Guten Abend miteinander, ich habe folgendes "Problem". Ich habe neuerdings einen TSK-Wechsel sowie Verwendungswechsel erfolgreich eingereicht und bin vollkommen zufrieden mit der neuen Verwendung. Bei mir war lediglich das Problem, dass ich keinerlei Führerscheine habe.
Da aber mein neuer Dienstposten (Geschützführer) darauf ausgelegt ist Führerscheine zu besitzen dacht ich mir, dass ich sehr wahrscheinlich Lehrgänge diesbezüglich besuchen werde/muss. Heute habe ich mit meinem Zugfüher darüber geredet welcher meinte, dass er in dem Fall nichts machen kann. (Er plant jegliche Lehrgänge)
Ich soll den Führerschein im zivilen machen neben der Bundeswehr.
Ist dies zutreffend, dass ich den klassischen Führerschein ausschließlich im zivilen machen muss? Mein alter Spieß sowie der KC (Ich weiß, dass im KC viel schön geredet wird, aus dem Grund habe ich von Anfang an hingewiesen, dass ich keinen Führerschein besitze) meinte, dass dies definitiv über die Bundeswehr laufen wird.
Falls dies nicht der Fall sein sollte ist dies auch kein größeres Drama, natürlich ist es ärgerlich die Zeit und Kosten nach Dienst zu verbrauchen.
Ich danke euch sehr für jegliche Antworten, einen wunderschönen und sonnigen Abend wünsch ich euch.
Wenn ein FS für einen DP gebracht wird, wird dieser auch durch die Bw ausgebildet.
Ich vermute, Sie werden Feldwebel bei der Artillerie? PH 2000? Dazu gehört auch der Dienstführerschein Klasse BF. Dann muss Ihre Einheit für Sie auch die entsprechenden Fahrschulplätze anfordern, als da sind
- B Anfänger
- F
Dafür gibt es in Ihrer Batterie den Batterietruppführer, der ist für die Anforderung zuständig. Zu der Aussage Ihres Zugführers schreibe ich lieber nichts weiter ... ;)
Genau, da haben Sie vollkommen Recht @KlausP. Ich bin derzeit StUffz (FA) und im 3. Dienstjahr, die Weiterverpflichtung auf 18 Jahre, die für den DP notwendig waren wurde natürlich unterschrieben und Etappenweise festgesetzt.
Wenn alles reibungslos abläuft werde ich Feldwebel auf der PH 2000 eingesetzt. Dementsprechend bin ich sehr erfreut, dass Sie und der Ralf solch eine erfreuliche Nachricht übermittelt haben.
Ich werde morgen in Ruhe wieder mit meinem Zugführer reden und erläutern. Natürlich werde ich mich ebenso beim Batterietruppführer melden, welcher ab nächste Woche wieder im Dienst ist.
Ich bedanke mich zutiefst bei euch. Vielen lieben Dank!
Und wenn der Zugführer auch morgen dümmliches Geschwätz von sich gibt, dann zögern Sie bitte nicht, sich hier wieder zu melden.
Hallo zusammen, da bin ich wieder mit folgendem: Ich habe meinem Zugführer erläutert, dass man mit dem Dienstposten Geschützführer auf der PH 2000 die Berechtigung hat den Führerschein B (wenn nicht vorhanden) zu machen.
Da hat er mir zugestimmt, doch sofort hingewiesen, dass ich es nicht über die Bundeswehr machen kann. Seine Begründung war "Es gäbe keine Lehrgänge mit einem Fahrlehrer oder gar Art Fahrschule wenn kein normaler Führerschein vorhanden ist. Die Führerschein Klasse B ist rein militärisch welcher 3-5 Tage läuft und der Dienstführerschein ist."
Daraufhin meinte ich, dass es in meinem Fall erstmal um einen klassischen/normalen Führerschein handelt, da ich keinen besitze. Wenn alles reibungslos läuft und ich diesen Führerschein beim Amt umschreiben kann, dann die zusätzliche Lehrgänge besuchen kann welche den Dienstführerschein betreffen.
Dies sei nicht möglich und ich soll "gefälligst den Führerschein über zivile Fahrschulen machen."
Es ist einfach dermaßen ärgerlich, wenn man alles mögliche versucht ihm das zu erklären und solche Aussagen gegen den Kopf geworfen bekommt.
Die Liste wer welchen Lehrgang besucht bezüglich Führerschein, entscheidet der Zugführer, dieser reicht es dem Batterietruppführer und die buchen den Lehrgang.
Zur Zeit bin ich ein wenig ratlos was das belangt.
Nichtsdestotrotz bedanke ich mich für jegliche Hilfe/Anregung bezüglich dieses Themas.
Ich wünsche euch einen schönen ruhigen Abend.
Beschwerde schreiben.
Es gibt einen Lehrgang MKF B Fo - der aus einem zivilen B Fahrer einen MKF macht (eben 5 Tage mit Ladungssicherung)
Es gibt aber auch einen Lehrgang, der einen "Nichtfahrer/Änfänger" zum MKF B macht - ca. 4 Wochen Lehrgang.
Wenn ein Gespräch mit dem DV keinen Erfolg hat - dann Beschwerde (geht immerhin um über 1000 Euro und viel Zeit ...)
