Hallo zusammen,
ist jemandem bekannt, ob es einen Bedarf an Reservisten gibt, die den Heilpraktiker-Beruf ausüben? Meine Schwerpunkte sind Schmerztherapie und Psychotherapie.
Ich hatte ursprünglich Wehrdienst bei der Fernmeldeaufklärung geleistet, bin derzeit OG d.R. Unabhängig davon, dass ich bei der Fernmeldetruppe Dienst versehen habe, bin ich aber definitiv kein Technik-Experte.
Mittlerweile habe ich die Heilpraktiker-Ausbildung abgeschlossen, und frage mich, ob es für dieses Berufsbild auch eine Verwendung gibt, denn ich würde gerne nebenberuflich einen Beitrag leisten.
Habe dazu nichts Konkretes im Netz gefunden, und kann bei dem für mich zuständigen Karriecenter telefonisch derzeit niemanden erreichen. Daher die Frage auf diesem Wege.
Vielen Dank!
Ich gehe davon aus, dass NICHT:
Zitat"Inanspruchnahme von Heilpraktikerinnen bzw. Heilpraktikern
Die utV kennt nur eine Behandlung durch approbierte Ärztinnen bzw. Ärzte. Eine
heilpraktische Behandlung ist deshalb außer in dringenden Notfällen zur Leistung erster Hilfe nicht
zulässig. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat mit Urteil vom 14. November 1983 - 1 A
2577/81/1 K 220/81 Aachen - zu dieser Thematik sinngemäß folgendes ausgeführt: ,,Aus der VwV zu
§ 69 Abs. 2 BBesG ergibt sich, dass - wofür bereits die Bezeichnung ,,unentgeltliche truppenärztliche
Versorgung" spricht - Heilfürsorge grundsätzlich nur durch Ärzte gewährt wird und regelmäßig auch
nur Kosten, die durch Inanspruchnahme eines Arztes entstanden sind, erstattet werden.
Heilpraktiker gehören auch nicht zum ärztlichen Hilfspersonal. Heilpraktiker ist vielmehr gemäß § 1
des Heilpraktikergesetzes (HeilprG), wer die Heilkunde ausübt, ohne als Arzt bestallt zu sein"."
Quelle:
"Unentgeltliche truppenärztliche Versorgung und Heranziehen von zivilen (zahn)-ärztlichen und psychologischen Vertretungskräften"
Es sei denn, Du wärest auch Arzt, dann würdest Du gerne, auch länger, genommen werden ...
Zitat von: Medicus am 24. Juni 2019, 11:23:35Ist jemandem bekannt, ob es einen Bedarf an Reservisten gibt, die den Heilpraktiker-Beruf ausüben?
Ja, das ist mir bekannt! Und dazu treffe ich gerne drei Aussagen:
1. Der "Beruf" des Heilpraktikers ist keine förderliche Berufsausbildung, die zum Einstieg mit einem höheren Dienstgrad berechtigen könnte! Quelle: ISOrg, AVK/SK!
2. Es gibt bei der Bundeswehr keine einzige Stelle, die für einen Heilpraktiker gedacht ist! Das könnte u. a. mit dem o. a. Zitat zusammen hängen ;) !
3. Nachdem es keine Stelle für aktive Soldaten gibt, kann auch keine Stelle für Reservisten gespiegelt werden!
Zusammenfassung: Mit Ihnen als Heilpraktiker und der Bundeswehr wird das wohl in dieser Konstellation eher nichts werden!
Was natürlich nicht heißt, dass du dich nicht anderweitig einbringen könntest. Fast überall in der Reserve herrscht Bedarf an Mannschaften, und Unteroffizieren mit Portepeé @Medicus.
Für den Anfang bei der nächsten RSU Kp anklopfen, auch Fernmelder werden gesucht und gerne genommen.
