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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Sternschnuppe am 29. April 2019, 22:08:16

Titel: Fragen zum Trennungsgeld und Familienzuschlag
Beitrag von: Sternschnuppe am 29. April 2019, 22:08:16
Hi! Hoffe hier auf Antworten zu stoßen. Mein Ex (Soldat) versucht mir leider beim Thema Unterhalt für unser gemeinsames Kind Steine in den Weg zu legen bzw. sein Einkommen zu schmälern.

Für die Berechnung des Unterhaltssatzes hielt er Einkommen über Trennungsgeld und Familienzuschlag zurück. Auf Nachfrage erklärte er mir, sein Trennungsgeld wurde gestrichen, da sein Dienstposten verlegt wurde. Er arbeitet aber immer noch an dem Ort wo er die letzten Jahre stationiert war. Das TG hat er wohl schon während unserer Beziehung nicht mehr bekommen, so sagte er es jetzt. In der Beziehung hat er das komischerweise nie erwähnt. Ist es möglich kein TG mehr zu erhalten unter oben genannten Bedingungen? Bin unschlüssig ob er ehrlich ist. Dazu die Frage - wird TG gesondert abgerechnet auf einen extra Lohnzettel und wird dieses auch extra überwiesen?

Desweiteren behauptet er keinen Familienzuschlag zu bekommen weil unser Kind bei mir lebt. Er müsste aber doch den FZ anteilig bekommen, richtig? Vaterschaft ist anerkannt und benötigte Unterlagen habe ich an das Bundesverwaltungsamt nach Kiel geschickt.

Noch eine Frage, die vielleicht manchen sauer aufstößt. Würde mir die Bundeswehr schriftlich Auskunft geben ob er TG und / oder Familienzuschlag erhält? Leider hat das BVA keine Telefonnummer öffentlich an die ich mich wenden kann um nachzufragen. Bei seinen Spieß möchte ich hintenrum ungern nachfragen um das Arbeitsklima nicht zu gefährden.

Ich Danke voraus schon für die Antworten.
Titel: Antw:Fragen zum Trennungsgeld und Familienzuschlag
Beitrag von: KillBurn93 am 30. April 2019, 00:19:51
Beim Thema Familienzuschlag bin ich raus aber Trennungsgeld ist wird rückwirkend beantragt. Also erfolgt eine separate Abrechnung und Überweisung. Sollten Sie z.b während der Zeit umgezogen sein kann es sein das der Anspruch auf TG verwirkt wurde. Diese Dinge können Sie aber online in den entsprechenden Gesetzen einsehen und für Ihre Situation abgleichen.
Zu Ihrer letzten Frage:
Kann ich Ihren Arbeitgeber anrufen und dieser gibt mir eine ausführliche Auskunft darüber was Sie verdienen und wenn ja welche Zuschläge Sie erhalten? Ich denke das können Sie sich also selber beantworten ::)
Titel: Antw:Fragen zum Trennungsgeld und Familienzuschlag
Beitrag von: Sternschnuppe am 30. April 2019, 00:38:49
Vielen Dank für die Antwort. Ein Umzug fand nicht statt. Daraus schließe ich dann, dass er versucht sein Einkommen bewusst zu verschleiern. Trennungsgeld würde bei ihm 100-200€ Einkommen pro Monat ausmachen. So hatte er es mal gesagt.

Das ist mir schon klar. Ich möchte keine Auskunft über die Höhe der Posten, mir würde eine Information reichen, dass er diese Zuschüsse erhält damit er diese nicht verheimlicht um den Unterhalt zu drücken.
Titel: Antw:Fragen zum Trennungsgeld und Familienzuschlag
Beitrag von: KillBurn93 am 30. April 2019, 01:33:50
Es gibt Mittel und Wege um jeden einzelnen Posten seines Einkommens aufzudecken allerdings ist die Bundeswehr da der falsche Ansprechpartner. Ein Anwalt kann dazu sehr viel mehr sagen und auch Möglichkeiten aufzeigen.
Titel: Antw:Fragen zum Trennungsgeld und Familienzuschlag
Beitrag von: KlausP am 30. April 2019, 07:10:04
Der Familienzuschlag ist Bestandteil der Besoldung.
Titel: Antw:Fragen zum Trennungsgeld und Familienzuschlag
Beitrag von: Tasty am 30. April 2019, 07:49:31
Zitat von: Sternschnuppe am 30. April 2019, 00:38:49
Das ist mir schon klar. Ich möchte keine Auskunft über die Höhe der Posten, mir würde eine Information reichen, dass er diese Zuschüsse erhält damit er diese nicht verheimlicht um den Unterhalt zu drücken.

