Abend zusammen,
Ich habe da die ein oder andere Frage. Ja ich habe vorher die such Funktion benutzt aber nicht wirklich etwas brauchbares gefunden.
Im Februar diesen Jahres hatte ich mich als SAZ 12 für den Feldwebel im Truppendienst beworben und habe gestern eine Absage erhalten. Ich bin vor 8 Jahren mal zu einer Jugendstrafe verurteilt worden und habe dies auch alles angegeben. Seid dem ist mein Führungszeugnis sauber geblieben. Selbst in großen steht nichts mehr drin.
Kann ich dieser Absage wiedersprechen? Was kann ich tun um denoch eingeladen zu werden. Ist FWDL eine Option? Oder mich nochmal nur als Mannschafter zu bewerben?
Über eure Tipps, erfahrugen würde ich mich sehr freuen. Sollten noch Fragen offen sein werde ich diese gern beantworten aber ich denke das sollte so reichen :)
Gr Matu91KR
Wie bei jeder anderen Arbeitgeber auch ist die Bundeswehr nicht verpflichtet Sie einzustellen.
Waren Sie bei der Eignungsfeststellung oder wurde Ihre Bewerbung schon vorher aussortiert?
Wenn ein Arbeitgeber der Meinung ist, dass er dich nicht zu einem "Vorstellungsgespräch" einlädt, dann ist das ja seine Entscheidung. Und da da nicht nur Jugendstrafen o.ä. reinspielt, sondern auch der Lebenslauf und Zeugnisnoten, weiß ich nicht wogegen du Widerspruch einlegen willst.
Ob es für eine Laufbahn für eine Einladung gereicht hätte? Kommt auf die genauen Ablehnungsgründe an, da hilft wohl nur ein Gespräch mit der Stelle, die die Ablehnung geschrieben hat.
- widersprechen können Sie, wird aber nichts an der Absage ändern.
- erneut bewerben können Sie sich auch, auch für andere Laufbahnen - auch hier gibt es jedoch keine Einstellungsgarantie.
- was Sie also als allerwichtigstes tun sollten: nen gescheiten Plan B ausarbeiten!
Mich würde wirklich mal interessieren, was der TE für Antworten erwartet und was der tiefere Sinn seiner Fragestellung ist. Manchmal kommt es mir so vor, dass viele der Meinung sind, sie hätten ein Recht darauf, bei der Bundeswehr eingestellt zu werden.
Nach dem Motto: " Wenn nix anderes mehr geht, gehe ich zum Bund, die nehmen was sie kriegen können und schließlich habe ich ja ein Recht darauf, eingestellt zu werden."
Zitat von: Al Terego am 27. Juli 2019, 13:53:13
Mich würde wirklich mal interessieren, was der TE für Antworten erwartet und was der tiefere Sinn seiner Fragestellung ist. Manchmal kommt es mir so vor, dass viele der Meinung sind, sie hätten ein Recht darauf, bei der Bundeswehr eingestellt zu werden.
Nach dem Motto: " Wenn nix anderes mehr geht, gehe ich zum Bund, die nehmen was sie kriegen können und schließlich habe ich ja ein Recht darauf, eingestellt zu werden."
+1
Gehen wir mal Positiv an die Sache ran - wie waren die Zeugnisse und der sonstige Lebenslauf?
Die Jugendstrafe war hier sicherlich kein Grund - es muss noch etwas anderes geben.
Insoweit kann eine Bewerbung und Einstellung als Mannschafter eine Chance sein, auch für höhere Laufbahnen - viel Erfolg.
Zitat von: Al Terego am 27. Juli 2019, 13:53:13
Mich würde wirklich mal interessieren, was der TE für Antworten erwartet und was der tiefere Sinn seiner Fragestellung ist. Manchmal kommt es mir so vor, dass viele der Meinung sind, sie hätten ein Recht darauf, bei der Bundeswehr eingestellt zu werden.
Nach dem Motto: " Wenn nix anderes mehr geht, gehe ich zum Bund, die nehmen was sie kriegen können und schließlich habe ich ja ein Recht darauf, eingestellt zu werden."
Naja. Laufen halt auch genug lebende Beispiele in der Firma rum...
Eine Plan B haben.
Haben Sie eine Berufsausbildung?
Der TE war seit seiner Themenerstellung nicht mehr hier online. Ich denke kaum, dass es hier noch eine Antwort geben wird. Dementsprechend sind alle weiteren Nachfragen verschwendete Energie.