Hallo ihr Lieben,
ich versuche herauszufinden wo genau geregelt ist, wann die Erkennungsmarke zu tragen ist. Es ist mir klar, dass die EK im Dienst zu tragen ist, aber wo wird dies eigentlich geregelt? Ich hätte dies in der A1-2630/0-9804 erwartet, dort wird die EK allerdings mit keinem Wort erwähnt. Da ich mich hier gerade dumm und dämlich suche.
Weiß einer von euch mehr?
Beste Grüße
Ist in der A-1480/3 geregelt: Marke ist auf Befehl zu tragen.
Vielen Dank.
Aus eigener Erfahrung: Beim Wachdienst in der Regel befohlenerweise zu tragen und explizit verboten bei Instarbeiten (Arbeitssicherheit). Ob der Instsoldat die Marke dennoch immer griffbereit haben muss (Spind im Werkstattbereich), regeln örtliche Befehlsgebungen.