Gibts da eine Übergangsregelung? Wann wird eine neue Regelung erwartet?
Lage: Wir werden demnächst eine mehrtägige Seefahrt haben. Niemand kann sagen wie das vergütet (oder ob es das überhaupt) wird.
Weiß jmd näheres?
Nach der SAZV
Der DZAE ist seit 31.12.2015 nicht mehr gültig.
Gilt nicht uneingeschränkt für Seefahrt.
Zitat von: Stixx am 19. Mai 2019, 12:51:18
Gilt nicht uneingeschränkt für Seefahrt.
doch ...
Auch für die Marine gilt
ausschließlich die SAZV
Siehe Beispiel hier
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,57231.msg592535.html#msg592535
Was dort steht aber auf Aktualität prüfen...
Im Zweifel bei der Ansprechstelle SAZV der Marine
Wie dem auch sei, anscheinend hat dieses Problem noch nicht so die Runde gemacht.
Wie auch? Die SAZV gilt ja erst seit drei Jahren ... ::)
...und warum hat man bis vor Kurzem für längere, nicht mandatierte Seefahrten nach wie vor Geld bekommen?
Zitat von: Stixx am 19. Mai 2019, 13:42:22
...und warum hat man bis vor Kurzem für längere, nicht mandatierte Seefahrten nach wie vor Geld bekommen?
Weil auch dass in der SAZV geregelt ist!
Klar, muss ja auch. Aber was geht da bitte jetzt gerade vor sich? Kann doch nicht sein, dass da gegenwärtig kein Mensch weiß, wie es da derzeit aussieht?!
Ich verstehe dein Problem nicht, die aktuelle Vorschrift ist eindeutig, wenn du sie nicht verstehst frage deinen KpFw/Chef/SAZV Beauftragen des Verbandes/TSK.
Zitat von: Stixx am 19. Mai 2019, 14:36:57
Kann doch nicht sein, dass da gegenwärtig kein Mensch weiß, wie es da derzeit aussieht?!
Dass ist dann eher ein Problem bei euch vor Ort (warum auch immer). Geregelt ist alles ziemlich ziemlich eindeutig - evtl. nicht immer für jeden wie er es sich wünscht, aber geregelt ist das Thema.
Zitat von: Stixx am 19. Mai 2019, 13:42:22
...und warum hat man bis vor Kurzem für längere, nicht mandatierte Seefahrten nach wie vor Geld bekommen?
Ergibt sich doch für
mehrtägige,
nicht mandatierte Seefahrten aus:
§ 30c Abs 4 , Nr 3 Soldatengesetz i.V.m. SVergV
Hat sich geklärt. War ein interner Fehler.