Schönen guten Tag erstmal.
Ich bin 16 1/2 Jahre alt und habe mich schon seit einiger Zeit so dermaßen in den Beruf beim Bund verguckt, dass ich mich da aller Wahrscheinlichkeit nächstes Jahr bewerben werde. Das tut aber hier Nichts zur Sache.
Ich bin nämlich außerdem von Motorrädern angetan und der Plan ist, mir auch erstmal kein Auto zuzulegen, sondern nur ein Möpp.
Nun weiß ich ja, dass man ab einem gewissen Punkt in der Ausbildung im Feldanzug den Hin- und Rückweg zur Kaserne antreten darf. Darf man das denn auch auf dem Motorrad, weil einen ja dann Leute komisch anschauen könnten?
Vielleicht eine banale Frage, aber ich finde seit Tagen keine Antwort auf diese Frage :D
Ich danke schonmal vielmals für eure Antworten!
Liebe Grüße, Tom :)
Ich habe das schon öfters gesehen, aber würde lieber eine Lederkombi als den Feldanzug anhaben, wenn ich stürze.
Theoretisch dürfte es erlaubt sein. Sofern ich mich recht erinnere, macht die Vorschrift keinen Unterschied bei der Wahl des Verkehrsmittels. Und dass Sie in Uniform heim fahren dürfen, ist auch nicht garantiert.
Danke für die rasche Antwort. Ich bin jetzt einfach mal davon ausgegangen, dass ich das dürfen werde, weil ich es in aller Häufigkeit gehört habe, ausgenommen ein paar Ausnahmen mit strengen Vorgesetzten.
In irgendeiner Vorschrift stand mal sinngemäß dass beim Rad- oder Motorradfahren ein Helm zur Uniform getragen werden darf.
Ich wüsste nicht, was dagegen spricht.
So, mal abgesehen von deiner eigentlichen Frage ...
Ich befand mich mal an ziemlich demselben Punkt wie du. Ich hatte ein Motorrad (A2) und wollte erstmal kein Auto, sondern so fahren, weil es deutlich mehr Spaß macht.
Nun riet mir mein Großvater aber dringlich dazu, dass es nicht sehr zweckmäßig wäre. Er behielt Recht. Ich will es dir nicht vermiesen, aber denke mal an die Entfernung zur Grundausbildungseinheit, deiner Stammeinheit und an das Wetter. In meinem Fall war erstere etwa 500 km weit von zu Hause entfernt, letztere aktuell (Lehrgang hin oder her) 700 km. Ich würde mir diese Strecke ungern mit dem Motorrad antun, sowohl wegen Wetter als auch wegen dem ganzen Gepäck, das auch auch mal zum Waschen mitnehmen wirst bzw. was man einfach mal mitnimmt nach Hause.
Des Weiteren kann ich dir nur ans Herz legen, vernünftige Motorradsachen zu tragen. Vor allem bei solchen langen Strecken wäre es mehr als unverantwortlich in Feldbluse oder -jacke zu fahren. Warte erstmal ab, wo deine GA stattfinden wird und wo du danach hin musst. Bahn oder Auto wäre hier meine angenehmere Alternative, glaube mir. Für mich war das auch lange ein Thema, habe meine Entscheidung zur Bahn und jetzt seit neuem Auto nicht bereut. LG :)
Danke für deinen Rat. Ich habe vor, die Feldwebellaufbahn im Truppendienst anzutreten bei der Panzertruppe oder der Panzergrenadiertruppe. Da Augustdorf die (glaube ich) größte Panzer-Kaserne in DE ist und die nur 20 Minuten Fahrt von meinem Zuhause entfernt, hoffe ich erstmal, dass ich dorthin komme. Wenn ich doch woanders hin versetzt werde, ist das halt so und ich muss schauen, ob es Zugverbindungen gibt, ich ganz umziehe oder ob ein Auto unausweichlich anzuschaffen ist. Aber bis dahin habe ich ja noch Zeit. LG
Bevor ich mich mit solchen Fragen beschäftige, wurde ich mich ja erstmal darauf konzentrieren, in die Feldwebellaufbahn und die gewünschte Verwendung zu kommen.
