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Fragen und Antworten => Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung => Thema gestartet von: Ehemalig am 29. Juni 2019, 18:34:07

Titel: WDB nach DZE
Beitrag von: Ehemalig am 29. Juni 2019, 18:34:07
Käme die Bundeswehr nach meinem DZE für eventuelle Behandlungen (OP, Orthopäde etc.) im Zusammenhang mit meiner WDB (Kreuzbandriss) auf?

Ich bin ehemaliger Soldat, werde in 3 Monaten in einer zivilen Laufbahn verbeamtet und möchte in eine privaten Krankenversicherung eintreten. Die PKV würde Behandlungen im Zusammenhang mit der WDB bei Aufnahme ausschließen.

Mein Verletzungsrisiko im betroffenem Knie ist erhöht. Nach meinem DZE war ich nicht mehr Behandlung.
Titel: Antw:WDB nach DZE
Beitrag von: KlausP am 29. Juni 2019, 19:58:44
Ist die Wehrdienstbeschädigung denn anerkannt?
Titel: Antw:WDB nach DZE
Beitrag von: Ehemalig am 29. Juni 2019, 21:10:50
Diesen Bescheid interpretiere ich als Anerkennung:
(https://i.ibb.co/MMfMXyB/0001.jpg)
(https://i.ibb.co/94hRTCn/0002.jpg)

Der Antrag auf Versorgung nach § 80 SVG nach Beendigung des Dienstverhältnisses, ist noch nicht bearbeitet worden.
Titel: Antw:WDB nach DZE
Beitrag von: ulli76 am 29. Juni 2019, 21:16:05
Wurde das Kreuzband ersetzt? Oder anderweitig operiert?
Titel: Antw:WDB nach DZE
Beitrag von: LwPersFw am 30. Juni 2019, 09:38:17
Zitat von: Ehemalig am 29. Juni 2019, 18:34:07

Käme die Bundeswehr nach meinem DZE für eventuelle Behandlungen (OP, Orthopäde etc.) im Zusammenhang mit meiner WDB (Kreuzbandriss) auf?


Da die WDB anerkannt ist .... ja

Lesen Sie einmal hier...

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,59617.0.html

Sollte einmal eine erneute Behandlung notwendig sein...
...müssen Sie dies dann beim BAPersBw beantragen...

Sie erhalten dann dafür den sog. "Bundesbehandlungsschein".


https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.personal.bundeswehr.de/resource/resource/UlRvcjZYSW1RcEVHaUd4cklzQU4yNWFvejhLbjVyYnR1OCt3ZlU1N09FWGZxMjhnL0RhZmtVdHF0STBaZ2dGNzFpN2JDT2RubW5YVCtjb2RyaVJzUTBhSzVPWTdQRVlSTGJWUXE3YUp3aEk9/Merkblatt%2520HuK.pdf&ved=2ahUKEwj6odae2ZDjAhUlwqYKHfjyD7AQFjABegQIBBAB&usg=AOvVaw34iJ3NZvQCrNcOsdf2KKXI
Titel: Antw:WDB nach DZE
Beitrag von: burner71 am 01. Juli 2019, 17:23:14
Zitat von: LwPersFw am 30. Juni 2019, 09:38:17
Zitat von: Ehemalig am 29. Juni 2019, 18:34:07

Käme die Bundeswehr nach meinem DZE für eventuelle Behandlungen (OP, Orthopäde etc.) im Zusammenhang mit meiner WDB (Kreuzbandriss) auf?


Da die WDB anerkannt ist .... ja

Lesen Sie einmal hier...

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,59617.0.html

Sollte einmal eine erneute Behandlung notwendig sein...
...müssen Sie dies dann beim BAPersBw beantragen...

Sie erhalten dann dafür den sog. "Bundesbehandlungsschein".


https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.personal.bundeswehr.de/resource/resource/UlRvcjZYSW1RcEVHaUd4cklzQU4yNWFvejhLbjVyYnR1OCt3ZlU1N09FWGZxMjhnL0RhZmtVdHF0STBaZ2dGNzFpN2JDT2RubW5YVCtjb2RyaVJzUTBhSzVPWTdQRVlSTGJWUXE3YUp3aEk9/Merkblatt%2520HuK.pdf&ved=2ahUKEwj6odae2ZDjAhUlwqYKHfjyD7AQFjABegQIBBAB&usg=AOvVaw34iJ3NZvQCrNcOsdf2KKXI
Das funktioniert sogar ganz gut, auch wenn gewisse Bürokratische Prozesse teilweise "etwas" länger dauern können.
Stell dich darauf ein, das immer wieder überprüft wird, ob die anstehenden Behandlungen wirklich auf den Dienstunfall zurückzuführen sind.
Ich habe eine Wirbelsäulenverletzung als WDB behalten, und muß wegen fast jedem Schei... zum Amtsarzt, nur um das bestätigen zu lassen.
Aber nach 20 Jahren nehm ich das gelassen...  ;)