Auf die Gefahr hin, dass mich jetzt alle auslachen, die ernstgemeinte Frage:
Wie realistisch ist unterdessen eigentlich die Telearbeit (Home-Office) als Alternative zum heimatnahen Einsatz?
Ein passender "Büro-Dienstposten" (z.B. beim CIR) sei natürlich vorausgesetzt.
In der zivilen Wirtschaft (zumindest in der Informatik) ist das ja seit Jahren Usus und auch im öffentlichen Dienst inzwischen keine Seltenheit mehr.
Wird bei uns von vielen genutzt und wo immer möglich versucht zu realisieren. Es scheitert eher an der fehlenden IT Ausstattung, sodass es mitunter zu langen Wartezeiten kommt.
Das kommt darauf an, was auf Deine. Posten zu tun ist und ob Dein Vorgesetzter die Sache befürwortet bzw. genehmigt. Beantragen und sehen was passiert.
Dazu muss man kein CIR ITler sein, das geht scheinbar selbst als S2.
Guck mal im Intranet, glaube auf der Startseite war diese Woche n Artikel über die aktualisierte Regelung (irgendeine aus der 200er Reihe) dazu.
Wenn dein Dienstposten das hergibt (also nicht unbedingt der Gruppenführer in der Jägertruppe), kann das klappen. Aber eher Montag und Freitag oder vergleichbares...die ganze Woche Telearbeit wirst du nicht bekommen.
Kenne aber auch auf der Ebene Bataillon einige Fälle mit (gut funktionierender) Telearbeit.
Mind. 2 Präsenztage und vom DP abhängig.
CIR dürfte wohl eher nicht klappen. Ich geh mal davon aus, dass das alles Ü2 oder Ü3 DP.Da wird man dir keinen Rechner mit nach hause geben.
KdoCIR ist ein ganzer OrgBereich, nicht nur die paar Hacker im Zentrum Cyber Operations.
Aber auch auf Ü2- oder Ü3-Dienstposten gibt es Telearbeit.
Aber auch im OrgBereich CIR gibt es PersFw, S3Fw, Sachbearbeiter in Stabsabteilungen,...
Zitat von: aIrBoRnE am 26. Juli 2019, 23:18:22
CIR dürfte wohl eher nicht klappen. Ich geh mal davon aus, dass das alles Ü2 oder Ü3 DP.Da wird man dir keinen Rechner mit nach hause geben.
Ds hatten wir doch schon: es ist vom DP abhängig nicht von der SÜ.
Wenn ich mich richtig an den letzten Bericht des Wehrbeauftragten sowie insbesondere an die Kommentierung des BMVg erinnere, dann ist die deutliche Ausweitung der fuer Telearbeit erforderlichen IT-Ausstattungen fest beabsichtigt. Zumindest unter der letzten Leitung war man von dieser Entwicklung total begeistert. Ich bin jetzt schon gespannt, ob sich nach erfolgten Wechsel an der Spitze daran wieder was ändert.
Zitat von: Kestrel am 28. Juli 2019, 22:04:55
Wenn ich mich richtig an den letzten Bericht des Wehrbeauftragten sowie insbesondere an die Kommentierung des BMVg erinnere, dann ist die deutliche Ausweitung der fuer Telearbeit erforderlichen IT-Ausstattungen fest beabsichtigt. Zumindest unter der letzten Leitung war man von dieser Entwicklung total begeistert. Ich bin jetzt schon gespannt, ob sich nach erfolgten Wechsel an der Spitze daran wieder was ändert.
Ist halt ein allgemeiner Trend. Gehört dazu, wenn man attraktiver Arbeitgeber sein und Personal für sich begeistern will.
Na, viele Untersuchungen bestätigen, das Telearbeit zu mehr Arbeit führt und auch Nachteile hat ...
Zitat von: Kestrel am 28. Juli 2019, 22:04:55
Ich bin jetzt schon gespannt, ob sich nach erfolgten Wechsel an der Spitze daran wieder was ändert.
Nein ... wird es nicht ...
"Berlin, 19.07.2019.
Telearbeit und mobiles Arbeiten sind im Geschäftsbereich BMVg seit Jahren nicht nur fester Bestandteil eines Portfolios zur familien- und pflegefreundlichen Organisation des Dienstbetriebes, sondern auch Instrumente zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes und der Arbeitsplätze.
Nun ist die Zentrale Dienstvorschrift ,,Telearbeit und mobiles Arbeiten" grundlegend überarbeitet worden.