Der "Beruf" des Heilpraktikers ist überhaupt kein Ausbildungsberuf. Damit geht es schon los. Um HP zu werden ist keinerlei Ausbildung erforderlich und die Prüfung ist lediglich eine Gefahrenabwehrprüfung.
Nein, die Bundeswehr hat keinen Bedarf für irgendwelchen Hokuspokus und da gibt es auch keine Dienstposten für.
Wie willst du denn Schmerztherapie betreiben, wenn du kein einziges verschreibungspflichtiges Medikament verordnen oder anwenden darfst? Lass mich raten- Neuraltherapie, Zuckerkügelchen, Akupunktur?
Hast du eine echte Ausbildung zum Psychologen die Weiterbildung zum Psychotherapeuten? Wohl kaum, oder?
Zunächst einmal vielen Dank für die zahlreichen hilfreichen Antworten!
Ich habe als Fernmeldeaufklärer "Ostsprachen Russisch" Wehrdienst geleistet, danach Jura studiert und mehrere Jahre in einer Anwaltskanzlei gearbeitet. Die Heilpraktikerausbildung halte ich persönlich für seriös und hilfreich, aber jedem seine Meinung dazu.
Unterm Strich geht es mir einfach darum, dass ich gerne mein Wissen (ehrenamtlich) der Bundeswehr zur Verfügung stelle. Meine Reservistentätigkeit besteht nämlich momentan lediglich darin, dass seit Monaten die komplette Garderobe in meinem Kleiderschrank verstaubt, die man mir damals ausgehändigt hat, und das ist nun sicherlich nicht Sinn der Sache.
@ulli76 deine Antwort ist im Übrigen recht schlicht, deshalb verdient sie auch keine weitere Kommentierung.
Zitat... Meine Reservistentätigkeit besteht nämlich momentan lediglich darin, dass seit Monaten die komplette Garderobe in meinem Kleiderschrank verstaubt ...
Was haben Sie denn bisher konkret unternommen, dass sich das ändert? Die Bundeswehr wird Ihnen sicherlich nicht hinterherlaufen. Für die sind Sie vermutlich immer noch der Fernmeldeaufklärer "Ostsprachen Russisch" im Dienstgrad Obergefreiter. Hier dürfte es aber mMn so gut wie keine Möglichkeit für RDL geben.
Zitat... Unterm Strich geht es mir einfach darum, dass ich gerne mein Wissen (ehrenamtlich) der Bundeswehr zur Verfügung stelle. ...
Welches denn? Das als Heilpraktiker? Das ist ganz und gar nicht gefragt, wie Sie ja hoffentlich inzwischen mitbekommen haben.
Bei Jura
könnte das vielleicht anders aussehen. Aber ob Sie da eine Eignung als ResOffz bekommen? Versuchen Sie es halt.
Bleibt also realistisch betrachtet erstmal nur eine Beorderung in der Mannschadtslaufbahn z.B. in einer RSU- Kompanie.
Es GIBT keine vorgeschriebene Ausbildung zum HP. Deswegen kann sie auch nicht seriös sein.
Als Jurist solltest du die gesetzlichen Grundlagen deines "Berufs"standes schon kennen.
Es wird auch in der Prüfung nur das Wissen abgeprüft um festzustellen, dass du keine Gefahr für die Volksgesundheit darstellst. Es werden keine der später angebotenen Therapiemethoden geprüft. Dass du evtl. noch eine nette Urkunde von irgendeinem Hokuspokusinstitut hast ändert daran nichts.
Es gibt ja kein Wissen, was du der Bundeswehr zur Verfügung stellen könntest- also außer den Russischsprachkenntnissen evtl.
Oder deine juristischen Kenntnisse- falls du das Studium überhaupt abgeschlossen hast.
Aber erzähl mal- wie willst du Schmerztherapie betreiben ohne ein verschreibungspflichtiges Medikament verordnen oder anwenden zu können. So viele Möglichkeiten bleiben da für einen HP nicht, vor allem keine die irgendeine Evidenz hätten.
