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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: KnallErbse am 04. Juni 2019, 13:11:18

Titel: Vorschrift Unterbringung
Beitrag von: KnallErbse am 04. Juni 2019, 13:11:18
Gibt es eine Vorschrift die besagt, das jmd. ab einem bestimmten Dienstgrad ein Einzelzimmer zusteht?
Titel: Antw:Vorschrift Unterbringung
Beitrag von: wolverine am 04. Juni 2019, 13:12:22
Nein
Titel: Antw:Vorschrift Unterbringung
Beitrag von: SGBunny am 04. Juni 2019, 13:29:12
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,62678.0.html

Da wird auf eine Vorschrift verwiesen, da vielleicht mal reinchauen
Titel: Antw:Vorschrift Unterbringung
Beitrag von: KlausP am 04. Juni 2019, 13:35:32
Aus den GMIF ergibt sich kein Rechtsanspruch auf eine Unterbringung in Unterkünften einer bestimmten Größe oder eines bestimmten Standards. Sie stellen Planungsgrundlagen für neu zu errichtende Bauten dar und sind für Bestandsgebäude nur sinngemäß anzuwenden.

Also nochmal: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Unterbringung in Einzelstuben.
Titel: Antw:Vorschrift Unterbringung
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 04. Juni 2019, 20:38:13
Vielerorts sind die Vorausetzungen dafür auch seit vielen Jahren überhaupt nicht mehr gegeben. Allerdings wurden von nicht wenigen Spießen nicht nur die Zugehörigkeit zu einer bestimmten DG-Gruppe bei der Stubenvergabe bedacht, sondern auch die Dienstzeit. Es war nicht ungewöhnlich, dass Jung-Uffze zu dritt in einer Msch-Stube untergebracht waren und "dienstzeitalte" SG/OSG Einzelstuben hatten. Dienstzeitalte UoP hatten teilweise auch zu zweit 6/8-Mann-Stuben, wenn die Unterkunftsituation es in der Liegenschaft hergab.

Wie gesagt, diese "alten Zeiten" sind vorbei, aber sollten nicht unerwähnt bleiben, um aufzuzeigen, dass es nicht immer so war, wie es die Kameraden heutzutage erleben.