Ich sehe hier gar keinen Anlass irgendein Fass aufzumachen. Wenn der Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B laufbahnrelevant ist, und davon gehe ich mal aus wenn ein Geschützführer den Kettenführerschein haben soll, dann wird der Lehrgang doch eh von Köln eingesteuert und der Zugführer hat dabei mal rein gar nichts zu melden. Und den klassischen B-Führerschein für Anfänger gibt es definitiv an diversen Kraftfahrausbildungszentren. Aber der Personalführer wird das schon auf dem Schirm haben. Wenn nicht wird spätestens wenn der Erwerb der Klasse F ansteht auffallen, dass da noch ein B vorgeschaltet werden muss. Also locker durch die Hose atmen und abwarten...oder mal den PersFhr anrufen und nach einer Lehrgangsplanung fragen, mit dem Hinweis dass B noch fehlt.
Mal abgesehen davon kann und darf der Zugführer überhaupt nicht verlangen/befehlen, dass man privat Zeit und Geld zum Erwerb eines Führerscheines investiert. Dem Herren stinkt es wahrscheinlich einfach nur, dass jemand einen normalen Führerschein "geschenkt" bekommen soll. Also keinesfalls in der Richtung unter Druck setzten lassen!
Der Lehrgang ist zwar für die Laufbahn notwendig, ist aber KEIN Laufbahnlehrgang - wird also nicht aus Köln gesteuert - dafür ist der eigene TrT verantwortlich - deshalb Gespräch mit DV.
Der Zugführer hat keine Ahnung. Ich weiß gar nicht, wie viele Soldaten ich aus meiner Kompanie auf B Anfänger geschickt habe. Und die meisten davon gingen hinterher auf F Spz oder CE.
Wann wurde eigentlich der Lehrgang "Zugführer das gottgleiche Wesen" eingeführt? Wenn man manchmal liest was sich Zugführer so raus nehmen. Kann man wirklich nur noch mit dem Kopfschütteln.
Wir PersFw sehen es zwar nicht gerne aber auch ich rate hier mal zum Anruf beim PersFhr (Ist den FA's im Heer ausdrücklich erlaubt). Der plant zwar nicht den B aber kann noch mal den BttrTrpFhr anrufen und fragen ob er oder der Zugführer die Laufbahnnachteile des FA verantworten möchte.
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Beantragen Sie doch schriftlich den Lehrgang auf dem Dienstweg und verlangen einen rechtsmittelfähigen Bescheid hierauf. Dann müssten Sie eine begründete Ablehnung bekommen und könnten hierauf reagieren (Beschwerde oder eben nicht).
Vielen Dank für die schnellen und hilfreichen Antworten zunächst. Ich bin euch sehr dankbar.
Ich schätze ich werde zuerst das Gespräch mit meinem Spieß aufsuchen, ihm alles neutral und ruhig erklären. Die Beschwerde will ich erst einreichen, wenn alle Stricke reißen und nichts mehr hilft.
Die Hoffnung das es sanfter funktioniert habe ich dennoch.
Aus dem Grund werde ich euch ab nächster Woche wieder auf den laufenden halten und zwischendurch Rückmeldung machen.
Danke nochmals für alles, ich weiß dies sehr zu schätzen. Habt einen entspannten Abend.
Danke für die Rückmeldung - ist leider bei vielen TEs nicht mehr üblich - viel Erfolg.
Ichmöchte einmal ausdrücklich bemerken, dass der Threadersteller sich gut schriftlich ausdrücken kann und offenbar auch über genügend soziale Kompetenz im Umgang mit seinen Kameraden und Vorgesetzten verfügt. Beides zusammen ist nicht alltäglich in diesem Forum, gerade auch bei Fragestellern.
Daumen hoch, Sie werden sicher ein guter Feldwebel.
Zitat von: Thufir am 01. August 2019, 22:20:49
Ichmöchte einmal ausdrücklich bemerken, dass der Threadersteller sich gut schriftlich ausdrücken kann und offenbar auch über genügend soziale Kompetenz im Umgang mit seinen Kameraden und Vorgesetzten verfügt. Beides zusammen ist nicht alltäglich in diesem Forum, gerade auch bei Fragestellern.
Daumen hoch, Sie werden sicher ein guter Feldwebel.
Das sehe ich genauso Frage mich aber warum er den ZgFhr so gottgleich ansieht.
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Zitat von: KlausP am 01. August 2019, 18:29:27
Der Zugführer hat keine Ahnung. Ich weiß gar nicht, wie viele Soldaten ich aus meiner Kompanie auf B Anfänger geschickt habe. Und die meisten davon gingen hinterher auf F Spz oder CE.
Bei uns wurden seinerzeit nur Angehörige der KpFü auf B-Anf geschickt und bei nächster Gelegenheit dann auf CE, ohne dass die Stellen der Stabsdienstsoldaten es dienstlich gefordert haben. Mit ganz viel Glück gab es auch mal einen AY oder D, obwohl es in der Einheit keinen KOM gab. Das alte Moped war auch nie einsatzfähig und stand bei der RadInst nur als Dreckfänger im Wege.