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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Einwegflasche am 01. Juni 2019, 19:13:26

Titel: Erkennungsmarke - Tragen wo geregelt?
Beitrag von: Einwegflasche am 01. Juni 2019, 19:13:26
Hallo ihr Lieben,

ich versuche herauszufinden wo genau geregelt ist, wann die Erkennungsmarke zu tragen ist. Es ist mir klar, dass die EK im Dienst zu tragen ist, aber wo wird dies eigentlich geregelt? Ich hätte dies in der A1-2630/0-9804 erwartet, dort wird die EK allerdings mit keinem Wort erwähnt. Da ich mich hier gerade dumm und dämlich suche.

Weiß einer von euch mehr?

Beste Grüße
Titel: Antw:Erkennungsmarke - Tragen wo geregelt?
Beitrag von: bmar am 02. Juni 2019, 00:02:10
Ist in der A-1480/3 geregelt: Marke ist auf Befehl zu tragen.
Titel: Antw:Erkennungsmarke - Tragen wo geregelt?
Beitrag von: Einwegflasche am 02. Juni 2019, 08:19:31
Vielen Dank.
Titel: Antw:Erkennungsmarke - Tragen wo geregelt?
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 02. Juni 2019, 16:49:37
Aus eigener Erfahrung: Beim Wachdienst in der Regel befohlenerweise zu tragen und explizit verboten bei Instarbeiten (Arbeitssicherheit). Ob der Instsoldat die Marke dennoch immer griffbereit haben muss (Spind im Werkstattbereich), regeln örtliche Befehlsgebungen.