Denn erfahrungsgemäß ist es für 17 jährige nicht ganz einfach die Eignung für die Feldwebellaufbahn zu bekommen.
Und besagte Lehrgänge währen dann auch erstmal nicht in Augustdorf.
Das weiß ich, das ist mir bewusst
Achso- noch der allgemeine Praxistipp, auch wenn er nichts mit der Frage zu tun hat (wir machen hier ja ganzheitliche Beratung ;-) ): Mach nach der Schule ruhig eine Ausbildung- eigentlich egal was, irgendwas wo du Spass dran haben könntest. Wenn du Grenni werden willst, bietet sich halt irgendwas in Richtung Kfz, Technik, Metallbau oder so an, ist aber nicht soo entscheidend.
Hat verschiedene Vorteile: Du wärst älter und reifer wenn du zum Bund kommst. Handwerkliches Geschick und Kenntnisse kann man immer gebrauchen. Wenn du die im Dienst verletzt und dann nicht mehr auf dem Acker rumturnen kannst, hättest du besser Möglichkeiten, dass man dich anders einsetzen kann und wenn du die Bundeswehr nach 12/13 Jahren wieder verlässt, hast du was, worauf du aufbauen kannst und müsstest nicht mit den jungen Schulabgängern in die Ausbildung.
Eigentlich hatte ich mir gedacht, nach der DZ zur Polizei zu gehen, die nehmen ja zumindest teilweise sehr gerne Exsoldaten. Aber ich hätte auch die Chance bei Verwandten eine Ausbildung zu bekommen, das heißt, auch mit 30 kriege ich ziemlich sicher was in die Wege geleitet. Trotzdem danke für den Tipp :)
Zitat von: ulli76 am 21. Juni 2019, 18:34:29
In irgendeiner Vorschrift stand mal sinngemäß dass beim Rad- oder Motorradfahren ein Helm zur Uniform getragen werden darf.
Ich wüsste nicht, was dagegen spricht.
Was für ein Unfug, dass sowas per Vorschrift geregelt wird.
Da fällt mir wieder eine Aussage von Herrn Bartels in seinem Bericht aus 2018 ein
Zitat von: HubschrauBär am 22. Juni 2019, 17:34:27
Zitat von: ulli76 am 21. Juni 2019, 18:34:29
In irgendeiner Vorschrift stand mal sinngemäß dass beim Rad- oder Motorradfahren ein Helm zur Uniform getragen werden darf.
Ich wüsste nicht, was dagegen spricht.
Was für ein Unfug, dass sowas per Vorschrift geregelt wird.
Da fällt mir wieder eine Aussage von Herrn Bartels in seinem Bericht aus 2018 ein 
Für Leute wie Sie, sollte man den Nasenbär der Woche wieder einführen.
Punkt 118 in der Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-5:
Zitat118.
Uniform- und dienstliche Ausrüstungsteile dürfen nicht zur Zivilkleidung und zivile Oberbekleidung darf nicht zur Uniform getragen werden, ausgenommen handelsübliche Schutzbekleidung bei der Benutzung eines privaten Fahrzeugs.
Verzeihung, mittlerweile A1-2630/0-9804.
Punkt 118 stimmt allerdings noch.
Ich habe ja auch nicht behauptet, dass es nicht geregelt ist.
Ich halte es für Unfug, dass etwas, dass bei Anwendung des gesunden Menschenverstands ausser Frage stünde sinnlos Platz in einer Vorschrift einnimmt.
Sinn würde es ja vielleicht noch machen, wenn der Dienstherr die Nutzung eines Zweirads in Uniform ohne entsprechenden Helm verbieten würde.
Zitat von: HubschrauBär am 22. Juni 2019, 17:52:02
Ich habe ja auch nicht behauptet, dass es nicht geregelt ist.