Wenn er schon "ehrenamtlich" in dieser Richtung beim Bund tätig werden will, ginge das doch ganz pragmatisch, so wie es die Heilpraktiker auch aus dem Zivilen schon kennen sollten: eben auszerhalb jeder Norm, sozusagen. Dh dann leiht er dem Interessenten eben nach Dienst im Mannschaftsheim ein Ohr. Es sollte nur nicht allzusehr in Werbung ausarten :D
Die juristischen Kenntnisse könnte man schon eher dienstlich verwerten, selbst ohne Abschluss. Wenn man da erstmal etwas entwirft, das danach von einem Kundigen überprüft wird, kann das ja schon helfen. Dagegen geht das im Rahmen der Heilkunde natürlich nicht ganz so gut :D
Nachfrage:
Ein "fertiger" Anwalt wird Heilpraktiker? Und sieht dann dort seine wesentliche Qualität?
Kann mir das jemand mal finanziell / Inhalt erklären?
Zuweilen gibt es ja sogar Ärzte, die meinen/sehen, dass sie als Heilpraktier mehr Geld bekommen können.
Und in Kanzleien werden nicht selten auch Menschen ohne die Abschlüsse angestellt. Die dürfen dann grundsätzlich nur nicht direkt selbst beraten und vor Gericht vertreten.
/Ich verstehe Medicus also so, dass er kein fertiger Anwalt ist. Unabhängig von der Frage der Heilpraktik würde sich sonst schlieszlich sehr viel mehr die juristische Schiene aufdrängen, wenn er unbedingt wieder in der Reserve aktiv werden möchte.
Zitat von: F_K am 24. Juni 2019, 21:46:11
Nachfrage:
Ein "fertiger" Anwalt wird Heilpraktiker? Und sieht dann dort seine wesentliche Qualität?
Kann mir das jemand mal finanziell / Inhalt erklären?
Ich hatte letztens Klassentreffen und da machte ein promovierter Physiker gerade seine Altenpflege-Ausbildung. Des Menschen Wille ist sein Himmelreich.
Der macht aber immerhin eine Ausbildung in einem Beruf mit vorgeschriebener Ausbildung. Udn da wird auch das geprüft, was er später macht.
Zitat von: Medicus am 24. Juni 2019, 20:39:07Meine Reservistentätigkeit besteht nämlich momentan lediglich darin, dass seit Monaten die komplette Garderobe in meinem Kleiderschrank verstaubt, die man mir damals ausgehändigt hat, und das ist nun sicherlich nicht Sinn der Sache.
In welchem Zusammenhang wurdest Du denn vor Monaten (wieder) eingekleidet?
@PzPiKp360 Eingekleidet wurde ich, da ich an der ein oder anderen dienstlichen Veranstaltung teilgenommen hatte, ist nun aber auch schon einige Zeit her. Ich hatte mal zufällig bei einer Veranstaltung der Deutsch-Atlantischen Gesellschaft ein Gespräch mit einem Oberstleutnant d.R. geführt, der hatte mir das quasi vermittelt.
Ich habe gut zehn Jahre in der Rechtsberatung gearbeitet, und hatte danach für mich beschlossen, die Heilpraktiker-Laufbahn einzuschlagen. Mir ist schon klar, dass es in der HP-Branche auch Leute gibt, die meinen einen Tumor mit Kräutern heilen zu können - aber Pfeifen gibt es nun mal in jedem Berufsstand. Deshalb sollte man aber nicht pauschalisieren. Das ist ansonsten das selbe Niveau der Herrschaften die grundsätzlich Vorurteile gegen Soldaten haben.
Meine Frage war schlicht und ergreifend, ob die BW Reservisten die Heilpraktiker sind gebrauchen können - ich hatte an ein Mannschaftsdienstgrad-Äquvivalent im SanD gedacht, denn schliesslich habe ich im Bereich Notfallmedizin usw. eine amtsärztliche Prüfung bestanden, und ein Amtsarzt ist nach meinem Kenntnisstand kein Hokuspokus.
