Hi,
ich orientiere mich in kürze beruflich um. Ich werde den Beruf des GuK erlernen Zivil. Meine Fragen wären welche Verwendungen mir in der Fw-Laufbahn damit offen stehen und ob man als Fw direkt eingestellt wird?
Ja, eine Einstellung als Fw ist möglich. Die dazugehörige Verwendung heißt genauso wie der Beruf.
ZitatTeil A Fachliche Beschreibung
Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen pflegen, betreuen und beobachten Patientinnen und Patienten im stationären und ambulanten Bereich. Die Pflege ist dabei unter Einbeziehung präventiver, rehabilitativer und palliativer Maßnahmen auf die Wiedererlangung, Verbesserung, Erhaltung und Förderung der physischen und psychischen Gesundheit der zu Pflegenden auszurichten. Dabei sind die unterschiedlichen Pflege- und Lebenssituationen sowie Lebensphasen und die Selbständigkeit und Selbstbestimmung der Menschen zu berücksichtigen. Sie sind befähigt folgende Aufgaben eigenverantwortlich auszuführen:
- Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs, Planung, Organisation, Durchführung und Dokumentation der Pflege
- Evaluation der Pflege, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege
- Beratung, Anleitung und Unterstützung von zu pflegenden Menschen und ihrer Bezugspersonen in der individuellen Auseinandersetzung mit Gesundheit und Krankheit
- Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen des ärztlichen Dienstes.
Sie sind befähigt folgende Aufgaben im Rahmen der Mitwirkung auszuführen:
- eigenständige Durchführung ärztlich veranlasster Maßnahmen
- Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie oder Rehabilitation
- Maßnahmen in Krisen- und Katastrophensituationen
sowie interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen zusammenzuarbeiten und dabei multidisziplinäre und berufsübergreifende Lösungen von Gesundheitsproblemen zu entwickeln.
Teil B Tätigkeit 1,2,3,4
B.1 Tätigkeiten- / -Aufgaben im Einzelnen
(eigenverantwortlich für die korrekte Durchführung)
- Maßnahmen der Grundpflege bei pflegebedürftigen Personen durchführen,
zum Beispiel:
o Bei Körperpflegemaßnahmen und Verrichtungen der Aktivitäten des täglichen Lebens unterstützen bzw. durchführen
o Patienten und Patientinnen betten, lagern; bei Bedarf Lagerungshilfsmittel anwenden, vorbeugende Maßnahmen (Prophylaxen) z.B. gegen Dekubitus, Pneumonie, Thrombose u.a.m.) ergreifen
o Patienten und Patientinnen mit Nahrung versorgen und ggf. bei der Nahrungsaufnahme helfen
- Maßnahmen der Behandlungspflege, der speziellen Pflege und (Pflege-)Maßnahmen in besonderen Situationen durchführen, zum Beispiel:
o Ermitteln von Patientendaten (Patienten nach Operationen oder Therapien beobachten hinsichtlich Aussehen, Appetit, Schlaf, Bewusstseinslage u.a.; Temperatur, Blutdruck, Puls, Körpergewicht messen)
o Körperliche, seelische und soziale Bedürfnisse, Möglichkeiten und Probleme der Patienten erkennen, beurteilen und ggf. pflegerische Maßnahmen einleiten
o Ärztliche Verordnungen ausführen, z.B.: Medikamente, Injektionen und Infusionen verabreichen
o Wundversorgung nach ärztlicher Verordnung, Anlegen von Verbänden und Schienen
o Vorbereitung, Assistenz sowie Nachbereitung bei Punktionen, Transfusionen, Blutentnahmen, Spülungen
o Durchführung physikalischer Maßnahmen (zum Beispiel medizinische Bäder, Inhalationen, Bestrahlungen)
o Vorbereitung der Patienten für diagnostische, therapeutische und operative Maßnahmen sowie die Überwachung und Betreuung der Patienten
- Mit Ärztinnen und Ärzten zusammenarbeiten, zum Beispiel:
o Teilnahme an Visiten und Besprechungen
o Ärztliche Verordnungen umsetzen bzw. veranlassen