Ich halte es für Unfug, dass etwas, dass bei Anwendung des gesunden Menschenverstands ausser Frage stünde sinnlos Platz in einer Vorschrift einnimmt.
Sinn würde es ja vielleicht noch machen, wenn der Dienstherr die Nutzung eines Zweirads in Uniform ohne entsprechenden Helm verbieten würde.
Ihr voriges Posting war eindeutig zweideutig formuliert.
Aber jetzt verstehe ich das, was Sie meinten und nehme das mit dem Nasenbär zurück ;D
Zitat von: Pericranium am 22. Juni 2019, 17:54:49
Zitat von: HubschrauBär am 22. Juni 2019, 17:52:02
Ich habe ja auch nicht behauptet, dass es nicht geregelt ist.
Ich halte es für Unfug, dass etwas, dass bei Anwendung des gesunden Menschenverstands ausser Frage stünde sinnlos Platz in einer Vorschrift einnimmt.
Sinn würde es ja vielleicht noch machen, wenn der Dienstherr die Nutzung eines Zweirads in Uniform ohne entsprechenden Helm verbieten würde.
Ihr voriges Posting war eindeutig zweideutig formuliert.
Aber jetzt verstehe ich das, was Sie meinten und nehme das mit dem Nasenbär zurück ;D
Gelobe Besserung hinsichtlich einer eindeutigen Wortwahl ;-)
Naja- das macht schon Sinn. Eben weil die Mischung sonst explizit verboten ist. Das würde ja sonst dazu führen, dass Soldaten in Uniform ohne Schutzbekleidung fahren würden oder dass Vorgesetzte die Nutzen der Fahrzeuge in Uniform verbieten könnten.
So ist es geregelt, dass man private Fahrzeuge fahren darf (und eben auch Fahrzeuge die das Tragen einer Schutzbekleidung erfordern) und dazu handelsübliche Schutzbekleidung. Bei Motorradfahrern ist auch z.B. der Nierengurt zur Uniform üblich.
Zugegeben, das Beispiel ist nicht optimal. Dennoch sehe ich auch ohne den zitierten Vorschriftentext kein Problem.
Das Tragen der Uniform auf dem Heimweg im privaten Fahrzeug ist meisst erlaubt.
Jeder Vorgesetzte sollte zu dem Schluss kommen, dass die Nutzung privater Schutzbekleidung dazu gehört.
Sicher wird es immer wieder Vorgesetzte geben, die Sorge haben eine sinnvolle Entscheidung zu treffen ohne eine exakte Vorschrift in der Hinterhand zu haben.
So werden dann im Alltag oft keine Entscheidungen getroffen, oder es folgt pauschal "geht nicht, da nicht explizit erlaubt".
Oft habe ich das Gefühl, dass so mancher Führer das Problem, aus Angst im Vorschriftenwirrwarr gegen irgendetwas zu verstossen, eher aussitzt als einen sinnvollen Entschluss im Sinne der Sache zu treffen und und im Zweifelsfall eben begründen zu können.
Lieber Bär,
"Univil" ist explizit verboten - insoweit hätte der Vorgesetzte ohne diesen Passus keine Möglichkeit der Genehmigung des Tragens ziviler Bekleidung / Ausrüstung zur Uniform.
Insoweit ist diese Ziffer der Vorschrift notwendig und sinnvoll.
Schon lustig, dass hier sinnvolle Vorschriften kritisiert werden.
Der gesunde Menschenverstand sagt, dass die Zweiradnutzung in Uniform im Nahbereich durchaus sinnvoll sein kann, aber nicht über mehrere hundert Kilometer, einmal quer durch das Land. Trotz der gegenüber PKW höheren möglichen Geschwindigkeiten, wird sich das keiner antun, regelmäßig auf diese Weise zu pendeln. Die fehlende Möglichkeit, übliche Gepäckmengen zu transportieren, sei da noch das geringste Problem.