Hallo,
eine OA, die zum 1.7. eingestellt wird, aber zuvor krankheitsbedingt nicht an der praktischen Sportabiturprüfung teilnehmen konnte, hat bei Dienstantritt am 1.7. (nur) ein "vorläufiges Abiturzeugnis".
Ist das ein Problem für die Bw ?
Und kann die OA Anfang August an der schulischen Nachprüfung teilnehmen ? (Dazu wäre wohl nur ein oder zwei Tage Urlaub notwendig.)
Ein Problem könnte meines Erachtens sein, dass die OA dann noch bis Anfang August Schülerin ist.
Grüße Corinna
Sofort mit dem AC Kontakt aufnehmen und dies klären.
Nur von dort können Sie eine verbindliche Aussage erhalten.
Besteht die Möglichkeit, dass die Erkraukung die Tauglichkeit beeinträchtigt? Wurde sie gemeldet?