwendet!
Daher komme ich zu dem Schluss: Nicht enttäuscht sein, wenn das nichts wird ;) !
Uuuppps, ja Tommie hat recht, ich habe völlig überlesen, dass du ja gar nicht beordert bist :-\ .
Zu Punkt 4: Man kann auch mal Glück haben ;) , fragen kostet ja nichts.
Zu Punkt 6 kann ich aber sagen, dass wir sogar zeitgleich 3 Famulanten waren, aber dadurch, dass zeitweise nur ein Arzt anwesend war, war es für uns umso lehrreicher, da wir die "einfachen" Fälle vorarbeiten konnten/ durften und man einfach noch mal Basic ausgiebig üben konnte. Also Anamnese und körperliche Untersuchung, eine (Verdachts-)diagnose stellen und dann anschließend dem Arzt die Patienten strukturiert vorstellen, um dann gemeinsam die Diagnose und Therapie zu überlegen.
Der Arzt wechselte dann immer zwischen "unseren" Behandlungszimmern. Wir hatten an unterbesetzten Tagen so im Schnitt 6-10 "eigene" Patienten am Vormittag. Wir fanden es alle ziemlich klasse und hat uns einiges gebracht. Es kommt am Ende, denke ich, immer auf den leitenden Arzt an und wie weit er "Bock" hat.
Mag aber auch sein, dass es bei uns was anderes war, weil wir alle schon weiter waren im Studium. Am Ende kam jedenfalls viel Lob und Dank und ich hatte jedenfalls nicht das Gefühl als "Klotz am Bein" betrachtet zu werden.
Man kann als Famulant auch gut durch die verschiedenen Funktionen rotieren. Behandlungsraum, Labor, Ergometrie, Hörtest,sehtest....Je nach dem was man bisher wenig gemacht hat, kann man da gut Erfahrungen sammeln.
Oder eben Patienten voruntersuchen und dem Arzt präsentieren.
Liebe Kameradinnen und Kameraden,
zum Thema Famulatur bei einer Sanitätseinrichtung der Bundeswehr, beispielsweise einem Bundeswehrkrankenhaus, im Rahmen eines Reservistendienstes mal ein paar Fragen aus personaltechnischer Sicht:
1. Nach welchem Paragraphen müsste die Reservistin oder der Reservist herangezogen werden müssen? Vermutlich Paragraph 61 SG (Ausbildungszwecke)?
2. Wie begründet man die dienstliche Notwendigkeit? Insbesondere, wenn die Reservistin oder der Reservist auf einem Dienstposten anderswo in einer gänzlich anderen Verwendung beordert ist?
Ich frage für einen Freund (ehemaliger ROA SaZ 2). Aktuell ist BAPersBw VI und die betroffene Sanitätseinrichtung massiv mit der Thematik überfordert.
Der Reservist, der zivil Medizin studiert, möchte die Famulaturen auch nutzen, um den ZSanDstBw besser kennenzulernen. Das Ziel ist eine mögliche Umbeorderung nach der Approbation. Bis dahin möchte der Reservist zweigleisig fahren und die Beorderung anderswo (vorerst) nicht aufgeben.
Vielen Dank schonmal.
Vielleicht auch mal hier fragen:
https://www.bundeswehr.de/de/ueber-die-bundeswehr/die-reserve-der-bundeswehr/reservist-werden-in-der-bundeswehr-/reservist-im-sanitaetsdienstZitatKommando Sanitätsdienst der Bundeswehr Fachbereich Reservistenangelegenheiten
Rheinkaserne
Andernacher Straße 100
56070 Koblenz
Hotline für Reservistenangelegenheiten
Telefon +49261-896-32444
E-Mail-Adresse KdoSanDstBwReserve[AT]bundeswehr[PUNKT]org
Das mit der Hotline für Reservistenangelegenheiten ist schon passiert. Das KdoSanDstBw stimmt der Famulatur zu, kommt aber bei BAPersBw VI nicht weiter. Die von mir gestellten Fragen bleiben weiterhin offen.
Könnte das Ganze als "Truppenpraktikum" außerhalb der Beorderungsverwendung verkauft werden? Kann dadurch die dienstliche Notwendigkeit gerechtfertigt werden? Ich suche nach Erfahrungswerten.
