Hallo,
Hab eine frage.
Wenn ich jetzt z.b am 02.01.2020 wiedereingestellt werde, und ich die zeit bis zu dem Datum überbrücken möchte, kann ich bis dahin Reservedienst machen? Z.b im KarrC eine aufsichtstätigkeit bei dem sporttest machen, oder in einer kaserne im gezi?
Zielführend wäre es, wenn Sie mit Ihrer zukünftigen Stammeinheit Verbindung aufnehmen und dort die Möglichkeit erkunden.
Ansonsten einfach beim KarrC nachfragen, ob eine RDL passend zur ihrem aktuellen DG und erworbenen ATNs möglich sein könnte als Überbrückung. Dafür ist das KarrC da.
Viel Erfolg.
Um es zu konkretisieren.
Es wird zu 99,999% keine RDL am KarrC werden, sondern dort wo man Sie gebrauchen könnte aufgrund der Eingangsvoraussetzungen. Also, bundesweite Verfügbarkeit von Ihrer Seite sollte gegeben sein.
War ja nur als Beispiel gemeint das KarrC :)
Was ist aus der Einstellung zum 1. 1. 2019 geworden?
Wie lange und wann war das erste Dienstverhältnis?
Übungen als Überbrückung bis zur Wiedereinstellung sind doch gemäß § 3.3.2.8 A2-1300/0-0-2 explizit untersagt.
Zitat von: Jay-C am 29. Juli 2019, 18:31:57
Übungen als Überbrückung bis zur Wiedereinstellung sind doch gemäß § 3.3.2.8 A2-1300/0-0-2 explizit untersagt.
Bitte die genaue Stelle angeben zur Prüfung.
Die Quelle ist hier ;) :
Zitat3088. Übungen, die der Überbrückung von Wartezeiten oder der Feststellung der Eignung für eine Wiedereinstellung dienen sollen, sind nicht zulässig. ...
Und damit ist das Ding vom Tisch ... ;) !
@ Tommie:
Wenn, dann dient man nicht zur Überbrückung, sondern weil ein Dienstleistungsbedarf besteht - der gedeckt werden kann ...
Ansonsten fände ich die Antwort auf meine Fragen interessanter - da wird vermutlich das Problem liegen, Nachtigall, ich hör Dir trapsen ...
Du hast durchaus recht, F_K ;) ! Um eine RDL ableisten zu können, sollte man ja bekanntlich einen Reservedienstgrad haben, es sei denn man macht eine Ausbildung für Ungediente! Und dann stellt sich die Frage, wie man an diesen Dienstgrad gekommen ist bzw. wann man in einem Dienstverhältnis gestanden hat und warum dieses beendet wurde. Aber diese Fragen kann uns nur der TE beantworten!
Anmerkung: Wenn ich der Reservistenbearbeiter der Einheit wäre, in der er üben möchte, würde ich ihn genau mit diesem von mir zitierten Vorschriftenauszug "verhungern" lassen!
Zitat von: Tommie am 29. Juli 2019, 19:10:09
Die Quelle ist hier ;) :
Zitat3088. Übungen, die der Überbrückung von Wartezeiten oder der Feststellung der Eignung für eine Wiedereinstellung dienen sollen, sind nicht zulässig. ...
Und damit ist das Ding vom Tisch ... ;) !
Danke! Und wieder was gelernt... bzw. es gibt mindestens eine Dienststelle, die es anders handhabt ;)
@ Scientist:
Offtopic:
Negativ: Es gibt mehr als eine Dienststelle, die Bedarf an RDL hat und auch neu einstellt - es ist eine Frage wie die Begründung lautet - mehr nicht.
Anderes Beispiel: Suchen sie sich interessante Lehrgänge raus, ja, da steht manchmal, nicht für Res geöffnet - ignorieren sie das (als Res), da braucht es nur eine Formalien mehr ...
Ontopic: Ist der TE wohl raus ...
Und alle Wiedereinsteller die ich persönlich kenne haben bis einen Tag vor Wiedereinstellung RDL gemacht, also das geht wie von F_K und anderen schon angemerkt
Das ist alles eine Frage der Argumentation!
Beispiel: Ich habe einen fertig ausgebildeten MatBewFw, der schon seit einiger Zeit in der Dienststelle Reservedienstleistungen macht und mit den örtlichen Gegebenheiten bestens vertraut ist. Er bewirbt sich als Wiedereinsteller und wird zum 01.01.20xx genommen.
Na klar bekomme ich eine RDL hin für den Mann, den ich benötige, um meinen Betrieb aufrecht zu erhalten (Stichwort: Ersatz für einen Kameraden, der im Einsatz ist, oder aber ... Kompensation für einen nicht besetzten Dienstposten). Aber wenn ich jemanden habe, der meine Dienststelle aufgrund fehlender Ausbildung etc. (so wie wahrscheinlich der TE!) nicht weiter bringen kann, dann lasse ich ihn eben am ausgestreckten Arm verhungern. Das Eingangsposting des TE klingt für mich so, dass der TE nur deswegen eine RDL machen möchte, dass er während der Zeit, in der er dann in einem Bundeswehrbüro sitzt, nicht auf der Straße überfahren wird!
@ Tommie und andere:
Nochmal: Die Vorschrift ist eindeutig - eine RDL mit Begründung "Überbrückung" ist nicht zulässig.
RDL aus vielen anderen Gründen sind zulässig - für gute Kameraden findet sich da immer eine Lösung.
Der TE scheint nicht nur aus dem Thread raus zu sein ...