Hallo liebe Kameraden,
wie im Betreff schon erwähnt wurde ich als Aufsicht beim Schützen beim nächsten Schießen eingeteilt.
Leider habe ich damals aus krankheitsbedingten Gründen meinen Schießausbilder in Delitzsch nicht mitgemacht.
Darf ich trotzdem als Aufsicht beim Schützen fungieren oder muss ich dem Leitenden eine schlechte Nachricht übermitteln?
MkG Marcel
Wieso fragen Sie das hier? "Melden mach frei und belastet Vorgesetze" - Will sagen, melden Sie das dem Leitenden und dann muss er in pflichtgemäßem Ermessen entscheiden.
Man muss Schießausbilder sein um als Funktioner Aufsicht beim Schützen machen zu können?
Kann der Leitende vor Ort nicht entscheiden, wen er dafür als geeignet erachtet?
Es kommt darauf an, was für ein Schüssen es ist (welche Vorschrift) - das bestimmt die Qualifikation der "Aufsicht".
Verantwortlich dafür ist der Leitende - dem sollte gemeldet werden - wie Klaus schon richtig anmerkte.
Habe es nun gemeldet, der Leitende meinte, es würde nichts dagegensprechen.
Nur wie soll ich eine Auswertung machen ohne es selbst nie gelernt zu haben in Delitzsch?
Die Begrifflichkeiten kenne ich, da ich sie ja selbst immer höre.
Ich lese mir am besten noch mal die Vorschriften zu schießen mit Handwaffen durch.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Soweit ich mich erinnern kann war bei uns niemand als Aufsicht beim Schützen irgendein Schießlehrer.
Es waren idR immer erfahrene Mannschaftsdienstgrade oder Uffze/StUffze.
Nunja, kann sich aber in den letzten 5 Jahren geändert haben.
Das hat sich mit der flächendeckenden Einführung des neuen Schießausbildungskonzepts geändert.
MkG
Zebra
Zitat von: Marcelreaper am 30. Juli 2019, 21:59:16
Ich lese mir am besten noch mal die Vorschriften zu schießen mit Handwaffen durch.
Völlig verrückter Ansatz...