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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Staff Sergeant am 02. Mai 2019, 18:18:29

Titel: Beendigung der EÜ
Beitrag von: Staff Sergeant am 02. Mai 2019, 18:18:29
Guten Tag Kameraden,

ich bin dabei meine Eignungsübung vorzeitig zu beenden. Kann mir bitte jemand sagen, wo mein Chef (alter Arbeitgeber) beantragen kann, dass ihm der Lohn der er mir wieder zahlen muss, erstattet bekommt da er ja jetzt zwei Arbeitskräfte beschäftigt?? (siehe Gesetz unten) Vielen Dank im Voraus.


§ 1 Arbeitsverhältnis bei Einberufung

(2) Wird die Eignungsübung vorzeitig beendet und ergibt sich für den Arbeitgeber aus gesetzlichen oder tarifvertraglichen Bestimmungen die Pflicht, vorübergehend für zwei Personen am gleichen Arbeitsplatz Lohn oder Gehalt zu zahlen, so hat der Arbeitgeber Anspruch auf Erstattung der ihm hierdurch ohne sein Verschulden entstandenen Mehraufwendungen.
Titel: Antw:Beendigung der EÜ
Beitrag von: LwPersFw am 02. Mai 2019, 18:48:46
https://www.personal.bundeswehr.de/portal/a/pers/start/finanzielles/arbplschgeug/leistungenarbeitgeber/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAfIjo8zizSxNPN2Ngg18DQxdnQ0CvT38LFy9DI0MHE30wwkpiAJKG-AAjgb6wSmp-pFAM8xxm2GqH6wfpR-VlViWWKFXkF9UkpNaopeYDHKhfmRGYl5KTmpAfrIjRKAgN6LcoNxREQBwcc-p/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/
Titel: Antw:Beendigung der EÜ
Beitrag von: Staff Sergeant am 02. Mai 2019, 18:51:58
muchas gracias  :)
Titel: Antw:Beendigung der EÜ
Beitrag von: Andi8111 am 02. Mai 2019, 19:00:48
Und es hat nur 60 Beiträge und unzählige Kommentare von Usern gekostet...