Mehr als 7.500 Bundeswehrangehörige verfügen derzeit über einen Telearbeitsplatz. Auch das Angebot von rund 3.000 Laptops zur Abfederung persönlicher Notsituationen wird bundeswehrweit rege genutzt. Übergreifend werden beide Instrumente als zeitgemäße und fürsorgliche Angebote wahrgenommen, die dazu geeignet sind, bei den Bundeswehrangehörigen Berufszufriedenheit und Motivation zu halten oder zu fördern.
Die Neufassung der ZDv A-2645/1 hat deshalb zum Ziel, die Angebote für Telearbeit und mobiles Arbeiten weiterzuentwickeln und einen verlässlichen Rahmen für deren Anwendung bereitzustellen.
Warum eine Neuregelung?
Wie in anderen Bereichen wird auch dieses Angebot kontinuierlich überprüft und verbessert. Die Zentrale Dienstvorschrift A-2645/1 ,,Telearbeit" sowie der Zentralerlass B-2645/4 ,,Ortsunabhängiges Arbeiten" wurden deshalb seit 2017 nach dem Prinzip ,,Aus der Praxis – Für die Praxis" umfangreich evaluiert.
Die Organisationsbereiche erhielten hierbei die Gelegenheit zur aktiven Mitgestaltung. Unter Berücksichtigung der so gewonnenen Erkenntnisse konnten beispielsweise die Verfahren praxisnah angepasst werden.
Die Neufassung der Zentralen Dienstvorschrift versteht sich als Ergebnis eines fortlaufenden Prozesses, die Möglichkeiten für Telearbeit und mobiles Arbeiten unter Berücksichtigung der voranschreitenden Digitalisierung der Arbeitswelt und dem Bedürfnis nach mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung des täglichen Dienstes kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Berücksichtigt wird dabei das sich in der Praxis oftmals ergebene Spannungsfeld zwischen dem Interesse der Dienststellen an einer Sicherstellung des täglichen Dienstbetriebes und den Interessen der Bundeswehrangehörigen nach mehr Flexibilität hinsichtlich des Ortes und der Zeit der Leistungserbringung.
Was ändert sich?
Für mehr Nutzerfreundlichkeit in der Anwendung der Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten und zur Telearbeit wurden die beiden bisherigen Regelungen zusammengeführt.
Der Zentralerlass B-2645/4 ,,ortsunabhängiges Arbeiten" wird aufgehoben.
Eine Neuerung ist die Ausweitung der Telearbeit und des mobilen Arbeitens auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Schutzbereich 3 (PersDat 3)
einschließlich der Beschäftigten- und Sozialdaten sowie die Festlegung von notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Realisierung.
Die Neufassung beinhaltet weiterhin aktualisierte Hinweise zum Arbeits- und Datenschutz.
Der zu priorisierende Personenkreis wurde auf die Beschäftigten mit Pflegeaufgaben erweitert.
Zusätzliche Verfahrensabläufe wurden aufgenommen und die Möglichkeit zum selbstbestimmten Arbeiten wurde auf 21 Uhr ausgedehnt.
Die Aufgaben des Zentralen Antragsmanagement Telearbeit im Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) (ZS 2.2) wurden zugunsten eines breit gefächerten Informationsmanagements neu formuliert.
Bundeswehrangehörige und Dienststellen können sich in Kürze unter anderem auf einem zentralen Informationsportal zur Telearbeit und zum mobilen Arbeiten im Intranet der Bundeswehr informieren.
Weitere Änderungen können dem Factsheet entnommen werden."siehe auch Anhang > "Factsheet"
Ich danke Euch!
Ein Satz noch zur Alternative zu einer heimatnahen Verwendung: Man sollte den DP nur in Erwägung ziehen, wenn man mit sich im Reinen ist, zu mit 100 % Präsenzzeiten Dienst zu leisten. Wie bereits aufgezeigt wäre alles andere ein Schloss auf Sand.
Gesendet von meinem Mobilgerät
Zitat von: FoxtrotUniform am 31. Juli 2019, 07:06:23
Ein Satz noch zur Alternative zu einer heimatnahen Verwendung: Man sollte den DP nur in Erwägung ziehen, wenn man mit sich im Reinen ist, zu mit 100 % Präsenzzeiten Dienst zu leisten. Wie bereits aufgezeigt wäre alles andere ein Schloss auf Sand.
Guter Punkt, danke.