Gibt es eine Vorschrift die besagt, das jmd. ab einem bestimmten Dienstgrad ein Einzelzimmer zusteht?
Nein
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,62678.0.html
Da wird auf eine Vorschrift verwiesen, da vielleicht mal reinchauen
Aus den GMIF ergibt sich kein Rechtsanspruch auf eine Unterbringung in Unterkünften einer bestimmten Größe oder eines bestimmten Standards. Sie stellen Planungsgrundlagen für neu zu errichtende Bauten dar und sind für Bestandsgebäude nur sinngemäß anzuwenden.
Also nochmal: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Unterbringung in Einzelstuben.
Vielerorts sind die Vorausetzungen dafür auch seit vielen Jahren überhaupt nicht mehr gegeben. Allerdings wurden von nicht wenigen Spießen nicht nur die Zugehörigkeit zu einer bestimmten DG-Gruppe bei der Stubenvergabe bedacht, sondern auch die Dienstzeit. Es war nicht ungewöhnlich, dass Jung-Uffze zu dritt in einer Msch-Stube untergebracht waren und "dienstzeitalte" SG/OSG Einzelstuben hatten. Dienstzeitalte UoP hatten teilweise auch zu zweit 6/8-Mann-Stuben, wenn die Unterkunftsituation es in der Liegenschaft hergab.
Wie gesagt, diese "alten Zeiten" sind vorbei, aber sollten nicht unerwähnt bleiben, um aufzuzeigen, dass es nicht immer so war, wie es die Kameraden heutzutage erleben.