Hallo und guten Abend,
derzeit bin ich auf einer Präventivkur nach einem Auslandseinsatz und da es meine erste Kur ist, kenne ich mich leider noch nicht so gut aus.
Soweit ich informiert bin, stellt mir das BwDlz nach der Kur den Verpflegungssatz iHv 8,37€ pro Tag in Rechnung.
Aber mache ich nach der Kur auch eine eigene Abrechnung? Da ich ja keine Kommandierung, oder ähnliches habe, sondern nur die ,,Einladung" der Einrichtung... Aufgrund dessen mache ich dann eine Reisekostenabrechnung für die Hin- und Rückfahrt? Verpflegungsmehraufwand werde ich ja bei Vollpension nicht bekommen, nehme ich an?
D.h. Ich zahle für die 21 Tage unterm Strich knapp 170€ selber für die Verpfleung?
Vielleicht hat ja schon jemand entsprechende Erfahrungen gemacht.
Danke,
Sebastian
Während stationärer Behandlungen, Kuren, etc. im Rahmen der utV ist Verpflegungsgeld zu zahlen.
Ausnahme: Behandlung von Folgen einer WDB
TG gibt es nicht ... da eben keine Kommandierung ... sondern Behandlung, Kur, etc.
Nur An- und Abreise wird bezahlt.
Ich darf ergänzen:
Verordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (Bundeswehr-Heilfürsorgeverordnung - BwHFV) §26
https://www.buzer.de/26_BwHFV_Bundeswehr-Heilfursorgeverordnung.htm