Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: SG am 14. Juni 2006, 22:01:11

Titel: Frage zum Ordensrecht
Beitrag von: SG am 14. Juni 2006, 22:01:11
Hallo,


Auf einer Internetseite auf welcher man Orden usw bestellen kann , fand ich folgenen Hinweis:



Rechtlicher Hinweis zu ausländischen Orden und Ehrenzeichen

Bekanntmachung des Bundespräsidenten über die Erteilung von Annahme- und Tragegenehmigungen für bestimmte Orden und Ehrenzeichen (BGBl 1997 I / S. 3438) vom 18. Dezember 1997

"1. Die nach § 5 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen und nach § 71 des Bundesbeamtengesetzes erforderliche Genehmigung zur Annahme von Orden und Ehrenzeichen wird in folgenden Fällen mit dem Zeitpunkt der Aushändigung der Auszeichnung erteilt:

a) für Orden und Ehrenzeichen, die von den Vereinten Nationen, der Nordatlantikvertrags-Organisation, der Westeuropäischen Union oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europarates oder des Nordatlantikvertrages oder mit deren Genehmigung verliehen werden und die in der `Liste der Orden und Ehrenzeichen, für die eine Einzelannahmegenehmigung nicht erforderlich ist`, aufgeführt sind"


Besonders interessiert mich der letzte Abschnitt. Wo bekommt man diese Liste her? Im Internet habe ich nichts dazu gefunden. Wenn jemand die Liste hat bitte einfach mir schicken bzw. hier posten.



Danke
Titel: Re:Frage zum Ordensrecht
Beitrag von: bayern bazi am 14. Juni 2006, 23:02:29
Zitat von: SG am 14. Juni 2006, 22:01:11
Besonders interessiert mich der letzte Abschnitt. Wo bekommt man diese Liste her? Im Internet habe ich nichts dazu gefunden. Wenn jemand die Liste hat bitte einfach mir schicken bzw. hier posten.
e haben


hab erst vor 2 wochen ans auswärtige amt geschrieben und wollte diese liste haben

Antwort:

zur zeit wird sie überarbeitet und in einiger zeit kommt eine neue raus
Titel: Re:Frage zum Ordensrecht
Beitrag von: SG am 15. Juni 2006, 14:27:48
Hast du eventuell noch die alte Liste zur Hand?
Titel: Re:Frage zum Ordensrecht
Beitrag von: wolverine am 15. Juni 2006, 15:51:22
Für Ordensrecht ist doch das BMI zuständig. Ich würde mich einmal an die wenden.