Trennungsgeld ist ein Ersatzleistung für Mehrbelastung, die er von seinem bereits versteuerten Einkommen getragen hat. Das willst Du ihm jetzt auch noch wegnehmen? Bah....🤢

(Wenn Du Dein eigenes Leben führen willst ohne auf andere Rücksicht zu nehmen und Kompromisse machen zu müssen, dan sorge auch selber für Dich - meine Meinung!)
Titel: Antw:Fragen zum Trennungsgeld und Familienzuschlag
Beitrag von: Sternschnuppe am 30. April 2019, 08:29:57
Bah ist nur, wenn man seinem Kind nicht mal den Mindestunterhalt trotz einem Einkommen von weit über 2000€ netto zahlt (Ohne TG und FZ). Ein Vater (und auch Mutter) ist seinem Kind Unterhaltspflichtig. Dieses Pflichten kommt er aber nicht korrekt nach, da er Einkommen verheimlicht. Von Betreuungsunterhalt rede ich noch nicht mal. Auch da wäre er verpflichtet. Aber mit solchen Antworten hab ich gerechnet.
Titel: Antw:Fragen zum Trennungsgeld und Familienzuschlag
Beitrag von: ulli76 am 30. April 2019, 09:39:14
Trennungsgeld ist aber kein Einkommen.
Titel: Antw:Fragen zum Trennungsgeld und Familienzuschlag
Beitrag von: Rekrut84 am 30. April 2019, 09:40:35
Vielleicht solltest du grundsätzlich weniger mutmaßen und ihm etwas Böses unterstellen. wie hier schon angedeutet wurde, gibt es Gründe die den Anspruch auf Trennungsgeld erlöschen lassen können.
Welche das sind steht in den Gesetzen.
Auch die Auskünftspflicht und die Berechnung des Unterhaltes ist den Gesetzen geregelt.
Du scheinst ja sehr gut nachlesen zu können was seine Pflichten sein sollen, dann sollte es auch kein Problem für dich sein Dir die Infos zu deinen Fragen zu erarbeiten. Klappt das nicht, dann musst du einen Anwalt beauftragen und ich in einem Forum versuchen kostenlos eine solche Rechtsberatung zu erhalten.

Zudem sagt ein Einkommen von 2.000€ netto rein gar nichts über die Unterhaltshöhe aus, denn es kommt immer auf den Einzelfall an, was für berücksichtigungsfähige Kosten diesen Betrag als Unterhaltsgrundlage  schmälern können.
Denn was dir vielleicht entfallen ist, er hat nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte!
Titel: Antw:Fragen zum Trennungsgeld und Familienzuschlag
Beitrag von: Andi am 30. April 2019, 10:54:55
Keine Ahnung, warum hier gleich so aggressiv reagiert wird, aber ich denke das ist Tastys unangemessenem Beitrag zu verdanken und der verständliche Reaktion darauf (immerhin wissen wir jetzt, das Tasty geschieden ist und bei dem Thema offenbar rot sieht).

@Sternschnuppe: Entweder du vertraust ihm oder dein Anwalt lässt das ganze gerichtlich überprüfen. Du selbst hast keine Handhabe das selbst zu tun und pauschal kann man nicht sagen "ist so oder so", da es in solchen Fragen immer eine Einzelfallbetrachtung ist, was jemand ausgezahlt bekommt. Fakt ist aber, dass jede geleistete Zahlung - auch Trennungsgeld - auf dem Gehaltsnachweis ausgewiesen wird, den dein Mann erhält.

Gruß Andi
Titel: Antw:Fragen zum Trennungsgeld und Familienzuschlag
Beitrag von: tank1911 am 30. April 2019, 11:37:51
Zitatdass jede geleistete Zahlung - auch Trennungsgeld - auf dem Gehaltsnachweis ausgewiesen wird, den dein Mann erhält