o Vorbereitung und Assistenz bei Untersuchungen, ärztlichen Maßnahmen bzw. Operationen
- Pflegemaßnahmen planen, koordinieren, anpassen, dokumentieren, zum Beispiel:
o Pflegebedarf der Patienten und Patientinnen ermitteln
o Pflegeplanung entsprechend des Pflegebedarfs erstellen sowie ausführen der geplanten Pflegemaßnahmen
o Pflege- und Behandlungsprozesse in Zusammenarbeit mit anderen medizinischen, therapeutischen Fachkräften koordinieren
o Dokumentation der durchgeführten Pflegemaßnahmen und Beobachtungen in der Patientendokumentation
o Weitergabe von pflegerischen, medizinischen Informationen
o Vorbereitung und Durchführung der pflegerischen Patientenaufnahme
o Erstellen des pflegerischen Verlegungsberichts für die weiterversorgende Station / Klinik / ambulante Einrichtung Station sowie Organisation der Pflegeüberleitung zwischen Klinik und häuslicher Pflege
o Mitwirkung bei Konzepten und Maßnahmen der Qualitätssicherung
- Organisieren und verwalten, zum Beispiel:
o Pflegedienstbezogene Abrechnungs-, Organisations- und Verwaltungsarbeiten unter Anwendung des jeweiligen Krankenhaus-Informationssystems ausführen
o Essensbestellung und Materialanforderung sowie Kontrolle des Materialbestands
o Kontrolle der Lagerung von Arzneimittel
o Durchführung hygienischer Maßnahmen einschließlich der Reinigung und Desinfektion
o Mitwirken bei Maßnahmen des Qualitätsmanagements und der -sicherung
- Aus-, Weiterund Fortbildung
o Schüler und Schülerinnen der Medizinalfachberufe, Weiterbildungsteilnehmer/-innen in der praktischen Aus- bzw. Weiterbildung fachlich betreuen und anleiten
o An Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen bzw. als Referent mitwirken
- Beraten, Anleiten, zum Beispiel:
o Mitwirken in der Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation, insbesondere Patienten und Patientinnen sowie Angehörige über gesundheitsfördernde Verhaltensweisen informieren und zur Selbsthilfe anleiten
o Praktikanten/Praktikantinnen und Hilfskräfte anleiten und beaufsichtigen
- Individuelle psycho-soziale Hilfestellung leisten, beispielsweise:
o Vertrauensverhältnis aufbauen
o Kommunizieren mit Patienten und deren Angehörigen
o Begleiten von schwerkranken und sterbenden Patienten und deren Angehörigen
Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!
B.2 Fertigkeiten und Kenntnisse1,2,3
- In der Erkennung, Erfassung, Bewertung der Pflegesituationen bei Menschen aller Altersgruppen,
- In Auswahl, Durchführung und Auswertung von Pflegemaßnahmen,
- In der Gewährleistung von fachkundiger Unterstützung, Beratung und Anleitung in gesundheits- und pflegerelevanten Fragen,
- In der Mitwirkung bei der Entwicklung und Umsetzung von Rehabilitationskonzepten und Integration dieser in das Pflegehandeln,
- In der Ausrichtung des Pflegehandelns an pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen, sowie an Qualitätskriterien, rechtlichen Rahmenbestimmungen sowie an wirtschaftlichen und ökologischen Prinzipien ,
- Erfahrung in kurativen Gebieten und - in mindestens zwei Bereichen der rehabilitativen und palliativen sowie der ambulanten Versorgung,
- Grundlagen im Bereich der Krankenhaushygiene, Maßnahmen der Reinigung und Desinfektion sowie Grundlagen zur Vermeidung von nosokomialen Infektionen,
- In den Bezugswissenschaften,
- In Krankheiten und Krankheitsursachen, Maßnahmen zur Krankheitsprophylaxe, Diagnose und Behandlung,
- In der Einbeziehung des sozialen Umfeldes der zu pflegenden Person unter Beachtung ethnischer, interkultureller, religiöser und ethischer Faktoren,
- Im Krisen- und Konfliktmanagement.