Mit dieser Prüfung haben Sie aber immer noch keinen Berufsabschluss. Aber damit bin ich jetzt hier auch raus. Ich habe zu Ihren Möglichkeiten als Reservist ja bereits was geschrieben, aber das scheint nicht in Ihre Vorstellungswelt zu passen. Damit hat sich das für mich dann auch erledigt.
Die Bundeswehr und auch deren Reserve sind ein Zusammenspiel aus Bedarf, Zugangsmöglichkeiten und Fähigkeiten. Diese drei Dinge sollten zusammenpassen, sonst wird es nichts.
In diesem Fall gibt es zwar einen Bedarf an Sanis, und auch mehrere Zugangsmöglichkeiten (zentral via Reservisten-Anlaufstelle bei ZSan, RSU Kp, nicht aktive Bataillone usw.), aber OG Fernmelder und Heilpraktiker ergeben nicht die notwendigen Fähigkeiten. Daher scheint es angezeigt, zur Verwirklichung Deines Wunsches entsprechende Fähigkeiten aufzubauen, und das muss man grundlegend privat machen, denn die Bundeswehr lässt für Reservisten zwar so manchen Laufbahn- und/oder Dienstposten-Lehrgang springen, aber keine kompletten Ausbildungen.
Mein Vorschlag wäre daher, einerseits bei einer RSU Kp einzusteigen, um Dinge wie allgemeinen Reservebetrieb, IGF, KLF usw. in Gang zu bekommen, und andererseits beim DRK o.ä. eine Ausbildung zum Rettungssanitäter zu absolvieren, was bei der Bundeswehr den Einstieg zum Einsatzsanitäter ermöglichen würde. Noch schicker, aber vom Zeitaufwand her eine ganz andere Hausnummer, wäre die Berufsausbildung zum Notfallsanitäter, damit würde auch die Tür zum San-Feldwebel aufgehen.
@Ulli: Ich hoffe, das stimmt alles so.
Am einfachsten würde der TE sich mit seinen zwei bestandenen juristischen Staatsprüfungen als ResOffz mit akademischen Vorkenntnissen auf eine Stelle RBStOffz bewerben, hilfsweise ResOffzAnw a. d. W. mit Zielrichtung PersOffz/StOffz SK.
Das ist ein gangbarer Weg mit einem nachvollziehbaren und realisierbaren Ziel.
@ wolverine:
Konntest Du dem Vortrag von Medicus "sicher" entnehmen, dass dieser zwei juristische Staatsprüfungen (erfolgreich) abgelegt hat?
Ich habe bisher lediglich entnommen, dass "mal" Jura studiert wurde und dann eine Tätigkeit in einer Anwaltskanzlei (Rechtsberatung?) wahrgenommen wurde ...
Ja, das geht mich aber nichts an. Wenn die beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, ist der empfohlene Weg zielführend.
Wenn das nicht so ist und wenn der TE das hier nicht offenbaren möchte, ist das ok für mich. Ist wie bei einem Mandanten: Ich kann doch nur das vortragen, was er mir eröffnet. Wenn er mir nichts gibt, was ihn entlastet, ist das eben so. Dann liegt dann eben der Regelfall und kein minder schwerer vor.
OG Funkaufklärung ist als Reservist eine ziemliche Sackgasse. Für Heilpraktiker gibt es keinen Bedarf und als Beruf ist es nicht verwertbar für irgendeine höhere Laufbahn. Bleibt das, was er zumindest angedeutet hat: Jurastudium und Berufspraxis. Hier ist der Regelfall eben zwei Staatsexamina und Rechtsanwalt oder Syndikus. Da besteht Bedarf und Laufbahnebene ist regelmäßig StOffz. Wenn er das möchte und so macht, ok. Wenn nicht, auch gut.