Trennungsgeld wird nicht ausgewiesen. Da es nicht mehr nachversteuert wird, taucht es gar nicht mehr auf. Da müsste man schon die Lohnsteuerbescheinigung bemühen wahrscheinlich.
Titel: Antw:Fragen zum Trennungsgeld und Familienzuschlag
Beitrag von: Andi am 30. April 2019, 11:40:22
Bei mir wird es als Lediger nicht versteuert/versteuert nachträglich ausgewiesen. Gleiches dürfte wohl auch für den Ex gelten.
Titel: Antw:Fragen zum Trennungsgeld und Familienzuschlag
Beitrag von: RefüPerser d.R. am 30. April 2019, 11:53:22
TG § 6 steuerfrei !
TG § 3 nach drei Monaten steuerpflichtig
Titel: Antw:Fragen zum Trennungsgeld und Familienzuschlag
Beitrag von: Sternschnuppe am 30. April 2019, 11:57:58
Zu den äußerst netten Beiträgen. Die Unterhaltshöhe berechnet sich aus allen Einnahmen und Ausgaben (insofern relevant) d.h. auch das Trennungsgeld fällt mit in die Berechnung rein um den Satz laut Düsseldorfer Tabelle zu ermitteln. Er macht seinen Fahrtweg zur Arbeit ja auch geltend, wenn er aber verheimlicht für den Fahrtweg nicht nur Ausgaben zu haben, sondern auch Einnahmen ist dies schlichtweg Betrug.

Ich frage hier nach, um den Gerichtsweg zu umgehen. Das wäre vor allem auch in seinem Interesse. Nicht jede Ex-Partnerin fordert Unterhalt um sich zu rächen oder der gleichen. Unterhalt steht einem Kind einfach zu. Würde mein Kind bei ihm leben, wäre ich Unterhaltspflichtig. Wie sieht es aus, wenn ich Sachen dann verheimlichen würde? Immer noch cool?

Danke für die konstruktiven Antworten. Bei einer Beratung die ich heute wahrgenommen habe, wurde mir der Weg über das Gericht nahegelegt,. Abrechnungen die ich von meinem Ex-Partner erhalten habe, wurden sichtlich mit einem Bildbearbeitungsprogramm bearbeitet womit Informationen unkenntlich gemacht wurden. Das war mir bisher leider nicht aufgefallen.
Titel: Antw:Fragen zum Trennungsgeld und Familienzuschlag
Beitrag von: KlausP am 30. April 2019, 12:00:50
Zitat... Bei seinen Spieß möchte ich hintenrum ungern nachfragen um das Arbeitsklima nicht zu gefährden. ...

Das wäre mir völlig schnuppe. Auch als Spieß.
Titel: Antw:Fragen zum Trennungsgeld und Familienzuschlag
Beitrag von: bmar am 30. April 2019, 12:13:28
Zitat von: Sternschnuppe am 29. April 2019, 22:08:16

Desweiteren behauptet er keinen Familienzuschlag zu bekommen weil unser Kind bei mir lebt. Er müsste aber doch den FZ anteilig bekommen, richtig? Vaterschaft ist anerkannt und benötigte Unterlagen habe ich an das Bundesverwaltungsamt nach Kiel geschickt.


Nachzulesen in §39 und §40 BBesG. Wenn Sie nicht verheiratet/geschieden sind und/oder das Kind nicht bei ihm lebt, hat er mit seiner Aussage Recht.

Was das Trennungsgeld angeht, ist es durchaus möglich, dass er den Anspruch darauf verloren hat(hier z.B. Versetzung innerhalb des gleichen Standorts mit Zusage Umzugskostenvergütung). Zusätzlich wäre zu klären, ob es überhaupt für die Berechnung des Unterhalts berücksichtigt werden kann, da es sich hierbei um eine Aufwandsentschädigung handelt. Eine pauschale Einnahme, wie von Ihnen vorgeschlagen, liegt hier nicht vor.
Wie bereits erwähnt, wird TG wenn überhaupt rückwirkend und nur auf Antrag erstattet.
Titel: Antw:Fragen zum Trennungsgeld und Familienzuschlag
Beitrag von: Rekrut84 am 30. April 2019, 13:02:01
Zitat von: Sternschnuppe am 30. April 2019, 11:57:58
Ich frage hier nach, um den Gerichtsweg zu umgehen.

Gerichtsweg umgehen, aber Auskünfte vom Ex  verlangen die nur ein Gericht einfordern darf und kann.

Am Ende bleibt dir keine Wahl als einen Anwalt zu konsultieren und die Unterhaltshöhe gerichtlich feststellen zu lassen, denn weder du noch wir hier kennen alle Feinheiten des Unterhaltsrechts. Es sind eben nicht pauschal alles Einnahmen was man von einem Arbeitgeber an Zahlungen bekommt. Da gibt es erhebliche Unterschiede was wie in welcher Höhe angerechnet wird, gleiches gilt dann auch bei den Ausgaben. Hinzu kommt, dass dann auch eine im Falle des Zahlungsverzuges vollstreckbare rechtliche Grundlage existiert.
Anwälte arbeiten mit sowas tagtäglich und können das einfach besser einordnen.

