Hallo Kameraden!
Ich bin Reservist und leistete im Mai eine Wehrübung vom 06.05 - 24.05.19 im Rahmen der Berglöwe-Übung beim GebJgBtl.
Das Grundgehalt habe ich bekommen, das ist Abrechnungsmäßig in Ordnung.
und natürlich kommt es ein großes ABER
Verlegt wurde am um 02:00 morgens am 11.05, in der Kaserne waren wir wieder am 22.05 mit DS um ca. 18:00
Ich habe jetzt vom S1 einen Brief bekommen: "Förderungsnachweis für die Zahlung erhöhten Wehrsolds.
Hier wurden "nur" 11 große Anrechnungsfälle vermerkt.
Ist das so richtig?
Müsste das nicht anders berechnet werden, dann scheint mir für 12 24h-Schichten ein bisschen wenig.
DZUZ muss ich noch nachreichen
mkG Zoppotrop
Sieht doch richtig aus. Vom 11.05.2019, 02.00 Uhr bis zum 22.05.2019, 02.00 Uhr sind es 11 mal 24 h.
Am 22.05.2019 bleiben nach Deiner Schilderung 12 Stunden. Wären es hier mehr als 12 Stunden, käme noch mal ein halber AF drauf.
Ja das dachte ich auch..
Mein Problem: Ist das nicht Mehrarbeit? wie kann ich das prüfen? Das Batallion hier steht nicht wirklich hinter uns Reservisten.
Den DZUZ haben sie den meisten auch erst verschwiegen.
Seit wann bekommen Wehrsoldempfänger die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten? Gibt es eine Neuregelung?
Erst mal muss geklärt sein... ob Übung
+ im Grundbetrieb >>> Mehrarbeit
+ im Ausnahmetatbestand >>> Anrechnungsfälle
DzuZ gibt es nur für BS/SaZ.
Nein es gibt NOCH kein DUZ für RDL. Neuerung kommt erst zum Januar. Bis zu 80% der BS/SAZ Sätze.
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Hab mich schon gewundert, weil ich das schon mal im Zusammenhang mit RDL gelesen und richtiggestellt habe.
ok danke. Ist ein Ausnahmetatbestand, also gelten Anrechnungsfälle.
Der Rückverlegungstag ist wohl Mehrarbeit, da das laut befehl keine Ausnahmetatbestand mehr ist.
(Hat sich nach hinten verschoben)
2018 habe ich ebenfalls eine Großübung(Ausnahmetatbestand) und es gab ebenfalls DUZ für alle Reservisten.
Zitat von: RefüPerser d.R. am 18. Juli 2019, 12:06:48
Nein es gibt NOCH kein DUZ für RDL. Neuerung kommt erst zum Januar. Bis zu 80% der BS/SAZ Sätze.
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Bitte beachten... dies betrifft nicht DzuZ nach der EZulV... sondern:
"
§ 11 Wehrsoldgesetz
Vergütung für besondere zeitliche Belastungen
(1) Soldatinnen und Soldaten erhalten eine Vergütung für jede Dienstleistung, für die
Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfängern unter gleichen Voraussetzungen
und im gleichen Umfang nach den §§ 50 und 50a des Bundesbesoldungsgesetzes und den
dazu erlassenen Rechtsverordnungen eine Vergütung gewährt wird.
(2) Die Höhe der Vergütung entspricht 80 Prozent der Leistungen, die dienstgradglei-
chen Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit gewährt werden."
Zitat von: Zoppotrop am 18. Juli 2019, 12:12:45
2018 .... und es gab ebenfalls DUZ für alle Reservisten.
Dann war dies so ... aber nicht rechtmäßig.
@LwPerser Wer nicht richtig liest liest zweimal
In diesem Fall betrifft das mich. Hast natürlich vollkommen Recht.
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Zitat von: Zoppotrop am 18. Juli 2019, 11:59:45
Ja das dachte ich auch..
Mein Problem: Ist das nicht Mehrarbeit? wie kann ich das prüfen? Das Batallion hier steht nicht wirklich hinter uns Reservisten.
Den DZUZ haben sie den meisten auch erst verschwiegen.
Zitat von: Zoppotrop am 18. Juli 2019, 12:12:45
ok danke. Ist ein Ausnahmetatbestand, also gelten Anrechnungsfälle.
Der Rückverlegungstag ist wohl Mehrarbeit, da das laut befehl keine Ausnahmetatbestand mehr ist.
(Hat sich nach hinten verschoben)
2018 habe ich ebenfalls eine Großübung(Ausnahmetatbestand) und es gab ebenfalls DUZ für alle Reservisten.
Aber erst mal über das Bataillon (so übrigens die richtige Schreibweise) auskotzen...
Und wenn Sie in dem Bataillon üben, welches ich vermute, würde ich einfach mal S1-Res anrufen. Der Kamerad OStFw dort wird sich Ihrer Fragen sicher annehmen und "hinter Ihnen stehen".
Horrido
Zitat von: RefüPerser d.R. am 18. Juli 2019, 12:55:26
@LwPerser Wer nicht richtig liest liest zweimal
In diesem Fall betrifft das mich. Hast natürlich vollkommen Recht.
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Ich muss mich korrigieren... ;D
Ab 01.01.2020 tritt das neue Wehrsoldgesetz in Kraft ...
Und dann erhalten Wehrsoldempfänger u.a. 80 % der entsprechenden Beträge die SaZ/BS
nach der EZulV erhalten. >>
neuer § 10 WSG
Also auch für DzuZ.
Zitat von: LwPersFw am 19. August 2019, 10:54:43
Zitat von: RefüPerser d.R. am 18. Juli 2019, 12:55:26
@LwPerser Wer nicht richtig liest liest zweimal
In diesem Fall betrifft das mich. Hast natürlich vollkommen Recht.
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Ich muss mich korrigieren... ;D
Ab 01.01.2020 tritt das neue Wehrsoldgesetz in Kraft ...
Und dann erhalten Wehrsoldempfänger u.a. 80 % der entsprechenden Beträge die SaZ/BS nach der EZulV erhalten. >> neuer § 10 WSG
Also auch für DzuZ.
Ich wusste ich hatte das irgendwo gelesen. 8)