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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: peggy am 11. September 2003, 12:25:44

Titel: fahrtkostenerstattung?
Beitrag von: peggy am 11. September 2003, 12:25:44
also mein freund muss bald zu nem kradlehrgang gehn und meine frage wäre da ob er die fahrtkosten zurück bekommt.

immerhin muss er circa 600 - 700 km mit dem auto fahrn.

gibt es da einen bestimmten betrag den man pro gefahrenen kilometer bekommt?

mfg peggy
Titel: Re:fahrtkostenerstattung?
Beitrag von: Fitsch am 11. September 2003, 12:39:36
der geht da mit der Deutschen Bahn hin. Und die Zugfahrkarte bekommt er gestellt.

Wenn er mit dem Auto fährt ist das sein Privatvergnügen.

Horrido
Titel: Re:fahrtkostenerstattung?
Beitrag von: Agentin am 11. September 2003, 15:45:31
Bekommt man wirklich keinen Cent zurück wenn man mit dem Auto fährt, kann ich mir kaum vorstellen.
Titel: Re:fahrtkostenerstattung?
Beitrag von: F_K am 11. September 2003, 16:28:12
Wenn Dein Freund KOMMANDIERT wird, wovon auszugehen ist, dann müßte die BW eh eine DB AG Fahrkarte kaufen, daher hat Dein Freund schon die möglichkeit, mit dem Privatwagen zu fahren, allerdings bekommt er nur maximal die fiktiven Kosten der Bahnfahrt ersetzt.
(Dein Freund soll einfach beim KpFw / Spieß / ReFü nachfragen, der gibt dann verbindliche Auskünfte ...)
Titel: Re:fahrtkostenerstattung?
Beitrag von: peggy am 11. September 2003, 21:42:35
danke frank, ich dacht da gibt es vielleicht eine kilometerpauschale.
schade.

also er wollt schon mit dem auto fahren, mit dem zug würde er ja noch länger unterwegs sein und das will er net.


::)

thanks
Titel: Re:fahrtkostenerstattung?
Beitrag von: Castor am 12. September 2003, 17:28:54
Als ich mal von Dülmen zum Bundeswehrkrankenhaus in Koblenz gefahren bin, hat mir der Refü den Betrag für die billigste Fahrkarte der Bahn überwiesen.
Das war natürlich mehr, als mein Auto an Sprit verbraucht hat...
Ansonsten wird Dir die Strecke zum Ausbildungsstandort (von wo weiß ich nicht, ich wohnte dazwischen) zusätzlich eingetragen.