Titel: Antw:Fragen zum Trennungsgeld und Familienzuschlag
Beitrag von: F_K am 30. April 2019, 13:12:33
@ Rekrut84 und einige Andere:

Hört bitte auf, "Blödsinn" zu schreiben.

Der Einkommensbegriff ist im Unterhaltsrecht zu Recht sehr WEIT gefasst, nämlich:

ZitatDieses Unterhaltsrechtliche Einkommen  umfasst nicht nur das tatsächlich geflossene Geld aus sämtlichen Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes (EStG) sondern auch die geldwerten Vorteile oder gar fiktive Einkünfte darüber hinaus.

Damit kann man eben sowohl PAUSCHAL als auch ZUTREFFEND sagen, dass sämtliche Zahlungen des Arbeitgebers (hier BW) als Einkommen zu werten sind.
Damit ist eben auch Trennungsgeld Einkommen (im Sinne des Unterhaltsrechts).

(Ja, ggf. notwendige Ausgaben werden berücksichtigt, und ggf. gibt es auch Selbstbehalte - aber es ist und bleibt Einkommen).

Richtig ist der Ratschlag, einen Anwalt einzuschalten.

Ich persönlich würde mich an die Polizei / StA wenden, wegen des Anfangsverdachtes des Prozeßbetruges.
Titel: Antw:Fragen zum Trennungsgeld und Familienzuschlag
Beitrag von: Rekrut84 am 30. April 2019, 13:53:15
Warum hörst du nichts auf Blödsinn zu schreiben?
Es gibt einige Einnahmen, Zuschläge etc die eben nicht zu 100% als Einkommen bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden.  Beispiel? Gerne. Der Auslandsverwendungszuschlag ist so ein Kandidat. Sagt zumindest das Bundesverwaltungsgericht. Aber sicherlich schreibt das auch nur ,,Blödisnn".
Eben diese ganzen Feinheiten kennen weder du noch ich in vollem Umfang weshalb ich Sternschnuppe geraten habe sich an einen Anwalt zu wenden.

Warum musst du pauschal anderen Leuten immer ,,Blödsinn" unterstellen obwohl du selbst dazu wenig Ahnung hast?

Was du für einen Blödsinn nämlich selbst schreibst sieht man hier sehr deutlich: Prozessbetrug.

Ein Prozessbetrug setzt ein laufendes Gerichtsverfahren voraus, indem der Spruchkörper, das Gericht, durch falsche Beweismittel getäuscht werden soll.

All das trifft hier nicht zu, weshalb man dich bei Polizei und StA nur belächeln würde.
Titel: Antw:Fragen zum Trennungsgeld und Familienzuschlag
Beitrag von: bmar am 30. April 2019, 14:13:52
@F_K: Du hast es selbst zitiert:

1.) Tatsächlich geflossenes Geld - Beim TG nicht zutreffend, sofern nicht beantragt und bewilligt.
2.) Geldwerter Vorteil: Hier nicht zutreffend
3.) Fiktive Einkünfte: Kann hier eventuell angenommen werden, sofern TG-berechtigt, aber nicht beantragt.

Von "pauschal" sind wir hier ohne weitere Infos jedoch weit entfernt, daher ist es unnötig, dass wir hier diskutieren. Quintessenz ist, dass das ein Fall für einen Anwalt ist, da weder wir, noch die TE ohne Mitwirken des Soldaten hier irgendetwas Belastbares erreichen kann.
Titel: Antw:Fragen zum Trennungsgeld und Familienzuschlag
Beitrag von: F_K am 30. April 2019, 14:14:56
Einkommen ist Einkommen - ob ggf. Selbstbehalte zu berücksichtigen sind, ist ein ZWEITER Schritt bei der Berechnung - und nur darüber hat das BVG geurteilt.

Prozeßbetrug ist auch ohne Gericht (Spruchkörper) bei Rechtspflegern, Gerichtsvollziehern und im Mahnverfahren möglich.

Wenn die StA / Polizei bei einem Tatverdacht nur "lächelt und nichts macht", begeht diese ggf. selber Straftaten, dass kommt nicht vor.
Titel: Antw:Fragen zum Trennungsgeld und Familienzuschlag
Beitrag von: F_K am 30. April 2019, 14:17:39
@ bmar:

Nochmal:
Alle "Überweisungen" des Arbeitgebers sind Einnahme im Sinne Unterhaltsrecht.

