Zitat von: YeetDave am 28. April 2019, 18:35:50
Arbeiten die Feldjäger auch an der Zollgrenze ?
Ich weiß zwar nicht, ob du überhaupt weißt, was die "Zollgrenze" ist, aber ich gehe im weiteren einfach mal davon aus.
Die militärischen Fliegerhorste und die militärischen Abfertigungsbereiche der Flughäfen Köln/Wahn und Berlin Schönefeld unterliegen grundsätzlich keiner dauerhaften Zollabfertigung durch den Zoll (dadurch wird ein gewisser radius um diese Liegenschaften zum Zollgrenzgebiet). Die Bundeswehr stellt hier gesondert sicher, dass sie bei Bedarf den Zoll gesondert anfordert und ihm entsprechende Flugverkehrslisten regelmäßig vorlegt.
Feldjäger unterstützen auf Anforderung die Dienststellenleiter der Bundeswehr bei der Kontrolle des dienstlichen Gepäcks unter Beachtung zoll- und internationaler flugverkehrsrechtlicher Bestimmungen. Feldjäger führen aber zu keinem Zeitpunkt zollrechtkliche Kontrollen durch oder fungieren zollpolizeilich. Sie agieren immer als der "verlängerte Arm der Disziplinarvorgesetzten". Das Feldjägerwesen der Bundeswehr halten u.a. für solche Kontrollen speziell ausgebildete Flugsicherheitsfeldwebel vor.
An anderen "Grenzen" der Bundesrepublik Deutschland haben Feldjäger genausoviel oder -wenig etwas zu suchen, wie andere Soldaten der Bundeswehr. Aber definitiv nichts zollrechtliches.
Zitat von: YeetDave am 28. April 2019, 18:35:50
Spielt es da eine Rolle welche Laufbahn die machen...also arbeiten mannschafter vlt eher an den Grenzen als die Feldwebel oder andersrum???
Feldjäger sind ausschließlich Unteroffiziere und Offiziere des Feldjägerwesens mit entsprechender Feldjägerausbildung. Mannschaftssoldaten sind "Angehörige des Feldjägerwesens", aber keine Feldjäger und werden dementsprechend auch nicht als Feldjäger eingesetzt.
Gruß Andi