Hallo zusammen,
was ist der aktuelle Stand bezüglich Eignungsübung verlängern?
1. Für wie lange kann ich verlängern?
2. Kann man mehrmals verlängern?
Ich hab im Forum nur ältere oder nicht passende Beiträge gefunden.
Gruß Tannenbaum
Da hat sich seit Jahrzehnten nichts verändert.
Die Ernennungsdienststelle kann die Eignungsübung auf Antrag oder mit Zustimmung der Eignungsübenden um wenigstens einen, höchstens vier Monate verlängern, wenn deren Eignung in den ersten vier Monaten nicht hinreichend festgestellt werden konnte, andererseits aber Aussicht auf eine positive Beurteilung der Eignung besteht.
Hallo Ralf, darf ich eine PM schreiben?
... und es gibt exakt EINE Möglichkeit zum Verlängern.
Zitat von: Tannenbaum am 30. April 2019, 20:18:12
Hallo Ralf, darf ich eine PM schreiben?
Sicherlich darfst du schreiben, das ist ja nicht verboten.
Dankeschön für die Antworten :)
Zitat von: KlausP am 30. April 2019, 20:19:30
... und es gibt exakt EINE Möglichkeit zum Verlängern.
Hallo Klaus,
bedeutet das, man kann dies nur 1x beantragen oder nur unter einer bestimmten Voraussetzung?
LG
Genau - Man MUSS derzeit nicht geeignet sein und es MUSS Aussicht auf Besserung bestehen.
Wer geeignet ist, hat keine Verlängerungsmöglichkeit.
Zitat von: Dragonfruit am 10. Mai 2019, 12:25:18
Zitat von: KlausP am 30. April 2019, 20:19:30
... und es gibt exakt EINE Möglichkeit zum Verlängern.
Hallo Klaus,
bedeutet das, man kann dies nur 1x beantragen oder nur unter einer bestimmten Voraussetzung?
LG
Der Soldat
oder der Disziplinarvorgesetzte können einmalig die Verlängerung der EÜb um bis zu 4 Monate beantragen. "Klassische" Begründung war zu meiner Zeit immer (da gab es noch eine andere Ausbildungssystematik), dass der Soldat nach der AGA in dem einen Monat in der Stammeinheit nicht ausreichend Gelegenheit hatte, seine Eignung für den Dienstposten festzustellen.