Moin Forum,
Ich bin seit über 20 Jahren komplett aus der BW raus.
Im Dienst war ich als W12er anfang der 90er beim Heer.
Danach noch über 10 Jahre als Reservist.
Jetzt kam eine Einladung von einem noch aktiven Kameraden zu zwei Feierlichkeiten.
Es wurde darum gebeten in Uniform zu erscheinen.
Die SF im Forum hat mir da auch schon weitergeholfen.
Es gibt wohl die Möglichkeit dafür eine Trageerlaubnis und eine Uniform Leihweise zu bekommen.
Jetzt habe ich da aber ein kleines problem.
Ich habe zwischenzeitlich eine Personenstandsänderung gehabt. Sprich, ich habe meinen Vornamen und meine Geschlechtsidentität ändern lassen.
Habe ich trotzdem die Chance das ich eine Uniform bekommen? Meine PK habe ich bis heute im Kopf. ;D
Aber der Vorname passt ja nicht mehr mit den Akten. Können die das bei der STOV oder wo auch immer ich hin muss, managen?
Und was für eine Legitimation wird da verlangt. Ich muss ja bestimmt I-wie nachweisen das ich gedient habe und zum Uniformtragen mit dem entsprechenden Dienstgrad (OG d.R) berechtigt bin.
Zu allem überfluss musste ich ja noch am Entlassungstag die Truppengattung wechseln. Ich wurde vom Heer zur Luftwaffe verfrachtet da meine neue Verwendung als Reservist im SAN Berich der LW sein sollte.
Ich musste damals tatsächlich noch am Entlassunmgstag zur STOV und die Uniform tauschen. Von Heer zur Luftwaffe. :-[
Ich danke euch schon einmal für eure Kameradschaftliche Unterstützung.
Lg
Jasmin
Mal ins blaue hinaus. Über die Personenstandsänderung gibt es doch sicher einen Nachweis vom Gericht. Und für die Dienstzeit gibt es doch die Wehrdienstzeitbescheinigungen.
Die StOV heißt in Sachen Bekleidung jetzt Bundeswehrbekleidungsmanegement. Die nächstgelegene Servicestation mit Telefonnummer findet man hier:
https://www.bwbm.de/service/standorte/servicestandorte.html
Ich denke ein Anruf dort und ein Gespräch mit dem Leiter der SVS wird am schnellsten helfen. Andernfalls ist ja die Möglichkeit der freiwilligen Reservistenarbeit gegeben. Dafür wird man auch mit dem Dienstanzug und dem FA ausgestattet. Ein Gespräch mit dem nächstgelegenem Feldwebel für Reservistenarbeit hilft dann weiter.
Einen DIENSTLICHEN Grund für die zur Verfügungstellung der Uniform sehe ich nicht - noch ist die BWB berechtigt, Uniformen "einfach so" rauszugeben.
Ein Anspruch auf eine Uniform für solche Zwecke besteht NICHT.
Eine UTE an "Unbekannte" kann und darf nicht ausgestellt werden.
Für eine Einkleidung im Rahmen der freiwilligen ResArbeit "verlangen" viele FwRes vorab die Teilnahme an einer DVag (in Zivil), um die Ernsthaftigkeit des Anliegens zu prüfen - und die Prüfung der wehrrechtlichen Verfügbarkeit (war die Person tatsächlich Soldat, BZR Auszug) dauert zeitlich etwas.
Verbindliche Auskünfte erteilt das zuständige LKdo.
.. und mal ernsthaft: Wer über 10 Jahre nicht mehr bei dem "Laden" war, warum sollte der die Uniform des Ladens auf KOSTEN des Staates tragen?
Zitat von: F_K am 30. April 2019, 10:08:28
.. und mal ernsthaft: Wer über 10 Jahre nicht mehr bei dem "Laden" war, warum sollte der die Uniform des Ladens auf KOSTEN des Staates tragen?
Das sehe ich allerdings genauso. Und die Bitte des aktiven Kameraden bleibt eine Bitte. Es ist den ganzen Aufwand nicht wert.
Zitat von: RefüPerser d.R. am 30. April 2019, 09:55:08
Andernfalls ist ja die Möglichkeit der freiwilligen Reservistenarbeit gegeben. Dafür wird man auch mit dem Dienstanzug und dem FA ausgestattet. Ein Gespräch mit dem nächstgelegenem Feldwebel für Reservistenarbeit hilft dann weiter.
Reservistenarbeit habe ich bis zu meiner Personenstandsänderung gemacht. Danach war ich in der hiesigen RK nicht mehr gewünscht.
Zitat von: RefüPerser d.R. am 30. April 2019, 10:21:52
Zitat von: F_K am 30. April 2019, 10:08:28
.. und mal ernsthaft: Wer über 10 Jahre nicht mehr bei dem "Laden" war, warum sollte der die Uniform des Ladens auf KOSTEN des Staates tragen?
Das sehe ich allerdings genauso. Und die Bitte des aktiven Kameraden bleibt eine Bitte. Es ist den ganzen Aufwand nicht wert.
Die Kosten für die Leihe, Reinigung und ggf. Instandsetzung sind vom Entleiher zu tragen. Somit nix auf Staatskosten.
Stellen Sie einen Antrag auf Einkleidung und Trageerlaubnis für den Einzelfall beim FwRes des örtlichen LKdo und dann bekommen Sie eine Entscheidung. Uns hier brauchen Sie nicht zu überzeugen.
Das könnte sich ein wenig hin ziehen, weil da ggf. vorher noch eine Wehrdienstfähigkeitsuntersuchung stattfinden wird ;) !