Hallo in die Runde...
Hätte zum Trennungsgeld auch zwei kleine Fragen.
Ich selber leben jetzt seit 5 Jahren in einer Wohnung. Diese liegt ca. 80 km von meiner Stammeinheit bzw. meiner AGA entfernt.
Ich würde jetzt gerne nach meiner AGA in die nähe des Standortes ziehen.
Nun ist die Frage, bekomme ich dann auch Trennungsgeld? Hatte gelesen, das man min. 6 Monate in der Wohnung gelebt haben muss um Trennungsgeld zu beantragen?
Und meine neue Wohnung ca. 45 km vom Standort entfernt liegt, wie wird das Trennungsgeld berechnet?
Ein Freund meinte, das ich 45 km mal 0,20 Cent bekommen. Also 9 Euro oder wird 2x 45 km berechnet? Also 18 Euro?
Sie bekommen für beide Fahrten berechnet also 2 ×45 km.
Haben Sie denn jetzt schon ihre Wohnung anerkennen lassen bei der Bundeswehr?
Zitat... Hatte gelesen, das man min. 6 Monate in der Wohnung gelebt haben muss um Trennungsgeld zu beantragen? ...
Nein. Die Wohnung muss
vor der konkreten Einplanung als berücksichtigungsfähig anerkannt worden sein. Deshalb werden ja auch alle Bewerber aufgefordert, ihre Unterlagen zur Eignungsfeststellung zum KC mitzubringen, damit das dort gleich erledigt werden kann.
Dazu gibt es einen einen aussagekräftigen Thread in diesem Forum, nämlich den hier in diesem Unterforum ganz oben gepinnten Thread. Der dürfte Ihre Fragen eigentlich beantworten, allerdings nur, wenn Sie den auch lesen ::).
Wenn Sie, wie @Klaus bereits anmerkte, die Wohnung nicht beim KarrC vor Einstellung angezeigt hatten, gilt:
Wenn Sie umgezogen sind...
Können Sie sich die neue Wohnung als berücksichtigungsfähig anerkennen lassen.
Wenn Sie danach Versetzt oder Kommandiert werden... ab 30 km vom Wohnort entfernt ... können Sie TG erhalten.
Sie werden aber kein TG zwischen dieser neuen Wohnung und aktueller Stammeinheit erhalten.
Ggf. können Sie den Umzug bei der Steuer absetzen .... da Sie näher an die Arbeitsstelle ziehen ... Ob Sie die dafür notwendigen Bedingungen erfüllen, müssen Sie einmal prüfen.