Wenn also Trennungsgeld geflossen ist, war es eine Einnahme.
Wenn Trennungsgeld hätte beantragt werden können, wird es wohl fiktiv anzunehmen sein
Lediglich im Falle eines nicht vorhandenen Anspruches gibt es keine Einnahme - da habe ich nie etwas anderes gesagt.

Ggf. halt nochmal meinen Beitrag lesen.
Titel: Antw:Fragen zum Trennungsgeld und Familienzuschlag
Beitrag von: Sternschnuppe am 30. April 2019, 14:34:28

Nachzulesen in §39 und §40 BBesG. Wenn Sie nicht verheiratet/geschieden sind und/oder das Kind nicht bei ihm lebt, hat er mit seiner Aussage Recht.
[/quote]

Nicht verheiratet gewesen, in meinem Haushalt ist keiner berechtigt FZ zu erhalten, heißt ihm steht dieses doch zu auch wenn das Kind nicht in seinem Haushalt lebt. Er ist ja dennoch Vater und sollte die 139,18€ erhalten.
Titel: Antw:Fragen zum Trennungsgeld und Familienzuschlag
Beitrag von: Franz76 am 30. April 2019, 15:56:15
"Er ist ja dennoch Vater und sollte die 139,18€ erhalten" <------------------- korrekt!
Titel: Antw:Fragen zum Trennungsgeld und Familienzuschlag
Beitrag von: Bass1 am 30. April 2019, 16:50:07
Na ja vom Trennungsgeld noch was haben zu wollen ist schon ziemlich suspekt.....Das ist doch zum großen Teil ein FahrkostenZuschuß. Egal was bei ihnen passiert ist den sollten Sie ihrem EX schon lassen!
Titel: Antw:Fragen zum Trennungsgeld und Familienzuschlag
Beitrag von: KlausP am 30. April 2019, 17:28:19
Wenn davon überhaupt was angerechnet wird, ist das für den Kindesunterhalt. Und den zahlt der Herr ja wohl auch nicht in voller Höhe. Das Ganze zieht sich im Forum ja seit Januar durch, ist ja nicht der erste Thread der TE.
Titel: Antw:Fragen zum Trennungsgeld und Familienzuschlag
Beitrag von: Sternschnuppe am 30. April 2019, 23:19:42
Unfassbar wie sich Leute, die sich nicht kennen, hier anfeinden und das wegen einer Meinung zu einem Sachverhalt mit dem sie letztendlich nichts zu tun haben.

Wieso bitte soll sein Einkommen nicht komplett in die Berechnung einfließen? Schließlich hat er auch seine ganzen Ausgaben (ua Benzin) aufgelistet und diese werden auch berücksichtigt. Die Berechnung findet nicht durch mich, sondern durch das JA statt. Die wissen auch was in die Berechnung rein gehört.

Wer mich verurteilt weil ich für mein Kind Kindestunterhalt forder und möchte das dieses korrekt berechnet wird, bitteschön. Das sagt viel über den Charakter eines Menschen aus. Letztendlich kennt hier auch keiner die ganze Geschichte. Hier herrscht teilweise ein sehr unschöner Umgang und ich hoffe, dass das Arbeitsklima unter Kameraden im Dienst weit besser ist. In diesem Sinne Danke für die hilfreichen Antworten.
Titel: Antw:Fragen zum Trennungsgeld und Familienzuschlag
Beitrag von: Bass1 am 01. Mai 2019, 01:44:05
@ Sternschnuppen
Sie hätten sich alle Fragen hier auch selber beantworten können die sind frei im Internet verfügbar.Dienstgrad wie lange bei der Bundeswehr und mit Kind spucken ihnen mindestens 3 Rechner im Internet eine Summe aus! Und Trennungsgeld Strecke zur Kaserne ×2 ×0.20 Cent davon noch die Tage di
e er auf Arbeit war. Aber bitte versuchen Sie hier nicht die Leute anhand des Charakters zur beurteilen.Weil den Anschein nach haben Sie sich ja da auch getäuscht mit ihrem EX!!!!
Titel: Antw:Fragen zum Trennungsgeld und Familienzuschlag
Beitrag von: Ralf am 01. Mai 2019, 06:29:19
Ich glaube, hier ist alles gesagt. Sollten noch substantielle Ergänzungen kommen, kann ich wieder öffnen.