Zitat von: GastXYZ am 13. Januar 2024, 15:00:38
Das KdoSanDstBw stimmt der Famulatur zu, kommt aber bei BAPersBw VI nicht weiter.
Wie ist denn die konkrete Position des BAPersBw dazu ?
Wie wird diese begründet ?
Bisher wird von der Personalführung des Reservisten bei BAPersBw VI, für die das Thema Famulatur komplett neu ist, die dienstliche Notwendigkeit nicht gesehen. Diese Aussage ist aber telefonisch geäußert worden. Die Dienstleistung wurde schriftlich noch nicht beantragt. Eine Freigabe durch den Beorderungstruppenteil wäre gegeben.
Laut KdoSanDstBw wäre die Zustimmung der Personalführung des ZSan kein Problem, jedoch ist der Reservist in einer anderen TSK beordert und die haben erstmal die dienstliche Notwendigkeit hinterfragt, suchen aber auch nach Erfahrungswerten, weshalb ich hier im Forum geschrieben haben.
Es wundert mich, da hier im Thread und auch anderswo im Forum über die Möglichkeit berichtet wurde, eine Famulatur im Rahmen eine Reservistendienstes zu absolvieren.
Ganz konkret hat laut BAPersBw VI die Famulatur nichts mit der Beorderungsverwendung zutun. Famulaturen sind sozusagen "Privatsache". Deshalb wird erstmal keine dienstliche Notwendigkeit gesehen.
Zitat von: GastXYZ am 14. Januar 2024, 10:38:17
Ganz konkret hat laut BAPersBw VI die Famulatur nichts mit der Beorderungsverwendung zutun.
Als was und wo sind Sie denn beordert ... und was ist Ihre geplante langfristige Perspektive als Reservist... ?
"3.3.2.6 Famulaturen im Rahmen von Übungen
3089. Im Sanitätsdienst der Bw (SanDstBw) beorderte Reservistinnen und Reservisten können Famulaturen oder Praktika, die in den Approbationsordnungen vorgeschrieben sind, auch in Form von Übungen ableisten, sofern die zur Verfügung stehenden Plätze nicht für Sanitätsoffizieranwärterinnen oder Sanitätsoffizieranwärter benötigt werden und Stellen für Reservistinnen und Reservisten zur Verfügung stehen.
3090. Bei Verfügbarkeit eines Famulaturplatzes beantragt die BeordDSt die Übung beim BAPersBw."A2-1300/0-0-2
Der Reservist ist in einer "grünen" Verwendung außerhalb des SanDstBw beordert, schon vor Beginn des zivilen Medizinstudiums. Regelmäßige Reservistendienste werden absolviert. Die geplante langfristige Perspektive ist eine mögliche Umbeorderung zum SanOffz / SanStOffz nach der Approbation. Bis dahin würde der Reservist die grüne Beorderung gerne behalten und Famulaturen bei der Bundeswehr zusätzlich absolvieren. So kann der Reservist zeitgleich im grünen Bereich groß und über die Famulaturen an den SanDstBw herangeführt werden.
Stellt sich jetzt nur die Frage, ob BAPersBw VI das so zulässt oder auf eine Umbeorderung in den SanDstBw besteht.
Da sehe ich nur zwei Möglichkeiten:
1. Man begründet das genau so und wartet die Entscheidung hierzu. Die kann aber auch negativ ausfallen.
2. Man stellt den Antrag Wechsel in der ZSanDstBw und macht es dann ganz offiziell so, wie es in der Vorschrift beschrieben. Man kann hier sicher vorab prüfen lassen, ob die Kapazitäten vorhanden sind.
So, wie hier gewünscht, beidseitig zu fahren, scheint ein hohes Risiko des Scheiterns in sich zu bergen.
LwPersFw hat die Vorschriftenlage dargestellt - BAPers folgt dieser offensichtlich.
Insoweit sehe ich die erste Möglichkeit als nur theoretisch - BAPers hat sich schon festgelegt.
Also 2 Möglichkeiten:
- weiter "grün" spielen, Famulatur zivil.
- Umbeorderung ZSan, Chance ggf. auf Famulatur dort.
Danke für die zahlreichen Antworten. Ihr alle habt auf jeden Fall sehr weitergeholfen!