@ wolverine:
OK - verstanden (wobei ich da eher wie beim KFZ Überlassen vorgehe - wenn kein Führerschein gezeigt werden kann, ist mir der Vortrag egal - ich überlasse das KFZ nicht).
@ Medicus:
Also, Res karriere ist möglich:
- als OGefr in den RSU oder sonstigen Res Kp
- als (Voll-) Jurist als RO wie von wolverine geschrieben
- Mit (abgeschlossenem Studium) auch als ROA in verschiedenen Verwendungen
(- Heilpraktiker "bringt" in diesem Zusammenhang nichts ...).
Viel Erfolg.
Die beiden Staatsexima besitze ich (sonst würde ich mich nicht als Jurist sondern Sachbearbeiter o.ä. bezeichnen), allerdings habe ich nie als RA gearbeitet.
Aus bestimmten Gründen wollte ich mit knapp 40 Jahren die Juristerei an den Nagel hängen, auch wenn das finanziell einen Rückschritt bedeutet. Deshalb kommt für mich auch definitiv keine Verwendung als Reservist mit rechtswissenschaftlichem Bezug in Frage.
@PzPiKp360 Also die Rettungssanitäter-Ausbildung habe ich in grauer Vorzeit aus Interesse zu Uni-Zeiten nebenbei gemacht - da ich lange geschwankt hatte, ob ich bei Jura bleibe, oder nicht doch lieber etwas im medizinischen Bereich mache .
Mir war allerdings nicht bekannt, dass man in der Reserve als Rettungssanitäter eher was "reißen" kann, als mit einem Heilpraktiker-Abschluß. Insofern würde es dann sicherlich Sinn machen, es über diese Schiene zu versuchen. Generell ist für mich Verwendungsinhalt immer wichtiger als Dienstgrad. Insofern bin ich lieber OG d.R. im SanD als Reserveoffizier mit juristischem Background. Meiner subjektiven Meinung nach, spielt es als Reservist keine so große Rolle welcher Dienstgradgruppe man angehört. Ich war in der Vergangenheit bereits bei der ein oder anderen DVag der einzige Mannschaftsdienstgrad, das ist mir Wurscht. Für mich wäre ein höherer Dienstgrad lediglich die Begleitmusik um eine ggf. interessantere Funktion auszuüben.
@F_K Danke für den Tipp mit der RSU-Kp. Ich hatte "damals" ein Formular nicht unterschrieben, welches man mir ausgehändigt hatte. Das hätte ich aber machen müssen, um überhaupt von der RSU-Kp. "kontaktiert" zu werden. Ich wollte mich zu dem Zeitpunkt allerdings nicht auf RSU festlegen.
Zitat von: Medicus am 25. Juni 2019, 13:40:49
Meiner subjektiven Meinung nach, spielt es als Reservist keine so große Rolle welcher Dienstgradgruppe man angehört. Ich war in der Vergangenheit bereits bei der ein oder anderen DVag der einzige Mannschaftsdienstgrad, das ist mir Wurscht. Für mich wäre ein höherer Dienstgrad lediglich die Begleitmusik um eine ggf. interessantere Funktion auszuüben.
Diese Einstellung wirst Du aber nicht sehr häufig finden, wie man hier auch an manchen Kommentaren sehr gut merkt. Manche suchen sich Bestätigung durch ihre Tätigkeit und das Ergebnis derselben, andere wiederum schmücken sich mit irgendwelchen Devotionalien und glauben, "habe ich, so bin ich".
Es ist einfach oft "einfacher" den passenden Weg in einer Laufbahn zu gehen, die den eigenen Qualifikationen entspricht. Letztlich müssen ja beide Seiten von dem Reservedienst profitieren und es ist nicht ausschließlich Selbstverwirklich für den Reservisten.
Aufgeräumt und Dicht. Die Möglichkeiten wurden aufgezeigt.