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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Mosi am 05. Mai 2019, 12:55:10

Titel: Änderung ZAW
Beitrag von: Mosi am 05. Mai 2019, 12:55:10
Guten Tag,

derzeit bin ich auf meinem Uffz Lehrgang und würde ab Oktober auf meinen EinsSan gehen, da ich mir einige Gedanken gemacht habe, würde ich für meine Zukunft lieber eine Ausbildung zur MFA machen, ist es möglich dies noch zu wechseln oder kann ich dies jetzt nicht mehr ändern, wenn ja müsste ich da mit meinem Bearbeiter beim BaPers drüber reden oder zu wem müsste ich dort gehen?
Mit freundlichen Grüßen und vielen dank im voraus!
Titel: Antw:Änderung ZAW
Beitrag von: Ralf am 05. Mai 2019, 13:13:21
Nur wenn diese ZAW-Maßnahme auch für deine Verwendung zugelassen ist.
Titel: Antw:Änderung ZAW
Beitrag von: funker07 am 05. Mai 2019, 13:29:07
EinsSan ist der Rettungssanitäter plus n paar militärische Inhalte. RettSan ist eine 520h-Schulung, die nicht zu einem anerkannten Ausbildungsberuf führt.
Von da wirst du bestimmt nicht zum MFA, also einer anerkannten Ausbildung, die die Bundeswehr in 21 Monaten ausbildet, wechseln können.
Titel: Antw:Änderung ZAW
Beitrag von: Mosi am 05. Mai 2019, 14:56:39
Vielen Dank dafür!
Muss ich dann meinen Bearbeiter vom BaPers ansprechen oder an wen muss ich mich da wenden?
Titel: Antw:Änderung ZAW
Beitrag von: F_K am 05. Mai 2019, 15:13:38
Bist Du Uffz oder FA?

... dann geht es um einen Laufbahn- und Verwendungswechsel ..

Hattest Du "damals" keine FA Eignung erhalten?
Titel: Antw:Änderung ZAW
Beitrag von: Mosi am 05. Mai 2019, 15:21:05
Ich bin UA und hatte noch nie FA eignungsuntersuchung
Titel: Antw:Änderung ZAW
Beitrag von: F_K am 05. Mai 2019, 17:23:56
MFA scheint auch UA zu sein - aber sicher eine andere Stelle / Verwendung.

Ein Verwendungswechsel ist nur bei Eignung und dienstlichen Bedarf denkbar - und der Bedarf für deine Stelle ist ja gegeben ... viel Erfolg.
Titel: Antw:Änderung ZAW
Beitrag von: LwPersFw am 05. Mai 2019, 17:41:21
Zitat von: Ralf am 05. Mai 2019, 13:13:21
Nur wenn diese ZAW-Maßnahme auch für deine Verwendung zugelassen ist.

Zitat von: Mosi am 05. Mai 2019, 14:56:39

Muss ich dann meinen Bearbeiter vom BaPers ansprechen...?


Das von @Ralf Gesagte kann Ihr Pers vor Ort abklären...

Und ja ... Ihr PersFhr im BAPersBw ist zuständig