B.3. Arbeitsbedingungen und besondere geistige und körperliche Eignungsforderungen sowie sonstige Voraussetzungen1
Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen betreuen in der Regel mehrere Patienten. Manche Tätigkeiten, wie das Umbetten Bettlägeriger, sind zum Teil mit hohem Körpereinsatz verbunden. Pflegerische Tätigkeiten und Aufgaben erfüllen sie selbständig bzw. nach Anweisung der behandelnden Ärzte und Ärztinnen (s.o.) zumeist im Team. Jede Pflegemaßnahme muss genau dokumentiert werden, damit der Pflegeverlauf nachvollziehbar und überprüfbar ist.
Da Patienten rund um die Uhr betreut bzw. beobachtet werden müssen, sind Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen in wechselnden Diensten und Schichten auch nachts und am Wochenende tätig. Der Arbeitsablauf sollte sich an den Bedürfnissen der Patienten orientieren. Sie stehen unter hoher psychischer Belastung, durch den regelmäßigen Umgang mit Krankheit und Tod.
Zusätzliches militärisches Basisprofil:
- Führen einer Teileinheit,
- Teilnahme am Schichtdienst / Bereitschaftsdienst,
- Übernahme von Materialverantwortung / Materialbewirtschaftung,
- Pflege, Wartung und Erhaltung von medizinischem Gerät,
- Ausbildung unterstellter Soldaten (fachlich und/oder militärisch),
- Anleiten / Beaufsichtigen von Praktikanten,
- Teilnahme an allgemeinmilitärischen Ausbildungsabschnitten,
- Teilnahme an Auslandseinsätzen / Übungen.
In Abhängigkeit von dem jeweiligen Verwendungsbereich können diese aufgeführten Tätigkeiten variieren.
Insbesondere bei einer Verwendung in der Sanitätstruppe sowie in Kommandobehörden und Ämtern treten die rein fachlichen Tätigkeiten in den Hintergrund.
B.4 Mögliche Verwendungen in Dienststellen
B.4.1 Verwendung
Fachverwendungen
Ø in Bundeswehrkrankenhäusern
Ø in medizinischen Instituten der Bundeswehr
Ø in Regionalen Sanitätseinrichtungen
Ø an der Ausbildungseinrichtung ZSanDstBw
Ø im Bereich der Nachwuchsgewinnung (ziv.)
Fachverwendungen in der Sanitätstruppe
Ø in Sanitätsregimentern
Ø im Kommando Schnelle Einsatzkräfte Sanitätsdienst
Stabsverwendungen mit Fachbezug
Ø Kommandobehörden und Ämter
Es gibt vor allem zwei Tätigkeitsfelder: Klassische Krankenpflege im Krankenhaus. Und Materialbewirtschaftung und Ausbildung in einem LazRgt.
Danke erstmal. Eine Verwendung für seegehenden Einheiten ist vermutlich nicht möglich,oder?
unter Umständen ist das auch möglich. Sprechen Sie doch mal mit nem Karriereberater. Die kennen sich am besten aus und machen das mit dem Beraten auch beruflich.
Es vergeht ja noch viel Zeit bis dahin. Das wäre jetzt ein wenig verfrüht.
Auf seegehenden Einheiten gibt es kaum Stellen für GuK, eher für RA/NFS. Gerne auch in der Kombination genommen.
Ist auch klar - ein pflegebedürftiger Kamerad wird in aller Regel das Schiff am nächsten Hafen verlassen - was soll also ein Pfleger auf dem Schiff machen?
