Moin,
Und zwar geht's um folgendes
Ich bin FWDler 11 heute ist mein letzter Tag bei der Bundeswehr ( befinde mich im Resturlaub)
Normalerweise bekomme ich ca. 1.200€ diesen das es mein letzter Monat ist, hätten es sogar noch 96€ für jeden meiner Monate geben sollen. Habe aber nur 780€ bekommen.
Weiß einer woran das liegt? Oder wenn ich diesbezüglich befragen kann? Meinen Refü erreiche ich nicht das ich die Nummer außerhalb der Kaserne nicht erreichen kann und auch nichtmehr in eine reinkommen da alles abgeben wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Zitat von: LetterT am 31. Juli 2019, 09:46:15
Meinen Refü erreiche ich nicht das ich die Nummer außerhalb der Kaserne nicht erreichen kann und auch nichtmehr in eine reinkommen da alles abgeben wurde.
Telefonvermittlung Bundeswehr
Tel.: 030 2004-0
oder (kostenfrei nur aus Deutschland)
0800 1213-144
Und in die Kaserne kommen Sie im Passwechselverfahren ... Personalausweis an der Wache abgeben ... Besucherschein empfangen
Den Wehrsold für diesen Monat und das Verpflegungsgeld Juni haben sie zum 1. Juli bekommen. Das Entlassungsgeld wird am Entlassungstag bezahlt also heute. In Ihrem Fall wären dass 1056,00 Euro. Es kann jedoch sein, dass Ihnen Verluste an Bekleidung und Ausrüstung direkt verrechnet worden sind. Eine weitere Zahlung wird das Verpflegungsgeld sein. Dies wird Ihnen mit dem nächsten Zahlungslauf überwiesen.
Eine genaue Auskunft kann Ihnen jedoch nur ihr Refü geben (Erreichbarkeit siehe im Post oben). Oder sie warten ihre Abrechnung ab.
Falls du niemanden erreicht hast schreib mir eine PN. Ich tippe drauf, dass der ReFü das Entlassungsgeld nicht eingepflegt hat.
Dir steht zu:
Wehrdienstzuschlag
Verpflegungsgeld
Entlassungsgeld
Den Wehrsold für den Monat Juli hast du im voraus bekommen (Letzte Soldzahlung, 28.06.2019)
Auf den Ersten Blick passt also alles (bis auf das vergessene Entlassungsgeld). Bei dem Wehrdienstzuschlag (22,50x30=675) und der ausgezahlten Verpflegung sind 780€ realistisch.
Gruß
Mooooment.
Laut deinen anderen Beiträgen wurde dir dein Urlaub aus disziplinarischen Gründen verwehrt. Demnach kann es sehr gut sein, dass die Zahlung des Entlassungsgeldes "gestoppt" wird bis rauskommt ob du da noch eine Disziplinarstrafe zahlen musst.
Gruß