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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: PMPM am 17. Juli 2019, 21:20:55

Titel: Selbsverpfleger bei Trennungsgeld §3
Beitrag von: PMPM am 17. Juli 2019, 21:20:55
Guten Tag Kameraden,

ich wurde an einen neuen Dienstort versetzt. Seit dem erhalte ich als Verheirateter TG nach §3. Am neuen Dienstort bin ich darauf angewießen mich selbst zu verpflegen. Meine Frage ist jetzt beim TG Antrag unter punkt 7 ob ich da das X mache um die Verpflegungspauschale
von 25€ (24h) zu erhalten. und wenn ja wie ich die dazugehörigen Kästchen ausfüllen soll ( F, M, A).
Es ist mir klar das ich auch meinen ReFü fragen könnte, allerdings sitzt dieser in meiner Stammeinheit 150 km entfernt und ich bin am neuen Dienstort ganz auf mich alleingestellt.
Ich danke euch schonmal für die Unterstützung.

Kameradschaftliche Grüße
Titel: Antw:Selbsverpfleger bei Trennungsgeld §3
Beitrag von: neuer-ITler am 18. Juli 2019, 06:49:04
Also gibt es keine Truppenküche bei dir? Dann setze die kreuze so wie du da bist.
Titel: Antw:Selbsverpfleger bei Trennungsgeld §3
Beitrag von: Al Terego am 18. Juli 2019, 08:33:26
Wobei Du natürlich keine 25 Euro Verpflegungspauschale erhältst, sondern diese 25 Euro als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen kannst.
Titel: Antw:Selbsverpfleger bei Trennungsgeld §3
Beitrag von: PMPMPM am 18. Juli 2019, 13:05:48
Guten Tag,

Ich habe mal mit meiner Stammeinheit telefoniert und auch den ReFü erreicht. Dieser gab mir eben die Auskunft das ich wie Ihr schon sagt das steuerlich geltend mache und das mein TG von der normalen Pauschale von 8€ und paar zerquetschten, auf über 12€ angehoben wird. Er benötigt lediglich von der Stammeinheit ein Schreiben in dem mir bestätigt wird das an meinem Dienstort keine Möglichkeit auf Truppenverpflegung besteht. Dieses schreiben ist bereits in Auftrag gegeben. Und das mit den Kreuzchen setzen danke ich euch für die Info. Werde ich zukünftig so machen.