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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: ChristianHörner am 02. Mai 2019, 12:41:53

Titel: Probleme wegen Zweitwohnungsteuer
Beitrag von: ChristianHörner am 02. Mai 2019, 12:41:53
Hallo zusammen.....
Wenn man eine Bundeswehrfachschule besucht und dort im Internat wohnt, wird doch von der Schule ein Zweitwohnsitz bei der Behörde gemeldet..... verlässt man die Schule meldet die Schule einen auch wieder bei der Behörde ab..... ist das so weit richtig?
Ich habe nun ,nach satten 14 Jahren , von der Stadt Karlsruhe eine Zweitwohnungsteuer aufgebrummt bekommen.... ist das jemandem von euch auch passiert?

Gruß Christian
Titel: Antw:Probleme wegen Zweitwohnungsteuer
Beitrag von: SolSim am 02. Mai 2019, 13:21:44
Von wann bis wann soll denn die Steuer entrichtet werden (Zeitraum)?
Titel: Antw:Probleme wegen Zweitwohnungsteuer
Beitrag von: Al Terego am 02. Mai 2019, 14:38:23
Für An- und Abmelden bist Du selber verantwortlich.
Titel: Antw:Probleme wegen Zweitwohnungsteuer
Beitrag von: Andi am 02. Mai 2019, 14:47:48
Zitat von: ChristianHörner am 02. Mai 2019, 12:41:53
Wenn man eine Bundeswehrfachschule besucht und dort im Internat wohnt, wird doch von der Schule ein Zweitwohnsitz bei der Behörde gemeldet..... verlässt man die Schule meldet die Schule einen auch wieder bei der Behörde ab..... ist das so weit richtig?

Nein, das ist nicht richtig. Die Meldepflicht hat der Soldat und diese wird auch nicht von der Einheit wahrgenommen - darf sie auch gar nicht. Die Kommune kann aber bei nicht erfolgter Meldung eine Meldung von Amtswegen vornehmen.
Die Bundeswehr ist aber als Wohnungsgeber (nach jetziger ! Rechtslage) verpflichtet der Kommune die Bewohner zu melden, wer denn in ihrer Liegenschaft wohnt. Kann sein, dass das vor 14 Jahren auch so war, ist aber mutmaßlich in der jetzigen Lage auch egal.

Wenn du damals ledig warst hättest du aber vermutlich auch gar keinen Zweitwohnsitz, sondern als Soldat nach §9 BGB deinen Erstwohnsitz anmelden müssen (womit eine Zweitwohnsitzsteuerpflicht definitiv wegfällt). Warst du damals verheiratet hättest du zwar deinen Zweitwohnsitz anmelden müssen, für den du als Verheirateter aber keine Zweitwohnsitzsteuer hättest entrichten müssen.

In beiden Fällen der Nichtanmeldung wäre das ganze mit (erheblichem) Bußgeld bedroht gewesen, welches aber definitiv verjährt ist.

Ich empfehle also - sofern du ledig warst - sofort Widerspruch einzulegen und darauf hinzuweisen, dass du verpflichtet gewesen wärst deinen Erstwohnsitz und nicht den Zweitwohnsitz anzumelden, weswegen der Steuerbescheid rechtswidrig ist. Warst du verheiratet ist der Steuerbescheid sowieso rechtswidrig.

Zitat von: ChristianHörner am 02. Mai 2019, 12:41:53
Ich habe nun ,nach satten 14 Jahren , von der Stadt Karlsruhe eine Zweitwohnungsteuer aufgebrummt bekommen.... ist das jemandem von euch auch passiert?

Einen solchen Fall kenne ich tatsächlich nicht.

Gruß Andi