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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Sprinter007 am 03. Juli 2019, 07:42:25

Titel: Diszi wegen gefangenem Ladendieb
Beitrag von: Sprinter007 am 03. Juli 2019, 07:42:25
Hallo zusammen,

ich habe gestern nach Dienst in zivil einen Ladendieb nach einem kleinen Kurzstreckensprint gefangen.
Der Junge war danach so müde, dass er sich hinlegen musste um auf die Polizei zu warten.

Leider haben die dann die Sanitäter gerufen, weil er hyperventiliert hat.
Jetzt habe ich Angst, dass er mich wegen Körperverletzung anzeigt und ich deswegen ein Diszi kriege.

Es gibt 3 Zeugen die gesehen haben, dass ich nicht grob zu ihm war oder ihn getreten und geschlagen habe,
die sind auch als Zeugen von der Polizei aufgeschrieben worden.
Was soll ich jetzt machen?

Der Marktleiter hat mir dann 20€ als Verzehrgutscheine als Dank in die Hand gedrückt und trotz Protest drauf bestanden,
dass ich die behalte. Sollte ich die abgeben?

Vielen Dank für eure Hilfe,

Gruß

Sprinter
Titel: Antw:Diszi wegen gefangenem Ladendieb
Beitrag von: KlausP am 03. Juli 2019, 07:50:24
Sie müssen gar nichts machen. Falls der Typ Sie anzeigt gibt es ja Zeugen. Außerdem wird die Polizei ja eine Anzeige gegen den Täter aufgenommen haben. Dazu hat sie Sie ja sicher auch als Zeugen befragt. Also erstmal ganz "locker durch die Hose atmen".  ;)
Titel: Antw:Diszi wegen gefangenem Ladendieb
Beitrag von: Sprinter007 am 03. Juli 2019, 08:00:45
Ja stimmt, die haben mich als Zeugen aufgenommen, musste meinen Perso zeigen und die haben auch meine Aussage aufgeschrieben.
Also glaubst du das ich da keine Sorgen mir machen muss?
Titel: Antw:Diszi wegen gefangenem Ladendieb
Beitrag von: LwPersFw am 03. Juli 2019, 08:16:54
Sie haben Zivilcourage gezeigt und rechtlich alles richtig gemacht. Also - alles gut.
Titel: Antw:Diszi wegen gefangenem Ladendieb
Beitrag von: Rekrut84 am 03. Juli 2019, 11:06:31
Selbst wenn er Sie anzeigen sollte, so liegt die Beweislast für eine Körperverletzung bei ihm.
Je nach Ausprägung kann diese aber durch die Nothilfe gerechtfertigt sein.

Kann mich meinen Vorrednern nur anschließen: locker bleiben
Titel: Antw:Diszi wegen gefangenem Ladendieb
Beitrag von: wolverine am 03. Juli 2019, 15:25:19
Zitat von: Rekrut84 am 03. Juli 2019, 11:06:31
, so liegt die Beweislast für eine Körperverletzung bei ihm.
Eher bei der Staatsanwaltschaft.
Titel: Antw:Diszi wegen gefangenem Ladendieb
Beitrag von: F_K am 03. Juli 2019, 15:40:45
.. welche StA verfolgt sowas noch?

Mangels öffentliches Interesse eingestellt ... Privatklageweg ... ggf. haben Sie mit Ihrem Verhalten selber zur Eskalation beigetragen ... und fertig.
Titel: Antw:Diszi wegen gefangenem Ladendieb
Beitrag von: SolSim am 03. Juli 2019, 16:02:23
Ich würd mir da auch keinen Kopf machen. Alles richtig gemacht ;)
Titel: Antw:Diszi wegen gefangenem Ladendieb
Beitrag von: wolverine am 03. Juli 2019, 16:10:29
Zitat von: F_K am 03. Juli 2019, 15:40:45
.. welche StA verfolgt sowas noch?

Bayern und Baden-Württemberg sehe ich da. Im "Kölner Loch" wahrscheinlich eher nicht.

In Ulm handelte ich letztens ein KrWaffKtrG-Verfahren auf 30 TS runter und hätte gerne noch 20 gesehen. Da entgegnete der Richter, dass schon Schwarzfahrer bei ihm regelmäßig 30 TS bekämen.  ;D
Titel: Antw:Diszi wegen gefangenem Ladendieb
Beitrag von: Rekrut84 am 03. Juli 2019, 18:09:02
Zitat von: wolverine am 03. Juli 2019, 15:25:19
Zitat von: Rekrut84 am 03. Juli 2019, 11:06:31
, so liegt die Beweislast für eine Körperverletzung bei ihm.
Eher bei der Staatsanwaltschaft.

Wenn derjenige zivilrechtliche Schadensersatzansprüche stellt dann liegt die Beiweislast bei ihm
Titel: Antw:Diszi wegen gefangenem Ladendieb
Beitrag von: justice005 am 04. Juli 2019, 05:20:05
Eine Körperverletzung liegt weit und breit nicht vor. Nicht mal im Ansatz. Dass er hyperventiliert ist, ist ja nicht die Schuld des TE. Denn es war ja eine freie Entscheidung, wegzulaufen. Und selbst wenn es die Schuld des TE wäre, dann wäre die "Jagd" gerechtfertigt gewesen (§ 127 StPO).

Also entspannt zurücklehnen.