...den ganzen anderen Kram, für den man keinen NotSan braucht?! SanFw-Aufgaben gibts aufm Schiff in Hülle und Fülle, die pimmeln ja nun auch nicht den ganzen Tag rum und warten auf Akutfälle.
Es gibt doch neben dem SanMeister noch den (fällt mir grad nicht ein, aber auch Bootsmann-DP, grad kein Intranet zur Hand).
Aber in der Tat - wenn Sie zur See fahren wollen, haben Sie als Schifffahrtmedizinische Assistent (SanMeister) die besseren Aussichten. Wenn Sie noch keine 30 sind, können Sie sich auch für die entsprechende Laufbahn bewerben, händeringend gesucht und prämiendotiert.
@ BSG:
Ich bin ja kein Marinierter, aber auf der Fregatte, auf der ich eingeschifft war, gab es einen Schiffsarzt und den SanMeister - mehr nicht.
Auf kleineren Schiffen / Booten eher noch weniger dediziertes San Personal.
Einen Pfleger kann ich mir nur vorstellen, wenn auf dem Versorger ein Lazarett eingerüstet ist - aber mit Zugang zur SollOrg kann man das sicherlich prüfen ...
Aber welche zivile Qualifikation braucht der SanMeister denn? Das ist ja quasi der Knackpunkt.
Bei Verwendungen ist nichts seegehendes dabei - siehe oben.
Meines Wissens nach sind die SanMeister NotSan Plus Zusatz - muss ja auch mal ohne Arzt gehen.
Das ist eben der Knackpunkt. Evtl. weiss es einer der Marinierten oder jemand kann im Isorg (oder wie auch immer es jetzt heisst) nachschauen.
Schifffahrtsmedizinische Assistenz wird ja eine Zusatzqualifikation für irgendeine zivile Berufsausbildung sein.
Evtl auch ne Kombination Krankenpfleger+ RS + Zusatzausbildung.
Ich kann mir GuKs nur an Bord vorstellen wenn ein EGV als Hospitalschiff mit Containerkrankenhaus eingesetzt wird.
DER SanMeister ist Notfallsanitäter, SanFw (bzw Btsm), Tauchmedizinischer Assistent, uvm. - Berufsausbildung ist also der Notfallsanitäter.
So. Bezeichnung SanMeister ist SchiffMedAss. Es gibt aber auch den AssMarMed, bei dem ist Notfallsanitäter keine benötigte Voraussetzung - kann allerdings sein dass man dafür mit GuK "überqualifiziert" ist. Dotierung weiß ich grad ausm Kopp (grad kein ISOrg zur Hand) auch nicht.
Der SchiffMedAss ist korrekterweise
- NotSan (alternativ RettAss) -> ZAW
- TauchMedAss -> Lehrgang der Bundeswehr
Er hat außerdem eine Röntgen-Unterweisung und kann auch bei kleineren operativen Eingriffen (medizinisch und zahnmedizinisch) assistieren.
Der SchiffMedAss ist
kein GuK, da er im Schadens- oder Gefechtsfall einen eigenen Verbandplatz leitet, der andere untersteht logischerweise dem Schiffsarzt.
Danke für die Antworten bisher. Marine ist für mich irgendwie ein Mysterium... Der AssMarMed würde mich auch noch brennend interessieren. Also falls da jemand Näheres weiß.
Ich nehme an wénn auf dem EGV ein Schiffslazarett aufgebaut wird, dann werden einfach GuK aus bpws den Lazarettregimentern eingeschifft?
Gehören die marinierten Sanitätskräfte auch zum Zentralen Sanitätsdienst? Oder sind die der Marine angehörig?
Zitat von: A-Bomb am 08. Juni 2019, 19:39:19
Gehören die marinierten Sanitätskräfte auch zum Zentralen Sanitätsdienst? Oder sind die der Marine angehörig?
es gibt "marinierte Sanitätskräfte", die zur Marine gehören und solche, die zum ZSan gehören.